Stadt Museum Müllheim im Markgräflerland

Herzlich Willkommen bei der Stadt Müllheim i. M.

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Ihr Besuch im Rathaus und den Ortsverwaltungen

Liebe Besucherinnen und Besucher,
um Wartezeiten zu minimieren, bitten wir Sie, online einen Termin zu vereinbaren. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Terminvereinbarungen vorrangig behandeln und vor Ort gezogene Wartemarken entsprechend danach aufrufen. Vielen Dank.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.


 

Aktuelle Meldungen

 

Solar-Karawane in Müllheim bis 12.12.2025

Jetzt schnell sein und Beratung sichern

Eine Aktion mit kostenfreien Solarberatungen für alle Wohnungs-, oder Eigenheimbesitzer:innen in Müllheim. Terminvergabe ab sofort bis 12.12.2025.

„Wie kann ich mit Photovoltaik Geld und Energie sparen? Ist meine Dachfläche hierfür geeignet?“. Diese Fragen können im Rahmen einer kostenfreien Beratung bei Ihnen zu Hause geklärt werden. Die Solarkarawane bietet die Gelegenheit, sich eine:n Solar-Expert:in der Energieagentur Regio Freiburg GmbH zu einer individuellen Beratung direkt ins Haus zu holen. Hierbei können Fragen zur technischen Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit erörtert werden. Außerdem gibt es Informationen, welche Fördermöglichkeiten bei einer Realisierung einer Solaranlage bestehen. Die Beratung ist anbieter- und produktneutral.

Die Solar-Karawane findet im Rahmen des PV-Netzwerks Südlicher Oberrhein statt, das PV-Netzwerk ist eine vom Land Baden-Württemberg geförderte Kampagne. Die Umsetzung der Solar-Karawane erfolgt durch die Energieagentur Regio Freiburg in Zusammenarbeit mit fesa e.V..

Bis zum 12.12.2025 ist die Solar-Karawane in Müllheim unterwegs. Seien Sie schnell und sichern Sie sich eine Beratung über den Anmeldungslink.

Kontakt
Energieagentur Regio Freiburg
Anne Hillenbach
Tel. 0761-214300-22
anne.hillenbach@earf.de

Sollten alle Termine vergriffen sein, weichen Sie gerne auf die Angebote des Landkreises aus, zu finden unter Photovoltaik – Breisgau-Hochschwarzwald


Vorankündigung Brennholzversteigerung

Die Brennholzversteigerungen 2026 der Stadt Müllheim im Markgräflerland finden wie folgt statt:

  • Britzingen am Samstag, 17.01.2026
  • Feldberg-Gennenbach am Samstag, 24.01.2026 (nur dieses Jahr)
  • Müllheim am Samstag, 31.01.2026

Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Aufarbeitung von Brennholz lang (Polterholz) ab sofort nur noch mit einem Sachkundenachweis über einen erfolgreich absolvierten Motorsägen-Lehrgang (mindestens Modul A1) erlaubt ist. Der Schein ist bei der Aufarbeitung mitzuführen und auf Verlangen der Försterin vorzuzeigen. Die Lehrgangs-Nachweise können ab sofort als Scan, Kopie, Fotodatei etc. an unsere Försterin Christine Weinig (christine.weinig@lkbh.de) geschickt werden.

Näheres zu den Terminen wird rechtzeitig auf der Website der Stadt Müllheim i. M. bekannt gegeben.
Bitte merken Sie sich die Termine vor.

Grundstücksmanagement Stadt Müllheim i. M.
Forstverwaltung


Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege gemäß der Streupflichtsatzung der Stadt Müllheim vom 13.12.1989

Angesichts des bevorstehenden Winters wird die Bevölkerung der Stadt Müllheim gebeten, ihre in der o. g. Satzung festgelegten Reinigungs-, Räum- und Streupflichten zu erfüllen.

Nach der Streupflicht-Satzung obliegt es den Straßenanliegern innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege oder entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, Flächen in einer Breite von 1,5 m, zu reinigen, bei Schneehäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Sind mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung; sie haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft.

Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind auf solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist; sie sind in der Regel auf 1,5 m Breite zu räumen. Das Räumen des Schnees ist bei Gehwegen zur Fahrbahn hin oder bei fehlenden Gehwegen zur Grundstücksgrenze hin abzulagern bzw. anzuhäufen.

Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und Straßeneinläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abziehen kann.

Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Bei Eisregen, dürfen nach der Satzung jedoch ausnahmsweise auftauende Streumittel verwendet werden. Ihr Einsatz ist jedoch so gering wie möglich zu halten.

Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.


Deutsche Bahn - Fahrplanänderungen

Deutsche Bahn - Fahrplanänderungen Dezember 2025PDF
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Personalengpässe beim GVV Müllheim-Badenweiler

11.08.2025

Aufgrund aktueller, enormer Personalengpässe können wir nicht antragsbezogene (formlose) Anfragen voraussichtlich bis zum 01.03.2026 nicht bearbeiten.

Bei Fragen zu Bebauungsplänen bitten wir Sie sich direkt an die jeweils betroffene Verbandsgemeinde des GVV zu wenden.

Sonstige Anfragen richten Sie bitte direkt an das für Sie tätige Büro mit Bauvorlageberechtigung oder reichen über das virtuelle Bauamt BW (ViBa BW) einen förmlichen Antrag ein.

Wir bitten um Verständnis.


Ab 1. August sind nur noch digitale Passbilder zulässig

Ab dem 1. August 2025 dürfen für Ausweisdokumente wie Personalausweis und Reisepass in Deutschland ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden – Papierbilder oder ausgedruckte Passfotos sind ab diesem Zeitpunkt endgültig nicht mehr zulässig.

Bis zum 31. Juli 2025 galt eine Übergangsfrist, in der Behörden in Ausnahmefällen weiterhin Papierfotos akzeptieren konnten, etwa wenn die technische Ausstattung noch nicht überall vorhanden ist. Ab 1. August entfällt diese Übergangsmöglichkeit vollständig. Nur noch digitale, direkt über eine sichere Cloud oder einen zertifizierten Übermittlungsweg eingereichte Passbilder werden angenommen.

Die digitalen Fotos können:

  • direkt in der Passbehörde aufgenommen werden, also im Rathaus Müllheim und den Ortsverwaltungen.
  • bei zertifizierten Fotostudios oder Drogerieketten erstellt und dann verschlüsselt an das Bürgeramt übermittelt werden. In diesen Fällen erhalten Antragsteller meist einen Data-Matrix-Code oder QR-Code zum Abruf in der Behörde.
  • mit dem Selbstbedienungsterminal im Rathaus-Foyer eigenständig vor den Terminen erstellt werden.

Internationaler Beirat - drei freie Ehrenämter sind neu zu besetzen

Wir suchen weitere Brückenbauer

Viele Müllheimer denken beim Stichwort „Internationaler Beirat “ zunächst an das vom Beirat organisierte, jährlich auf und um den Markgräfler Platz stattfindende Internationale Fest, mit Tanz, Musik und Essen aus anderen Kulturkreisen.
Dieser kulturelle Beitrag macht jedoch nur einen Teil der Arbeit des Internationalen Beirates aus.

Die anhaltende Aufnahme von Flüchtlingen in Müllheim verändert die Herausforderungen bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in unsere Gesellschaft weiterhin.
So hat sich auch die ursprüngliche, inhaltliche Tätigkeit und Aufgabe des Internationalen Beirats gewandelt. Die Themen wiederholen sich zwar, doch es gibt viele weitere Aufgaben, für die wir die Gesellschaft sensibilisieren müssen.

Aktuell gibt es beim Internationalen Beirat der Stadt Müllheim mehrere Arbeitsgruppen für eine gemeinsame, aktive Gestaltung internationaler Belange in Müllheim.

Die drei freien ehrenamtlichen Stellen sollen möglichst mit Bürgern aus bisher nicht vertretenen Nationalitäten besetzt werden.
Im Vordergrund steht ihre Funktion als Brückenbauer in die unterschiedlichen Kulturkreise.
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an einer Mitarbeit.

Kontakt bei der Stadt:
Fachbereich 51 – Ehrenamt, Senioren, Integration
Marion Kampmann
Tel. 07631-801-361
ehrenamt@muellheim.de


Zutrittsbeschränkungen Standortübungsplatz Müllheim i.M.

Pressemitteilung der Deutsch-Französischen Brigade

Die Deutsch-Französische Brigade informiert
Zutrittsregelung Standortübungsplatz Müllheim i. M.

Die zunehmend dynamischen sicherheitspolitischen Entwicklungen erfordern heute und morgen mehr denn je eine handlungs- und reaktionsfähige Bundeswehr. Der brutale und völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, die stetigen Drohgebärden aus Moskau gegen NATO, EU, unsere Bündnispartner, vor allem im Baltikum, bis hin zu den hybriden Angriffen Russlands auch gegen uns und unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt führen uns täglich vor Augen, dass zeitgemäße Landes- und Bündnisverteidigung für die Bundeswehr wieder im Zentrum der Anstrengungen stehen muss.

In diesem Zusammenhang kommt es auch am Standort Müllheim i.M. zu einer Erhöhung der Ausbildungsaktivitäten. Dabei stellt der Standortübungsplatz Müllheim i.M. das zentrale militärische Übungsgebiet der Deutsch-Französische Brigade am Standort dar, auf dem stets ein ungestörter Ausbildungs- und Übungsbetrieb für die Truppe sichergestellt sein muss.

Die Deutsch-Französische Brigade ist darum bemüht, die Einschränkungen für die Bevölkerung auf das notwendige Minimum zu beschränken. Deshalb besteht die Möglichkeit, eine begrenzte Zutrittsberechtigung für den Standortübungsplatz zu erhalten. Dazu senden Sie bitte eine formlose email an ustgpersstoaemuellheim@bundeswehr.org oder vereinbaren Sie einen Termin in der Robert-Schuman-Kaserne unter 07631 90 1004. Die Erteilung dieser Berechtigung obliegt dem Standortältesten Müllheim i.M.; ein Anspruch auf Erteilung besteht nicht. Mit der Erteilung der begrenzten Zutrittsberechtigung stimmen die Antragsstellenden den Zutrittsbeschränkungen zu und dokumentieren dies mit Unterzeichnung der Haftungsverzichtserklärung.

Folgende Punkte in Bezug auf den Standortübungsplatz gilt es zu beachten:

  • Die Begrenzung ist durch Hinweisschilder „Militärischer Bereich“ markiert. Das Betreten des Standortübungsplatzes ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • Achtung Lebensgefahr: Das Berühren und Aneignen von Munition, Munitionsteilen und Ausbildungsmaterial ist strengstens untersagt. Für Unfälle jeglicher Art, auch in Verbindung mit Munition und Geschossteilen, wird keine Haftung übernommen. Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen auf diese Gefahren hingewiesen werden. Der Standortübungsplatz ist kein Abenteuerspielplatz!
  • Das Betreten ist nur für volljährige Personen mit einem gültigen Berechtigungsausweis und außerhalb der Übungszeiten gestattet.
  • Minderjährigen ist das Betreten des Geländes ausschließlich in Begleitung eines zutrittsberechtigten Erwachsenen gestattet.
  • Übungszeiten werden durch rote Flaggen signalisiert. Zu diesen Zeiten gilt das Betretungsverbot auch für Personen mit Berechtigungsschein. Während der Übungszeiten (Tag und Nacht) kann es auch zum Einsatz von Manövermunition und Pyrotechnik kommen. Die Lärmbeeinträchtigung der Bevölkerung wird dabei durch die Bundeswehr auf das Notwendige beschränkt.
  • Die erteilte begrenzte Zutrittsberechtigung ist auf die befestigten Wege (Asphalt, Beton, Schotter) beschränkt.
  • Das Befahren des Standortübungsplatzes mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art sowie das Betreten mit Pferden ist verboten.
  • Trotz sorgfältiger Überwachung kann es immer wieder vorkommen, dass Munition und Munitionsteile sowie Stacheldraht auf dem Platz zurückbleiben. Dies kann sowohl bei Personen als auch bei freilaufenden Haustieren zu Unfällen mit erheblichen Verletzungen führen. Hunde dürfen im Rahmen der aufgeführten Nutzungsbedingungen deshalb nur angeleint auf dem Übungsplatz mitgeführt werden.
  • Übungen mit unbeleuchteten und getarnten Gefechtsfahrzeugen stellen eine ständige Gefahr für Unbeteiligte dar. Vermeintliche Ruhe ist kein Indiz dafür, dass der Übungsplatz gerade nicht für militärische Ausbildungen genutzt wird.
  • Jegliche Art von Müllentsorgung auf dem Standortübungsplatz ist verboten. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit oder in schweren Fällen eine Straftat dar und werden zur Anzeige gebracht.

Den Anweisungen von Soldatinnen und Soldaten ist Folge zu leisten. Diese sind berechtigt, die Zutrittsberechtigung zu kontrollieren; diese ist auf deren Verlangen vorzuzeigen: Unbefugte müssen den Standortübungsplatz unverzüglich verlassen. Das unbefugte Betreten kann zur Anzeige gebracht werden.

Der Standortälteste


Direkter Draht zum Rathaus: WhatsApp-Kanal der Stadt Müllheim i. M.

Die Stadt Müllheim i. M. geht einen weiteren Schritt in der digitalen Kommunikation und informiert ihre Bürgerinnen und Bürger ab sofort auch über einen eigenen WhatsApp-Kanal. Dieser neue Service ergänzt die bestehenden Informationsangebote und ermöglicht es, Nachrichten aus dem Rathaus schnell und unkompliziert direkt auf dem Smartphone zu erhalten.

Der stadteigene WhatsApp-Kanal funktioniert ähnlich einem Newsletter. Darüber können die Abonnentinnen und Abonnenten mit Emojis reagieren und die Beiträge einfach per WhatsApp mit anderen teilen.

Bleiben Sie informiert – einfach und direkt
Das Abonnieren des WhatsApp-Kanals der Stadt Müllheim i. M. ist einfach. Öffnen Sie den untenstehende Link und klicken Sie auf „Abonnieren“.

Benachrichtigungen nach Wunsch
Standardmäßig sind die Benachrichtigungen für neue Nachrichten im Kanal deaktiviert. Wer eine kurze Info bei neuen Beiträgen erhalten möchte, kann die Benachrichtigungen durch einmaliges Tippen auf das durchgestrichene Glockensymbol aktivieren. Selbstverständlich können diese Benachrichtigungen auf gleichem Wege jederzeit wieder deaktiviert werden.

Datenschutzbestimmungen
Die Datenschutzbestimmungen von WhatsApp gewährleisten, dass Abonnentinnen und Abonnenten für andere Kanal-Mitglieder nicht sichtbar sind. Auch Interaktionen bleiben verborgen. Die Verantwortlichen des Kanals können die Telefonnummer der Abonnentinnen und Abonnenten nicht einsehen, es sei denn, diese sind als Kontakt gespeichert. Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie auf den Internetseiten von WhatsApp.

Ergänzung, nicht Ersatz
Die Stadtverwaltung betont, dass der WhatsApp-Kanal die offizielle Internetseite der Stadt Müllheim i. M. nicht ersetzt, sondern als zusätzlichen, direkten Informationsweg für aktuelle Nachrichten aus dem Rathaus dient.

Noch nicht in der Kanalsuche
Bitte beachten Sie, dass der WhatsApp-Kanal der Stadt Müllheim i. M. noch nicht über die allgemeine Kanalsuche innerhalb von WhatsApp gefunden werden kann.