Stadt Müllheim im Markgräflerland

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Aktuelle Meldungen

 

Schließung der KV Notfallpraxen in Baden-Württemberg - 13 Städte klagen gegen die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Gemeinsame Pressemitteilung der Städte Müllheim im Markgräflerland, Ettlingen, Nagold, Bad Saulgau, Oberndorf am Neckar, Neuenbürg, Münsingen, Herrenberg, Kirchheim unter Teck, Brackenheim, Güglingen, Backnang, Schwetzingen und Tettnang vom 28.02.2025

Am 21. Oktober vergangenen Jahres hat die kassenärztliche Vereinigung überraschend die Schließung von einem Drittel der Notfallpraxen an 18 Standorten angekündigt. Dagegen regt sich viel Widerstand in der Bürgerschaft und in den betroffenen Gebieten. Nun haben sich 13 betroffene Städte zusammengeschlossen und Klage beim Sozialgericht in Stuttgart eingereicht.

Ausgangspunkt der Schließung von Notfallpraxen in Baden-Württemberg war eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zum Beschäftigtenstatuts sogenannter „Poolärzte“ (Urteil vom 24.10.2023 – B 12 R 9/21 R), die in der Vergangenheit zu einem großen Teil den Notdienst, den eigentlich die Vertragsärzte zu leisten hätten, übernommen haben. Nach Auffassung der Verfasser dieser Pressemitteilung wirkt sich das Urteil allerdings nicht nachteilig auf den Betrieb der Notfallpraxen aus.

Die KVBW hatte in Reaktion auf diese Entscheidung mit einer als „Notbremse“ bezeichneten Maßnahme schon im Oktober 2023 vorläufig acht Notfallpraxen geschlossen und angekündigt, ein neues Notdienstkonzept zu erarbeiten.

Nach der am 21. Oktober 2024 erfolgten Ankündigung der KVBW noch weitere 18 Notfallpraxen, darunter die Standorte der Städte Müllheim im Markgräflerland, Ettlingen, Nagold, Bad Saulgau, Oberndorf am Neckar, Neuenbürg, Münsingen, Herrenberg, Kirchheim unter Teck, Brackenheim, Backnang, Schwetzingen und Tettnang, im Land schrittweise ab dem 01. April 2025 zu schließen, hatte sich heftiger Protest und Widerstand formiert.

Zehntausende Unterschriften wurden gesammelt und zwei Protestkundgebungen abgehalten. Abgeordnete aller Landtagsfraktionen äußerten Bedenken gegen die Schließungen, darunter auch der für den ländlichen Raum zuständige Minister Peter Hauk. Die Bürgermeister aller 18 damals betroffenen Städte richteten am 16. Oktober 2024, nachdem die Pläne der KVBW durchgesickert waren, ein Schreiben an Sozialminister Manfred Lucha, der in seiner Rechtsaufsichtsfunktion die Pläne der KVBW unterstützt.

Die KVBW hatte ihre Planungen zur Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Überschrift „Zukunftskonzept 2024+“ und die daraus abzuleitenden Umsetzungsmaßnahmen (insbesondere die Schließung bestehender Notfallpraxen) in einer Pressekonferenz am 21. Oktober 2024 der Öffentlichkeit bekannt gemacht und die betroffenen Gemeinden weniger als zwei Stunden vor Beginn der Pressekonferenz über die geplanten Schließungen informiert.

Diesen Standortkommunen wurden dann im Rahmen einer Veranstaltung im Neuen Schloss in Stuttgart am 19. Dezember 2024 „verkündet“, welche Notfallpraxen zu welchen Zeitpunkten geschlossen werden sollen.

„Durch die Ankündigungen am 21. Oktober und am 19. Dezember des vergangenen Jahres wurden die Städte vor vollendete Tatsachen gestellt“, so Ettlingens Oberbürgermeister Johannes Arnold.

Eine Kooperation, auch nur ein Informationsaustauch, mit den Städten erfolgte bis dahin nicht – weder in Form einer Abstimmung der Planungen, noch in Form einer Bedarfsermittlung in den Gemeinden, noch in Form von ergebnisoffenen Gesprächen über mögliche Alternativlösungen während des Planungsprozesses. Der Informationsfluss zu den genauen Kriterien und Gründen ist bis heute unzureichend.

Vor allem gegen diese unterbliebene Beteiligung an den Planungen und gegen die intransparente Vorgehensweise richtet sich nun die von 13 betroffenen Städten gemeinsam erhobene Klage.

Dabei stellen sich die Städte nicht generell gegen eine Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Baden-Württemberg. Sie stellen sich in diesem Zusammenhang auch nicht kategorisch gegen eine Schließung von Notfallpraxen im Rahmen eines landesweiten Standortkonzepts. Im Gegenteil, die klagenden Städte erkennen durchaus den Bedarf für Reformen an, um den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg nachhaltig und zukunftstauglich aufzustellen.

Die 13 Städte, zusätzlich unterstützt von Brackenheims Nachbargemeinde Güglingen, wehren sich allerdings entschieden gegen die unterbliebene Beteiligung an den Planungen und gegen die intransparente Vorgehensweise der KVBW.

„Wir hätten uns eine rechtzeitige und ergebnisoffene Einbindung in die Strukturüberlegungen der KVBW gewünscht“, so Müllheims Bürgermeister Martin Löffler, einer der Initiatoren der Klage.

Bereits am 01.04.2025 sollen nun die ersten drei Standorte der Notfallpraxen in Bad Saulgau, Kirchheim unter Teck und Neuenbürg geschlossen werden. Für diese drei Standorte wird zusätzlich der Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, um eine kurzfristige Schließung der örtlichen Notfallpraxen und damit letztlich die Schaffung vollendeter Tatsachen durch die KVBW vorerst zu verhindern.


Grundstücksnutzungsverträge werden vor dem Baubeginn zum Ausbau der weißen Flecken eingeholt – Rückmeldefrist bis Ende März

Pressmitteilung des Zweckverbandes Breitband Breisgau-Hochschwarzwald vom 28.02.2025

Kommunaler Glasfaser-Breitbandausbau für die weißen Flecken in der Stadt Müllheim im Markgräflerland

Auf Basis leistungs- und zukunftsfähiger Glasfasertechnologie wird der Breitbandausbau durch den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald kontinuierlich im Verbandsgebiet vorangetrieben. Die Stadt Müllheim im Markgräflerland ist Gründungsmitglied im Zweckverband. Breitbandausbau ist eine freiwillige kommunale Leistung, die der Zweckverband für seine Mitglieder dort ausführt, wo die jeweilige Gemeinde nach Ausbleiben von markteigenen Aktivitäten einen Ausbau zur Verbesserung der Versorgung vorsieht.

Der Ausbau wird durch Förderung bzw. Zuschüsse von Bund und dem Land Baden-Württemberg möglich. Bund und Land als Fördermittelgeber geben dabei die Regeln vor, wo gebaut werden kann bzw. darf. Im jetzt anstehenden Ausbau in Müllheim können ausschließlich unterversorgte Adressen, die im Bundesförderprogramm zum Infrastrukturaufbau im weißen Fleck als solche weißen Flecken bezeichnet werden, mit Glasfaser angebunden werden. Glasfaser sichert als Medium eine leistungsfähige Internetanbindung Sie kann mit den Anforderungen zeitlich unbegrenzt mitwachsen.

Planungsbüro RBS wave GmbH kontaktiert potenzielle Anschlüsse im Auftrag des Zweckverbands
In der Stadt Müllheim starten die Bautätigkeiten der durch den Bund bedingten Förderkulisse zum Ausbau der weißen Flecken im Jahr 2025. Für die Planungsarbeiten in Müllheim hat der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald das Unternehmen RBS wave GmbH beauftragt. RBS wave GmbH kontaktiert in diesem Rahmen die potenziellen Anschlussnehmer im weißen Fleck, um im Namen des Zweckverbands Grundstücksnutzungsverträge (GNV) von den Grundstücksinhabern einzuholen. Der GNV ist Voraussetzung, um einen Hausanschluss legen zu können. Dazu schreibt RBS wave die Anschlussnehmer im weißen Fleck mit Unterstützung der Stadt Müllheim gesondert an. Ursprünglich war der Versand von RBS wave bereits im Januar geplant. Unterstützt wird RBS wave beim Hausanschlussmanagement von T3 Deutscher Bauservice GmbH.

Der Grundstücksnutzungsvertrag dient der Zustimmung zur Verlegung einer Glasfaserleitung
Die Frist zur Rückmeldung des Grundstücksnutzungsvertrages ist Ende März. Mit dem Grundstücksnutzungsvertrag stimmen Sie lediglich der Verlegung einer Glasfaserleitung auf Ihrem Grundstück für einen für Sie kostenlosen Glasfaseranschluss Ihres Gebäudes zu. Sie gehen damit keine Verpflichtung für eine spätere Nutzung oder den Abschluss eines Tarifs mit einem Telekommunikationsanbieter ein. Dies bleibt auch später Ihre freie Entscheidung.

Umfassende Informationen zum Thema auf der Internetseite zvbbh.de
Kommunaler Glasfaser-Breitbandausbau der weißen Flecken ist ein ausgesprochen komplexes Thema, das erfahrungsgemäß einen hohen Informationsbedarf mit sich bringt. Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald stellt umfassende Informationen zum Thema, zum Hintergrund des Grundstücksnutzungsvertrags, zum Anschluss im weißen Fleck, zur Förderung und zum Ausbau in unserer Gemeinde auf seiner Internetseite zvbbh.de zur Verfügung. Informieren Sie sich dort über allgemeine Fragen zum Glasfaser-Breitbandausbau und auch zum Ausbau in Müllheim. Bitte beachten Sie hier besonders die Menüpunkte „Ausbau in den Gemeinden – Müllheim“ und „FAQ Breitbandausbau – Häufige Fragen“.

Erste Anlaufstelle bei Fragen ist RBS wave
Erste Anlaufstelle für Fragen rund um die Anschreiben mit den Grundstücksnutzungsverträgen von RBS wave und das Hausanschlussmanagement ist RBS wave. Eine E-Mail-Adresse liegt den Anschreiben von RBS wave bei.

Baubeginn voraussichtlich im 3. Quartal
Den weißen Flecken in Müllheim liegt ein vom Bund für die Förderung vorgegebenes Verfahren der Markterkundung zugrunde. Ein GNV wird für die jeweils betreffende Adresse benötigt, damit der Verband die Leitungsverlegung zu Ihrem Gebäude weiter planen kann. Die Verlegung selbst wird mit Ihnen zusammen vor dem Bau abgestimmt. Beginn für den Tiefbau der Maßnahmen im weißen Fleck wird voraussichtlich das 3. Quartal diesen Jahres sein.


Keine Auflösung des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler (GVV) bei Erhebung zur Großen Kreisstadt notwendig

Pressemitteilung der Stadt Müllheim im Markgräflerland vom 27.02.2025

Die Stadt Müllheim im Markgräflerland strebt nach aktueller Beschlusslage grundsätzlich an zur Großen Kreisstadt erhoben zu werden. Nach derzeitigem Zeitplan könnte dies mit Datum 01.01.2027 geschehen.

Weil nach den Vorschriften des Landesverwaltungsgesetzes eine Große Kreisstadt Aufgaben erfüllt, die derzeit im Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler erledigt werden, (Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden), hatte sich die Frage gestellt, ob der Gemeindeverwaltungsverband aufgelöst werden muss, wenn die Stadt Müllheim i. M. zur Großen Kreisstadt erhoben wird. Diese Frage hatte das Innenministerium Baden-Württemberg bereits in einem Schreiben aus dem Jahr 2006 und auch in der Folge bejaht. In den vergangenen fünf Jahren haben die am GVV beteiligten Gemeinden und auch die Stadt Neuenburg a. R. deshalb verschiedene Überlegungen angestellt, sich in der interkommunalen Zusammenarbeit im Markgräflerland neu aufzustellen.

Auf Bitte der Stadt Müllheim i. M. hat das Innenministerium Baden-Württemberg diese Rechtsauffassung nun nochmals überprüft.

Nach Prüfung der Sachlage und unter Beteiligung des Regierungspräsidiums Freiburg und des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald hat das Innenministerium mit E-Mail vom 26. Februar 2025 der Stadt Müllheim i. M. mitgeteilt, dass „bei Erhebung der Stadt Müllheim im Markgräflerland zur Großen Kreisstadt eine Auflösung des bestehenden GVV nicht zwingend erforderlich sei“ und dass „nach Auffassung des Innenministeriums derzeit keine Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen, die eine Auflösung des GVV nach § 62 Absatz 1 der Gemeindeordnung rechtfertigen würden.“

Zitat Bürgermeister Martin Löffler, zugleich in seiner Funktion als Verbandsvorsitzender des GVV Müllheim-Badenweiler:
„Wir freuen uns darüber, dass das Innenministerium seine Rechtsauffassung geändert hat. Das ist vor allem für die 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des GVV eine gute Nachricht. Die Auflösung des GVV wäre nicht nur mit großen personellen Herausforderungen verbunden gewesen, sondern es wären auch komplizierte Auflösungsverträge zu verhandeln und zu schließen gewesen, um die finanziellen und bürokratischen Verflechtungen der GVV Gemeinden neu zu ordnen. Das alles bleibt uns nun erspart und die Erhebung zur Großen Kreisstadt kann relativ unbürokratisch gestaltet werden.“

Historie

  • 2006 – Schreiben des Innenministerium Baden-Württemberg – Kernaussage: Solange Müllheim Verbandsmitglied GVV ist, kann Müllheim nicht zur Großen Kreisstadt erklärt werden
  • 2020: Beginn der Planungen hinsichtlich der Auflösung des GVV und der Neugründung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG)
  • 2022: Öffentliche Grundsatzbeschlüsse in den Gemeinden Sulzburg (17.11.2022), Auggen (22.11.2022), Badenweiler (12.12.2022) und Müllheim i. M. (14.12.2022) zur Auflösung des GVV und Neugründung einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft. Die Gemeinde Buggingen fasst den Grundsatzbeschluss, aus dem GVV auszutreten.
  • 2022: Grundsatzbeschluss der Stadt Neuenburg a. Rh. (12.12.2022) ein Doppelmittelzentrum mit Müllheim i. M. bilden zu wollen und die interkommunale Zusammenarbeit mit Müllheim i. M. auszuweiten.
  • 2024: Grundsatzbeschluss der Stadt Neuenburg a. Rh. – vorläufiger „Nicht-Eintritt“ in die noch zu gründende Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG), aber weiterhin das Doppelmittelzentrum mit Müllheim i. M. anzustreben.
  • 27.01.2025: Gemeinsame Medieninformation der Gemeinden Auggen und Buggingen und der Stadt Neuenburg am Rhein: Neuenburg am Rhein, Auggen und Buggingen wollen über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag interkommunal zusammenarbeiten
  • 26.02.2025 : E-Mail – Mitteilung des Innenministerium Baden-Württemberg: keine Auflösung des GVV erforderlich

Ferienprogramm der Stadt Müllheim

Liebe Eltern, liebe Kinder,

neben dem Ferienangebot „Mach mit“ gibt es wieder verschiedene Betreuungsangebote für die Sommerferien. Für Kindergarten- und Grundschulkinder wurde ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt.

Interessierte Eltern können ihre Kinder ab dem 1. März über Feripro verbindlich anmelden. Das Programm wird fortlaufend aktualisiert, daher lohnt es sich, immer mal wieder rein zu schauen.

Unter www.muellheim.de/ferienprogramm finden Sie alle aktuellen Angebote. Wir freuen uns auf viele Anmeldungen.

 

Liebe Vereine, liebe Bürger,

unser jährliches Ferienangebot „Mach mit“ ist wieder online und bietet Kindern viele tolle Möglichkeiten, ihre Schulferien abwechslungsreich, spannend und mit viel Spaß zu erleben.

Unter www.muellheim.de/ferienprogramm können sich Vereine sowie Privatpersonen anmelden, die sich gerne als Veranstalter beteiligen möchten und ihre Angebote für alle Schulferien einstellen und anbieten. Wenn Sie noch keinen Zugang haben, richten wir Ihnen den gerne ein.

Kontakt für Eltern, Kinder und Vereine
Tel. 07631-801-370
bildung@muellheim.de


Deutsche Bahn - Fahrplanänderungen März 2025

Deutsche Bahn - Fahrplanänderungen März 2025PDF
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Wohnraumoffensive in Müllheim im Markgräflerland

Die Stadt unterstützt die Wohnraumoffensive des Bundes, die dringend benötigten Wohnraum Müllheim im Markgräflerland schafft.

Das Video kann nicht angezeigt werden.

Video: Müllheim im Markgräflerland – Ein Projekt der Wohnraumoffensive der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (17,5 MB, 1:01 min)


Ankündigung Mikrozensus 2025

Auch im Jahr 2025 wird die Mikrozensus-Befragung bei einem Prozent der Haushalte in Deutschland durchgeführt. Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltebefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden.

Die Daten des Mikrozensus werden kontinuierlich über das ganze Jahr erhoben. Pro Woche werden über ganz Baden-Württemberg verteilt mehr als 1 000 Haushalte befragt.

Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt mehrstufig über ein mathematisch-statistisches Zufallsverfahren. Zunächst werden die zu befragenden Anschriften festgelegt. Von den Statistischen Landesämtern geschulte und betreute Erhebungsbeauftragte ermitteln dann vor Ort anhand der Briefkästen bzw. Klingelschilder die Bewohnerinnen und Bewohner der ausgewählten Gebäude.

Die Haushalte in den ausgewählten Gebäuden werden dann vom Statistischen Landesamt angeschrieben und um die Erteilung der Auskünfte mittels einer Online-Erhebung gebeten. Alternativ stehen auch Papierfragebögen oder telefonische Befragungen zur Verfügung. Die volljährigen Bewohnerinnen und Bewohner der ausgewählten Gebäude sind nach § 7 des Mikrozensusgesetzes für sich und minderjährige Haushaltsmitglieder auskunftspflichtig. Zur Durchsetzung der Auskunftspflicht können Zwangsgelder verhängt werden. Ausgewählte Haushalte werden in der Regel vier Mal im Rahmen des Mikrozensus befragt.

Gerne können sich betroffene Haushalte bei Fragen direkt mit dem Statistischen Landesamt unter Telefon 0711-641-2355 in Verbindung setzen.

Weitere Informationen zum Mikrozensus sind auf der Mikrozensus-Homepage des Statistischen Verbundes abrufbar.


Informationen zur Grundsteuer 2025

Aktuell werden die Grundsteuerbescheide an die Grundstücksbesitzer in Müllheim i. M. versendet. Mit der Einführung des neuen Landesgrundsteuergesetzes zum 01.01.2025 und der veränderten Berechnungsgrundlage rechnet die Stadtverwaltung bei den Bürgern mit Fragen und einem gesteigerten Informationsbedarf.

Auf unserer Homepage sind Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.


Unterschriftenaktion gegen die Schließung der Notfallpraxis

Auf Initiative von Hartmut Hitschler wurde eine Unterschriftenaktion gegen die Schließung der Notfallpraxis gestartet. Die Stadt Müllheim i. M. unterstützt diese Aktion.

Wer diese Aktion unterstützen will, kann sich im Rathaus (Infostand) in die Unterschriftenliste eintragen oder kann selber Unterschriften sammeln. Der Vordruck liegt als PDF zum Download bereit. Ausgefüllte Listen können dann im Rathaus (Infostand oder Briefkasten) abgegeben werden.

Unsere Notfallpraxis in Müllheim muss weiter geöffnet bleiben

»Wir setzen uns dafür ein, dass die Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg in Müllheim weiterhin geöffnet bleibt. Die Kassenärztliche Vereinigung muss ihre Pläne aufgeben, mehr als 30 % der Notfallpraxen gegenüber dem Stand vom letzten Sommer zu schließen, darunter die bei uns in Müllheim. Sozialminister Manfred Lucha muss notfalls als Landesaufsicht über die Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg einschreiten und den Fortbestand unserer Notfallpraxis sicherstellen.«

Vordruck für Unterschriftenaktion gegen die Schließung der NotfallpraxisPDF
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