Stadt Müllheim im Markgräflerland

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Aktuelle Meldungen

 

Landesfamilienpass - neue Gutscheinkarten für das Jahr 2025

Mit dem Landesfamilienpass und der jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt Schlösser, Gärten und Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.

Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, und
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Sofern Sie zu diesem Personenkreis gehören und einen Landesfamilienpass beantragen möchten, oder schon Inhaber eines solchen sind und nur die Gutscheine benötigen, können Sie gerne online oder telefonisch (07631-801-380) einen Termin mit dem Fachbereich Soziales vereinbaren.


Brennholzversteigerung am 18.01.2025 in Britzingen u. am 01.02.2025 in Müllheim

Die Brennholzversteigerung der Stadt Müllheim i. M. für Britzingen findet am Samstag, den 18.01.2025, um 09:00 Uhr statt. Treffpunkt und Bewirtung ist auf dem Parkplatz „Schwärze“.

Das Brennholz liegt am Mittleren Eichwaldweg, Rosenbergweg, Britzinger Weg, Hohleweg und Oberen Eichwaldweg. Es kommen hauptsächlich Buche, Bergahorn, Esche sowie Eiche, Lärche und Kirsche zur Versteigerung.

Die Bewirtung erfolgt durch die Feuerwehr Britzingen. Die Bevölkerung ist zu dieser Versteigerung herzlich eingeladen.

Bitte beachten Sie, dass die Aufarbeitung von Brennholz lang (Polterholz) nur noch mit einem Sachkundenachweis über einen erfolgreich absolvierten Motorsägen-Lehrgang (mindestens Modul A1) erlaubt ist. Der Schein ist bei der Aufarbeitung mitzuführen und auf Verlangen der Försterin vorzuzeigen. Die Lehrgangs-Nachweise können ab sofort als Scan, Kopie, Fotodatei etc. an unsere Försterin Christine Weinig (christine.weinig@lkbh.de) geschickt werden.

Die Brennholzversteigerung in Müllheim findet am Samstag, 01.02.2025 statt.
Nähere Informationen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Bitte merken Sie sich den Termin vor.


Holzerntesaison in Eichwald - Sperrungen

26.11.2024

Aufgrund der beginnenden Holzerntesaison im Müllheimer Eichwald (ab 25.11.) kann es in den nächsten Wochen in den Bereichen Sonnenbückleweg/Rüttackerweg, Sonnhohleweg/Breiteweg sowie Lipburger Weg/Nikolausweg zu Sperrungen kommen.


Persönliche Erinnerungen an die Zeit des Nationalsozialismus in Müllheim gesucht

Persönliche Erinnerungen an die Zeit des Nationalsozialismus in Müllheim gesucht

Für die Aufarbeitung der NS‐Vergangenheit Müllheims will die Stadtverwaltung Zeitzeugengespräche führen und
sucht auch persönliche Aufzeichnungen

Die Stadt Müllheim im Markgräflerland stellt sich ihrer Vergangenheit während der Herrschaft des Nationalsozialismus. Zur gründlichen Aufarbeitung dieser Zeit will die Stadt neben Quellen aus Archiven auch die persönliche Erinnerung miteinbeziehen. Die Herausforderungen, denen unsere demokratische Gesellschaft gerade dieser Tage ausgesetzt ist, macht die Erinnerung an Damals und die Beschäftigung mit dieser Zeit umso wichtiger.

Es soll daher nichts unversucht bleiben, Erinnerungen noch festzuhalten sowie mündliche und schriftliche Überlieferungen aus Müllheimer Familien zu berücksichtigen. Die Stadt sucht daher nach Zeitzeugen für Interviews und nach privaten Erinnerungsstücken, z. B. schriftlichen Aufzeichnungen oder Bildern. Koordiniert wird dieses Projekt durch das Markgräfler Museum. Das Freiburger Unternehmen „Zeitlupe – Büro für Unternehmens‐ und Stadtgeschichte“ von Dr. Robert Neisen, der auf diesem Gebiet bereits für mehrere Kommunen in Südbaden gearbeitet hat, wurde für die inhaltliche Recherche und Auswertung beauftragt. Für eine künftige Nutzung der Zeitzeugengespräche in der Vermittlungsarbeit des Museums wird auch deren filmische Dokumentation angestrebt. Sie soll durch das Müllheimer Unternehmen „Pommerenke Medien“ von Kerstin Pommerenke erfolgen, die bereits mehrfach Zeitzeugeninterviews zu dieser Zeit umgesetzt hat.

Ziel des umfassenden Projektes ist eine Sonderausstellung im Markgräfler Museum im Sommer 2026 und eine Begleitpublikation. Selbstverständlich wird jegliche Information aus den Zeitzeugengesprächen zu diesem Vorhaben auf Wunsch vertraulich behandelt. Auch sind die filmischen Aufnahmen freiwillig.

Wer kann sich aus eigenem Erinnerungsvermögen an die Zeit des Nationalsozialismus in Müllheim oder den heutigen Stadtteilen oder an die unmittelbare Nachgeschichte erinnern? Wer kennt Personen, die diese Zeit in Müllheim miterlebt haben und darüber sprechen würden? Ein Thema kann z. B. die Schulzeit sein oder der Alltag in Kindheit und Jugend, der sich in Schulheften, Zeugnissen oder Alben niedergeschlagen hat. Selbstverständlich sind auch Erinnerungen an ganz andere Aspekte der Jahre zwischen 1933 und 1945 interessant. Auch Erinnerungen an die Auseinandersetzung mit der Zeit des Nationalsozialismus und deren Aufarbeitung nach 1945 vor Ort sind gefragt.

Interessierte können mit dem Leiter des Markgräfler Museums Müllheim, Andreas Weiß, Kontakt aufnehmen, entweder telefonisch unter 07631-801‐520 oder 801‐521 oder eine E‐Mail schreiben an aweiss@muellheim.de.


Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege gemäß der Streupflichtsatzung der Stadt Müllheim vom 13.12.1989

Angesichts des bevorstehenden Winters wird die Bevölkerung der Stadt Müllheim gebeten, ihre in der o. g. Satzung festgelegten Reinigungs-, Räum- und Streupflichten zu erfüllen.

Nach der Streupflicht-Satzung obliegt es den Straßenanliegern innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege oder entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, Flächen in einer Breite von 1,5 m, zu reinigen, bei Schneehäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Sind mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung; sie haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft.

Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind auf solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist; sie sind in der Regel auf 1,5 m Breite zu räumen. Das Räumen des Schnees ist bei Gehwegen zur Fahrbahn hin oder bei fehlenden Gehwegen zur Grundstücksgrenze hin abzulagern bzw. anzuhäufen.

Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und Straßeneinläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abziehen kann.

Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Bei Eisregen, dürfen nach der Satzung jedoch ausnahmsweise auftauende Streumittel verwendet werden. Ihr Einsatz ist jedoch so gering wie möglich zu halten.

Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.


Erhalt der Notfallpraxis in Müllheim i. M.

Der Müllheimer Gemeinderat wehrt sich gegen die Schließungspläne.

Am 21.10.2024 musste die Stadt Müllheim i. M. überraschenderweise erfahren, dass die KV Notfallpraxis in Müllheim im April 2025 geschlossen werden soll.

Die Schließung wird negative Auswirkungen auf die medizinische Versorgung von rund 80.000 Einwohnern in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Lörrach habedn.

Aus diesem Grund richtet sich der Müllheimer Gemeinderat in seiner Resolution entschieden gegen die Schließung der Notfallpraxis. Der Gemeinderat bittet das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, diesen Plänen entgegenzutreten und sich für den Erhalt der Notfallpraxis einzusetzen.

Hintergrund
Die Kassenärztliche Vereinigung BW begründet die Schließungspläne mit Kosteneinsparungen zugunsten der Versicherten. Doch im flächengroßen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald geht diese Rechnung nicht auf. Erkrankte Personen müssen u. a. mit langen Fahrten (mindestens 35 Minuten) rechnen. Daher erwarten die Rettungsdienste des DRK, die Notärzte und die Notaufnahme der Helios Klinik eine Mehrbelastung von mindestens 15 %. Diese Mehrkosten machen die Einsparungen wieder zunichte.

Pressemitteilung der Stadt Müllheim i. M. vom 06.11.2024

Resolution des Gemeinderates der Stadt Müllheim i. M. - Erhalt der KV Notfallpraxis in Müllheim i. M.PDF
129 kB

Unterschriftenaktion gegen die Schließung der Notfallpraxis

Auf Initiative von Hartmut Hitschler wurde eine Unterschriftenaktion gegen die Schließung der Notfallpraxis gestartet. Die Stadt Müllheim i. M. unterstützt diese Aktion.

Wer diese Aktion unterstützen will, kann sich im Rathaus (Infostand) in die Unterschriftenliste eintragen oder kann selber Unterschriften sammeln. Der Vordruck liegt als PDF zum Download bereit. Ausgefüllte Listen können dann im Rathaus (Infostand oder Briefkasten) abgegeben werden.

Unsere Notfallpraxis in Müllheim muss weiter geöffnet bleiben

»Wir setzen uns dafür ein, dass die Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg in Müllheim weiterhin geöffnet bleibt. Die Kassenärztliche Vereinigung muss ihre Pläne aufgeben, mehr als 30 % der Notfallpraxen gegenüber dem Stand vom letzten Sommer zu schließen, darunter die bei uns in Müllheim. Sozialminister Manfred Lucha muss notfalls als Landesaufsicht über die Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg einschreiten und den Fortbestand unserer Notfallpraxis sicherstellen.«

Vordruck für Unterschriftenaktion gegen die Schließung der NotfallpraxisPDF
53 kB


 

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