Stadt Müllheim im Markgräflerland

Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau - Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten

Zu den Aufgaben des Gemeinsame Gutachterausschuss Markgräflerland Breisgau mit seinen 32 Mitgliedskommunen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gehört auch die Erstattung von Verkehrswertgutachten von bebauten oder unbebauten Grundstücken. Hierzu kann uns jeder Eigentümer oder eine Person mit nachweislich berechtigtem Interesse einen Auftrag erteilen.

 

Was ist ein Verkehrswertgutachten einer Immobilie?

In einem Verkehrswertgutachten wird der Wert der zu bewertenden Immobilie nach §194 Baugesetzbuch und den Grundlagen der ImmoWertV zu einem benannten Stichtag ermittelt und erläutert. Der Verkehrswert bzw. Marktwert spiegelt den erzielbaren Wert einer Immobilie zum Wertermittlungsstichtag wieder, welcher im gewöhnlichen Geschäftsverkehr von der Mehrheit der Kaufinteressenten ohne Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse erzielt werden könnte.

Zu unterscheiden ist der Verkehrswert vom tatsächlich erzielbaren Verkaufserlös. Denn eine einzelne Person kann gegebenenfalls aufgrund persönlicher Präferenzen auch bereit sein, einen anderen Geldwert zu bezahlen (z. B. „Liebhaberobjekte“).


Welchen Inhalt und Umfang hat ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten besteht aus drei Teilen, der Beschreibung des zu bewertenden Grundstückes, der sachverständigen Beurteilung und der Ermittlung/Feststellung des Verkehrswertes dieses Grundstückes. Hierbei wird das Grundstück, dessen Baulichkeiten und wesentlichen Bestandteilen berücksichtigt. Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) oder anderen anzuwendenden Gesetzestexten sowie entsprechender Fachliteratur.


Wo beantrage ich ein Verkehrswertgutachten?

Bitte schreiben Sie uns eine Mail mit Ihrem Anliegen (Bewertung des Flurstückes xy) sowie Ihren Kontaktdaten und Ihrer Telefonnummer. Sie erhalten dann das Antragsformular von uns zugeschickt. Gerne erläutern wir Ihnen das Prozedere und beantworten Ihre Fragen auch in einem ersten Telefonat. Bitte berücksichtigen Sie, dass das zu bewertende Grundstück innerhalb unseres Zuständigkeitsgebietes, also in einer unserer 32 Mitgliedskommunen liegen muss.


Wie lange ist die Bearbeitungsdauer?

Bis zur Fertigstellung des Verkehrswertgutachtens ist aufgrund der zeitintensiven Bearbeitung mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten zu rechnen. Eine konkretere Angabe zur voraussichtlichen Dauer bis zur Fertigstellung des Verkehrswertgutachtens nennen wir Ihnen gerne im ersten Kontakt. Generell hängt die Bearbeitungszeit stark vom Umfang des Verkehrswertgutachtens (z. B. mehrere Immobilien, Denkmalschutz …) oder den damit verbunden Rechten/Belastungen (z. B. Nießbrauchrecht, Wohnungsrecht …) ab.


Wie ist der Verfahrensablauf?

Nachdem Sie den Antrag vollständig bei uns eingereicht haben, sammeln und beurteilen wir alle für die Wertermittlung erforderlichen Daten und Informationen zum Bewertungsgrundstück. Die Besichtigung findet mit einer Auswahl der ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses statt. Das Verkehrswertgutachten wird unparteiisch, neutral und von mehreren Mitgliedern des Gutachterausschusses mit einem Mehrheitsbeschluss erstattet. Dies hat den entscheidenden Vorteil, dass das Gutachten nicht auf einer einzelnen Einschätzung basiert.


Welche Kosten entstehen für ein Verkehrswertgutachten?

Die Gebühr für ein Verkehrswertgutachten ist in der Satzung über die Erhebung von Gebühren des Gutachterausschusses geregelt. Die Gebühr bemisst sich nach dem ermittelten Verkehrswert. Im Falle einer grundbuchrechtlichen Belastung (z. B. Wohnungsrecht) bildet der unbelastete Verkehrswert die Berechnungsgrundlage.

Wir behalten uns satzungskonform vor, bei einem deutlich erhöhten Arbeitsaufwand einen Aufschlag zur Grundgebühr zu berechnen. Bitte bedenken Sie, dass die Mehrwertsteuer noch nicht in der Gebühr enthalten ist und dieser hinzugerechnet werden muss.

6/6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses Markgräflerland-Breisgau bei der Stadt Müllheim und seiner GeschäftsstellePDF
597 kB