Stadt Müllheim im Markgräflerland

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Aktuelle Meldungen

 

Müllheim i. M. überschreitet die 20.000-Einwohner-Schwelle

Pressemitteilung vom 01.12.2023

Nachdem in den vergangenen Monaten bereits ein erheblicher Einwohnerzuwachs zu verzeichnen
war, hat die Stadt Müllheim i. M. Ende November erstmals die Zahl von 20.000 Einwohnern
überschritten.

Genau 20.003 Einwohner waren Ende November in der Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldet. Angesichts
der derzeit laufenden Aufsiedelung des Baugebiets „Am langen Rain“ und weiterer Bauprojekte im
Stadtgebiet Müllheims – darunter das Projekt der Bundesanstalt für Immobilien im „Quartier 5“ –
rechnet die Stadt auch in Zukunft mit einem starken Bevölkerungswachstum. Bis Ende des Jahres 2028 sind bereits 21.000 Einwohner prognostiziert.

Entscheidend für die weiteren Auswirkungen/Folgen, die sich aus dem Überschreiten der 20.000-
Einwohner-Schwelle ergeben, sind die Zahlen des Statistischen Landesamtes (StaLa). Diese Zahlen
werden allerdings erst mit ca. drei Monaten Zeitverzug sowie mit einer um ca. 1,1 % reduzierten
Einwohnerzahl verzeichnet. Dabei berücksichtigt das StaLa derzeit noch die Bevölkerungszählung
Zensus 2011. Allerdings steht die Neubewertung der StaLa-Zahlen mit dem Zensus 2022 unmittelbar
bevor. Diese werden in der ersten Jahreshälfte 2024 bekannt gegeben und werden in allen
Gemeinden und Städten des Landes mit Spannung erwartet.

Sollte sich die Bevölkerungszahl laut Zensus den Zahlen des Rechenzentrums annähern, was zu
erwarten ist, wäre die amtliche Zahl wohl schon im Jahr 2023 erreicht und die Stadt Müllheim i. M.
könnte schon bald einen Antrag auf Erhebung zur Großen Kreisstadt stellen.


Deutsche Bahn - Fahrplanänderungen Dezember 2023

Pressemitteilung der Deutschen Bahn vom 27.11.2023

Deutsche Bahn - Fahrplanänderungen Dezember 2023PDF
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Ausschreibung des Fischereirechts mit Übertragung der fischereigesetzlichen Hegepflicht für den Klemmbach

27.11.2023

Die Klemmbach-Fischereigenossenschaft Müllheim i. M. verpachtet die Fischereirechte im Klemmbach, vom Ursprung bis an das Ende der Gemarkung von Müllheim i. M. und Hügelheim, einschließlich Nebenbäche, Gewerbs- und Mühlekanal und des Rammisbachs, soweit er auf Gemarkung Müllheim i. M. und Niederweiler verläuft.

Fließgewässer: Länge ca. 15.000 m, durchschnittliche Breite ca. 2 m.

Die Verpachtung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt für eine Dauer von 12 Jahren, der bisherige Fischereipachtvertrag ist ausgelaufen und wird vom bisherigen Fischereipächter nicht verlängert. Die fischereigesetzliche Verpflichtung zur Hege nach § 14 des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (FischG) wird ganz auf den Pächter übertragen.

Pachtbewerber müssen nach § 17 FischG zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein.

Bewerbungen können ab sofort bis zum 15.01.2024 bei der Stadtverwaltung Müllheim i. M., Bismarckstraße 3, 79379 Müllheim oder per E-Mail unter liegenschaften@muellheim.de eingereicht werden.

Die Bewerbung muss zwingend folgende Angaben beinhalten:

  • Name, Anschrift, Kontaktdaten
  • Angaben zu bisherigen Erfahren im Bereich des Fischereiwesens
  • Kopie des gültigen Fischereischeins
  • Kopie eines gültigen Ausweisedokuments
  • Pachtgebot

Stadt Müllheim i. M.
Grundstücksmanagement


Vorankündigung Brennholzversteigerung

Die Brennholzversteigerungen 2024 der Stadt Müllheim im Markgräflerland finden wie folgt statt:

  • in Britzingen am Samstag, 20.01.2024
  • in Müllheim am Samstag, 03.02.2024

Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Aufarbeitung von Brennholz lang (Polterholz) ab sofort nur noch mit einem Sachkundenachweis über einen erfolgreich absolvierten Motorsägen-Lehrgang (mindestens Modul A1) erlaubt ist. Der Schein ist bei der Aufarbeitung mitzuführen und auf Verlangen dem Förster vorzuzeigen. Die Lehrgangs-Nachweise können ab sofort als Scan, Kopie, Fotodatei etc. an unseren Förster Florian Schmid (florian.schmid@lkbh.de) geschickt werden.

Näheres zu den Terminen wird rechtzeitig auf der Website der Stadt Müllheim bekannt gegeben.
Bitte merken Sie sich die Termine vor.

Grundstücksmanagement Stadt Müllheim
Forstverwaltung


Anzeigepflicht für Verkaufsstellen von Silvesterfeuerwerk

16.11.2023

Der Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler nimmt den nahenden Jahreswechsel zum Anlass um auf die Anzeigepflichten gem. § 14 SprenG bezüglich dem Verkauf von Feuerwerk der Kategorie 1 und 2 hinzuweisen.

Nach dem Sprengstoffrecht ist der erstmalige Verkauf von Kleinstfeuerwerk (Kategorie 1) und Kleinfeuerwerk (Kategorie 2) in hiesigem Zuständigkeitsbereich dem Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler (Abteilung: Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht), mindestens 2 Wochen vor Vertriebsstart anzuzeigen. Diese Anzeige genügt für die gesamte Dauer des Vertriebes und muss nicht jährlich wiederholt werden. Ergeben sich jedoch Veränderungen in der Betriebsleitung, der Zweigniederlassung oder der unselbstständigen Zweigstelle so ist dies mitzuteilen. Gleiches gilt für die Vertriebsaufgabe.

Zusätzlicher Hinweis bei beabsichtigter Containerlagerung:

Sofern Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 der Lagergruppe 1.4 ortsbeweglich in einem Container aufbewahrt werden, ist die Aufstellung des Containers zusätzlich mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle abzustimmen. Dies ist für hiesigen Zuständigkeitsbereich die untere Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes des Müllheim-Badenweiler.


Grundbucheinsichtsstelle der Stadt Müllheim i. M. ist vom 10.11.-08.12.2023 nicht besetzt

06.11.2023

Anträge auf Grundbuchausdruck können jederzeit über den sicheren Formularserver des Grundbuchamts Emmendingen gestellt werden. Wenden Sie sich bei Fragen zum Abrufverfahren bitte an das

Grundbuchamt Emmendingen
Liebensteinstraße 2
79312 Emmendingen
Tel. 07641-96587-600 (Zentrale)



 

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