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Aktuelle Meldungen
Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Vögisheim
Pressemitteilung vom 29.03.2023
Sanierung der Kreisstraße K 4984 zwischen der Anschlussstelle nach Mauchen und der Ortsdurchfahrt Vögisheim
Voraussichtlich am 17.04.2023 beginnen die Sanierungsarbeiten auf der Kreisstraße 4984 bei Müllheim zwischen der Anschlussstelle nach Mauchen und der Ortsdurchfahrt Vögisheim. Die Arbeiten auf dem fast zwei Kilometer langen Abschnitt werden rund drei Monate andauern.
Während der Bauarbeiten ist der entsprechende Streckenabschnitt komplett für den Verkehr gesperrt. Die Kreisstraße ist dann aus Fahrtrichtung Feldberg kommend nur bis zum Abzweig der Müllheimer Straße nach Mauchen und aus Fahrtrichtung Müllheim kommend nur bis zum Ortsausgang Vögisheim befahrbar. Eine entsprechende Umleitung wird ausgeschildert.
Von der Sperrung ist auch der Öffentliche Nahverkehr für den Schul- und Linienverkehr der Firma Will Markgräfler Reisen GmbH & Co KG betroffen. Informationen zu den geänderten Abfahrtszeiten und der Routenführung werden auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht.
Das Landratsamt bittet die betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
Die Stadt Müllheim informiert Sie zeitnah zur Vollsperrung ausführlich über
- die Umleitung
- den öffentlichen Nahverkehr
- die Schülerbeförderung für den Stadtteil Feldberg
- die Schülerbeförderung Stadtteil Vögisheim
Allgemeinverfügung zur Verlängerung der Aufstallungspflicht bis 15.04.2023
Pressemitteilung des Landratsamtes vom 24.03.2023
Auf dem Gebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und in angrenzenden Regionen sind mehrere Vögel infolge der Geflügelpest verendet.
Das Risiko eines Eintrags des Virus in Bestände mit Nutzgeflügel wird weiterhin als hoch angesehen. Deshalb werden die Allgemeinverfügung vom 27.02.2023 sowie die Allgemeinverfügung vom 10.03.2023 zum Schutz vor der Aviären Influenza (Geflügelpest) über den 31.03.2023 hinaus bis zum Ablauf des 15.04.2023 verlängert. Im Übrigen bleiben die Allgemeinverfügung vom 27.02.2023 sowie die Allgemeinverfügung vom 10.03.2023 unverändert.
Geflügel darf nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss,
gehalten werden.
Dies gilt sowohl für private als auch gewerbliche Haltungen. Zum Geflügel zählen unter anderem auch Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Wachteln, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus.
Was ist beim Fund eines toten Vogels zu tun?
Tote Wasservögel, Möwen, Rabenvögel, Reiher und Greifvögel können bei der Veterinärbehörde des Landkreises unter der Telefonnummer 0761-2187-3928 oder den Gemeinden gemeldet werden. Außerhalb der regulären Dienstzeiten kann dies auch per E-Mail an vetamt@lkbh.de erfolgen. Totfunde von anderen Vogelarten sind nur beim Auftreten von gehäuften Todesfällen (mehr als 5 Tiere) zu melden.
Was müssen Geflügelhalter machen?
Kommt es im Bestand zu vermehrten plötzlichen Todesfällen oder Krankheitsanzeichen wie Abgeschlagenheit, Fressunlust oder starkem Durst, ist unbedingt ein Tierarzt zur weiteren Abklärung hinzuzuziehen. Die Geflügelpest ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche. Daher ist bereits im Verdachtsfall das Veterinäramt zu informieren. Unabhängig von den verpflichtend einzuhaltenden Regelungen der Allgemeinverfügung hat jeder Geflügelhalter dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere nur dort gefüttert werden, wo Wildvögel keinen Zugang haben. Zudem müssen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Jede Geflügelhaltung ist ab dem ersten Tier beim Veterinäramt anzumelden. Den Tierhalterantrag finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamtes.
Können sich auch Menschen infizieren?
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Infektion des Geflügels mit hochpathogenen, stark krankmachenden, vogelspezifischen Influenza-Viren. Insbesondere über Wildvögel kann das Virus über weite Strecken verschleppt und unter anderem über den Kot infizierter Vögel in Hausgeflügelbestände eingetragen werden. Das Robert-Koch-Institut schätzt das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen derzeit als gering ein. Grundsätzlich ist beim Umgang mit toten Vögeln auf entsprechende Hygiene zu achten. Verendete Tiere sollten nur mit Handschuhen angefasst, die Hände danach gewaschen und desinfiziert werden. Der Verzehr von Geflügelfleisch stellt kein Infektionsrisiko dar.
Weitere Informationen
Informationen zum aktuellen Geflügelpest-Geschehen finden sich auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Landratsamt - Allgemeinverfügung zur Geflügelpest des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald
Eisenbahn-Bundesamt startet Öffentlichkeitsbeteiligung zu Schienenlärm
22.03.2023
Die Stadt Müllheim informiert für das Eisenbahn-Bundesamt über die Phase 1 der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan (Runde 4) an Haupteisenbahnstrecken des Bundes
Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 13.03.2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger, als auch für Kommunen gestartet.
Bis zum 24.04.2023 können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform (Link siehe unten) freigeschaltet.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor.
In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes.
Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Deutsche Bahn - Fahrplanänderungen April 2023
Pressemitteilung der Deutschen Bahn vom 22.03.2023
Deutsche Bahn - Fahrplanänderungen April 2023 | PDF 425 kB |
Stellungnahme der Stadt Müllheim zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stadt Müllheim ./. Siemes-Knoblich
Pressemitteilung vom 06.03.2023
Die Stadt Müllheim kündigt in einer ersten Einschätzung an, nach Eingang des schriftlichen Urteils des Verwaltungsgerichts Freiburg zu prüfen, ob die Entscheidung angefochten wird.
„Während der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht wurde, nach allseitiger Auffassung, die Entscheidung des Gemeinderats aus dem Jahr 2011 als nicht sachgerecht angesehen.
Der Gemeinderat hat damals, entgegen der Beschlussempfehlung der Verwaltung, die Stelle der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der niedrigeren von zwei möglichen Besoldungsgruppen eingestuft und dabei die besondere Schwierigkeit des Amtes in Müllheim unberücksichtigt gelassen. So kam es, dass die Bürgermeisterinnenstelle 2011 – anders als 2003 und 2019 – aus sachlichen Gründen nicht nachvollziehbar zu niedrig eingestuft wurde.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat diese Tatsache nun – in einer sehr weitgehenden Auslegung – als Indiz für eine Diskriminierung wegen des Geschlechtes bewertet. Die Stadt Müllheim ist demnach in der Pflicht zu beweisen, dass diese unrichtige Entscheidung nicht aufgrund des Geschlechts von Bürgermeisterin Siemes-Knoblich so getroffen wurde.
Die Stadtverwaltung ist nach wie vor der Überzeugung, dass die Entscheidung des Gemeinderats 2011 nicht aus Motiven der Geschlechterdiskriminierung so getroffen wurde.
Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen. Ein Rechtsmittel würde dazu führen, dass der VGH Baden-Württemberg die Sach- und Rechtslage vollständig noch einmal prüft.
Nach Eingang des schriftlichen Urteils mit Begründung wird der Gemeinderat daher in öffentlicher Sitzung über das weitere Vorgehen beraten“, so Bürgermeister Martin Löffler in einer ersten Stellungnahme.
Spendenaufruf für die Erdbebenhilfe für Türkei und Syrien
27.02.2023

Der Internationale Beirat der Stadt Müllheim ruft zu Hilfe und Solidarität mit den Menschen in den Erdbebengebieten in der Türkei und in Syrien auf!
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
in Müllheim und seinen Ortsteilen leben zahlreiche Personen, derenWurzeln in der Türkei
oder Syrien verankert sind.
Seit dem 6. Februar bangen und trauern sie, und mit ihnen viele Menschen in Müllheim und Umgebung, um ihre Familien, Verwandten und Bekannten in der Erdbebenregion.
Diese müssen dort ohne Obdach, ohne Zugang zu Trinkwasser, ohne Elektrizität und ohne medizinische Versorgung in Eiseskälte ausharren. An einen schnellenWiederaufbau ist noch gar nicht zu denken.
Solidarität, Hilfs- und Kooperationsbereitschaft sind jetzt unerlässlich.
Der Internationale Beirat der Stadt Müllheim bittet Sie daher, den betroffenen Menschen mit einer finanziellen Spende zu helfen.
Lassen Sie uns gemeinsam einen lebensrettenden Beitrag leisten.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Für den Internationalen Beirat:
Martin Löffler, Vorsitzender Beirat
Nemanja Vuckovi, Stellv. Vorsitzender Beirat
Dora Pfeifer-Suger, Stellv. Vorsitzende Beirat
Unterstützen Sie das Bündnis Aktion Deutschland Hilft!
Spendenkonto
IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30
BIC: BFSWDE33XXX,
Bank für Sozialwirtschaft
Spenden-Stichwort: Erdbeben Türkei und Syrien
Aktion Deutschland Hilft - Informationen zum Erdbeben Türkei und Syrien
Müllheimer Wochenmarkt am 06.04.2023
28.02.2023
Vorverlegung am Karfreitag
Wegen Karfreitag, am 07.04.2023, wird der Wochenmarkt auf Donnerstag, 06.04.2023 vorverlegt.
Wochenmarkt-Sommerhalbjahr beginnt
Mit der Umstellung auf die Sommerzeit am 25./26.03.2023 beginnt auch das Sommerhalbjahr für den Wochenmarkt. Die Öffnungszeiten sind dann wieder dienstags, freitags und samstags jeweils von 7:00-12:30 Uhr.
Osterferien und Sommerferien - Ferienprogramm
27.02.2023
In diesem Jahr bieten wir wieder ein vielfältiges Angebot für die Osterferien und die Sommerferien an.
Die Angebote richten sich an Kindergartenkinder und Grundschulkinder.
Es gibt wieder das Ferienprogramm “Mach mit!”, das gemeinsam mit Einzelpersonen, Vereinen, Firmen und Institutionen an einzelnen Tagen, kostenpflichtige und kostenlose Angebote anbietet.
Anmeldungen zu den Osterferien werden zum 22.02.2023 freigeschaltet.
Anmeldungen zu den Sommerferien werden zum 01.03.2023 freigeschaltet
Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024-2028
08.02.2023
2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen, sowie die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht
Schöffen wirken als Ehrenamtliche in Strafsachen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche (Jugendschöffen) bei den Amts- und Landgerichten mit. Sie nehmen an den Hauptverhandlungen mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichter teil, tragen also auch die gleiche Verantwortung. Deshalb sollten sich Interessierte vor der Bewerbung mit den Anforderungen an das Schöffenamt auseinandersetzen.
Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind.

Besonders folgende Fähigkeiten und Eigenschaften sind gefragt
- Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen
- Soziales Verständnis
- Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
- Berufliche Erfahrung
- Logisches Denkvermögen und Intuition
- Gerechtigkeitssinn
- Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen
- Kommunikations- und Dialogfähigkeit
- Durchsetzungsvermögen
- Erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung bei Jugendschöffen
Darüber hinaus müssen Schöffen gesundheitlich in der Lage sein, auch mehrstündigen Verhandlungen aufmerksam zu folgen. Für die Amtstätigkeit hat sie der Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freizustellen. Beruflich sollte jedoch sichergestellt sein, dass sie keine Nachteile erleiden, wenn sie an bis zu zwölf Sitzungstagen im Jahr ihrem Arbeitsplatz fernbleiben. Dabei ist zu beachten, dass sich beim Landgericht bei den großen Strafkammern die Sitzungen mit Unterbrechungen über mehrere Tage oder Wochen erstrecken können. Dann sind die Schöffen in Einzelfällen deutlich mehr als 12 Tage im Jahr gefordert.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Es wird eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz bezahlt. So können Ersatz für Fahrkosten, Verdienstausfall bis zu 29 Euro pro Stunde (brutto), Zeitversäumnis in Höhe von 7 Euro pro Stunde oder Nachteile in der Haushaltsführung in Höhe von 17 Euro pro Stunde geltend gemacht werden.
Ausschlussgründe
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden;
- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind
- Personen, die bereits einen Justizberuf ausüben, z. B. Beamte der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte, Notare, gerichtliche Vollstreckungs- und Polizeivollzugsbeamte sowie Religionsdiener (z.B. Pfarrer, Diakone) und Ordensleute
- Personen, die hauptamtlich oder inoffiziell Mitarbeitende des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren
- Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben (vgl. § 44a Deutsches Richtergesetz)
Verfahren
Die Verwaltung stellt jeweils eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter (Schöffinnen und Schöffen) zusammen.
Der Gemeinderat beschließt über die Vorschlagsliste der Schöffen und der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt über die Vorschlagsliste der Jugendschöffen.
Die Vorschlagslisten werden nach der Aufstellung eine Woche öffentlich ausgelegt.
Bis spätestens 29.09.2023 wird beim Amtsgericht die erforderliche Anzahl der Schöffen und Jugendschöffen aus den Listen gewählt. Einbezogen sind dabei auch die Ersatzschöffen, die allerdings nur herangezogen werden, wenn eine Hauptschöffe ausfällt.
Die gewählten Personen werden von den Gerichten in das Ehrenamt einer Schöffin oder eines Schöffen berufen. Die Sitzungstage, an denen verhandelt wird, werden immer für das ganze Jahr im Voraus festgelegt.
Interesse?
Dann können Sie sich für eine der beiden Vorschlagslisten bewerben. Bitte nutzen Sie hierfür einen der unten aufgeführten Links zum elektronischen Bewerbungsformular.
Bewerbungsschluss ist der 07.05.2023
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter hauptamt@muellheim.de oder Tel. 07631-801-110 gerne zur Verfügung.
Ihre schriftliche Bewerbung ist an folgende Adresse einzureichen:
Stadt Müllheim
Hauptverwaltung
Frau Cavlovic
Bismarckstraße 3
79379 Müllheim
Downloads und Links
Landesregierung - Leitfaden für Schöffen (PDF, 990 kB)
Badische Zeitung - Frühere Jugendschöffin: Tragweite des Amtes bewusst geworden (17.03.2023)
Aktuelle Baustellen
Stadt Müllheim - Aktuelle Baustellen