Ihr Besuch im Rathaus und den Ortsverwaltungen
Liebe Besucherinnen und Besucher,
um Wartezeiten zu minimieren, bitten wir Sie, online einen Termin zu vereinbaren. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Terminvereinbarungen vorrangig behandeln und vor Ort gezogene Wartemarken entsprechend danach aufrufen. Vielen Dank.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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Aktuelle Meldungen
Neujahrsempfang der Stadt Müllheim i. M.
Der Neujahrsempfang der Stadt Müllheim i. M. findet am Donnerstag, 15. Januar im Bürgerhaus statt.
Bürgermeister Martin Löffler wird im Rahmen des Neujahrsempfangs auf die hinter uns liegenden Monate zurückblicken und einen Ausblick auf das neue Jahr geben.
Der Empfang wird musikalisch umrahmt von den Harmonikafreunden Müllheim e.V..
Im Anschluss an den offiziellen Teil besteht die Möglichkeit bei einem Glas Wein oder Wasser mit den anderen Gästen ins Gespräch zu kommen.
Die Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen.
Informationen zum Neujahrsempfang
Termin: Donnerstag, 15.01.2026, 19:00 Uhr, Einlass ab 18:30 Uhr
Ort: Bürgerhaus, 79379 Müllheim i. M.

Christbaumsammlung
Die Christbaumsammlungen finden 2026 wie folgt statt:
- Samstag, 10. Januar 2026
Britzingen, Dattingen, Güttigheim und Muggardt
Abholung durch die Freiwillige Feuerwehr - Dienstag, 13. Januar 2026 ab 7:00 Uhr
Kernstadt, Feldberg, Hügelheim, Niederweiler, Vögisheim und Zunzingen
Abholung durch den Städtischen Bauhof
Damit Ihr Weihnachtsbaum mitgenommen wird, ist folgendes zu beachten:
- Die Christbäume müssen bis spätestens 7:00 Uhr zur Abfuhr am Straßenrand und für die Einsammler gut sichtbar bereitgestellt werden.
- Die Christbäume sind von Lametta und übrigen Dekorationgegenständen vollständig zu befreien. Da das Lametta in vielen Fällen noch aus dem Schwermetall Blei besteht, führt dies nach der Kompostierung zu erhöhten Bleiwerten im Kompost. Dadurch wird die Qualität des Kompostes bedeutend vermindert und kann nur noch bedingt im Garten und zu anderen Zwecken eingesetzt werden.
Die Gemeindemitarbeiter, die die Sammlung durchführen werden, sind angewiesen, nur vollständig abdekorierte Bäume mitzunehmen und noch behangene Bäume liegen zu lassen. Dieser ist dann vom Eigentümer selbst zu verwerten bzw. auf der nächsten Grünschnittsammelstelle anzuliefern.
Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie an:
Abfallberatung des Landkreises, Tel. 0761-2187-9707
Bürgerservice im Müllheimer Rathaus optimiert Terminvergabe ab Januar 2026
Die Stadtverwaltung Müllheim i. M. stellt zum 1. Januar 2026 das Zugangsverfahren im Bürgerservice um. Künftig werden Einwohnerinnen und Einwohner mit Terminvereinbarung bevorzugt und ohne Wartezeiten bedient. Hintergrund der Neuorganisation ist u.a. die anstehende Landtagswahl 2026, die zusätzliche Kapazitäten in der Verwaltung bindet.
Termine online, telefonisch oder per E-Mail vereinbaren
„Wir möchten den Müllheimerinnen und Müllheimern auch während der arbeitsintensiven Wahlorganisation einen zuverlässigen Service bieten“, erklärt Dominik Fröhlin, Leiter des Haupt- und Ordnungsdezernates. „Mit dem neuen Terminpriorisierungssystem können wir Wartezeiten für alle, die vorab einen Termin buchen, komplett vermeiden.“
Termine können auf drei Wegen vereinbart werden:
- Online – am bequemsten – über das Terminbuchungssystem auf der städtischen Homepage www.muellheim.de/termine
- Telefonisch während der Servicezeiten – ganztägig möglich (07631-801-0)
- Per E-Mail – ganztägig möglich stadt@muellheim.de
Spontanbesuche weiterhin möglich – mit Wartezeiten nachmittags
Bürgerinnen und Bürger, die ohne Terminvereinbarung den Bürgerservice im Müllheimer Rathaus aufsuchen, können weiterhin eine Wartemarke ziehen und werden selbstverständlich bedient. Allerdings müssen sie nachmittags mit erheblichen Wartezeiten rechnen, da Termininhaber vorrangig bearbeitet werden.
„Wir empfehlen allen Bürgerinnen und Bürgern, die Möglichkeit der Terminvereinbarung zu nutzen. Am bequemsten geht das online“, so Dominik Fröhlin. „Damit ersparen sie sich Wartezeiten und helfen uns gleichzeitig, die Arbeitsabläufe besser zu planen.“
Hintergrund: Landtagswahl 2026
Die Neuorganisation ist notwendig, um die personellen Ressourcen während der Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl 2026 effizient einzusetzen und den Einwohnerinnen und Einwohnern einen uneingeschränkt hohen Service zu bieten.
Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Informationen zur Terminbuchung und zu den Öffnungszeiten finden Sie auf der Homepage der Stadt unter www.muellheim.de/termine
Grundbucheinsicht eingeschränkt
Die Grundbucheinsichtsstelle der Stadt Müllheim i. M. ist in der Zeit vom 22.12.2025 bis 09.01.2026 nicht besetzt.
Unabhängig von den Öffnungszeiten der Grundbucheinsichtsstelle der Stadt Müllheim i. M. können Anträge auf Erteilung von Grundbuchausdrucken jederzeit
- über den sicheren Formularserver des Grundbuchamts Emmendingen
oder alternativ - schriftlich auf dem Postweg an Grundbuchamt Emmendingen,
Liebensteinstraße 2, 79312 Emmendingen
gerichtet werden. Die Zustellung der Grundbuchausdrucke erfolgt immer auf dem Postweg.
Vorankündigung Brennholzversteigerung
Die Brennholzversteigerungen 2026 der Stadt Müllheim im Markgräflerland finden wie folgt statt:
- Britzingen am Samstag, 17.01.2026
- Feldberg-Gennenbach am Samstag, 24.01.2026 (nur dieses Jahr)
- Müllheim am Samstag, 31.01.2026
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Aufarbeitung von Brennholz lang (Polterholz) ab sofort nur noch mit einem Sachkundenachweis über einen erfolgreich absolvierten Motorsägen-Lehrgang (mindestens Modul A1) erlaubt ist. Der Schein ist bei der Aufarbeitung mitzuführen und auf Verlangen der Försterin vorzuzeigen. Die Lehrgangs-Nachweise können ab sofort als Scan, Kopie, Fotodatei etc. an unsere Försterin Christine Weinig (christine.weinig@lkbh.de) geschickt werden.
Näheres zu den Terminen wird rechtzeitig auf der Website der Stadt Müllheim i. M. bekannt gegeben.
Bitte merken Sie sich die Termine vor.
Grundstücksmanagement Stadt Müllheim i. M.
Forstverwaltung
Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege
Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege gemäß der Streupflichtsatzung der Stadt Müllheim vom 13.12.1989
Angesichts des bevorstehenden Winters wird die Bevölkerung der Stadt Müllheim gebeten, ihre in der o. g. Satzung festgelegten Reinigungs-, Räum- und Streupflichten zu erfüllen.
Nach der Streupflicht-Satzung obliegt es den Straßenanliegern innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege oder entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, Flächen in einer Breite von 1,5 m, zu reinigen, bei Schneehäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Sind mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung; sie haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft.
Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind auf solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist; sie sind in der Regel auf 1,5 m Breite zu räumen. Das Räumen des Schnees ist bei Gehwegen zur Fahrbahn hin oder bei fehlenden Gehwegen zur Grundstücksgrenze hin abzulagern bzw. anzuhäufen.
Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und Straßeneinläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abziehen kann.
Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Bei Eisregen, dürfen nach der Satzung jedoch ausnahmsweise auftauende Streumittel verwendet werden. Ihr Einsatz ist jedoch so gering wie möglich zu halten.
Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.
Personalengpässe beim GVV Müllheim-Badenweiler
11.08.2025
Aufgrund aktueller, enormer Personalengpässe können wir nicht antragsbezogene (formlose) Anfragen voraussichtlich bis zum 01.03.2026 nicht bearbeiten.
Bei Fragen zu Bebauungsplänen bitten wir Sie sich direkt an die jeweils betroffene Verbandsgemeinde des GVV zu wenden.
Sonstige Anfragen richten Sie bitte direkt an das für Sie tätige Büro mit Bauvorlageberechtigung oder reichen über das virtuelle Bauamt BW (ViBa BW) einen förmlichen Antrag ein.
Wir bitten um Verständnis.
Ab 1. August sind nur noch digitale Passbilder zulässig
Ab dem 1. August 2025 dürfen für Ausweisdokumente wie Personalausweis und Reisepass in Deutschland ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden – Papierbilder oder ausgedruckte Passfotos sind ab diesem Zeitpunkt endgültig nicht mehr zulässig.
Bis zum 31. Juli 2025 galt eine Übergangsfrist, in der Behörden in Ausnahmefällen weiterhin Papierfotos akzeptieren konnten, etwa wenn die technische Ausstattung noch nicht überall vorhanden ist. Ab 1. August entfällt diese Übergangsmöglichkeit vollständig. Nur noch digitale, direkt über eine sichere Cloud oder einen zertifizierten Übermittlungsweg eingereichte Passbilder werden angenommen.
Die digitalen Fotos können:
- direkt in der Passbehörde aufgenommen werden, also im Rathaus Müllheim und den Ortsverwaltungen.
- bei zertifizierten Fotostudios oder Drogerieketten erstellt und dann verschlüsselt an das Bürgeramt übermittelt werden. In diesen Fällen erhalten Antragsteller meist einen Data-Matrix-Code oder QR-Code zum Abruf in der Behörde.
- mit dem Selbstbedienungsterminal im Rathaus-Foyer eigenständig vor den Terminen erstellt werden.
Direkter Draht zum Rathaus: WhatsApp-Kanal der Stadt Müllheim i. M.
Die Stadt Müllheim i. M. geht einen weiteren Schritt in der digitalen Kommunikation und informiert ihre Bürgerinnen und Bürger ab sofort auch über einen eigenen WhatsApp-Kanal. Dieser neue Service ergänzt die bestehenden Informationsangebote und ermöglicht es, Nachrichten aus dem Rathaus schnell und unkompliziert direkt auf dem Smartphone zu erhalten.
Der stadteigene WhatsApp-Kanal funktioniert ähnlich einem Newsletter. Darüber können die Abonnentinnen und Abonnenten mit Emojis reagieren und die Beiträge einfach per WhatsApp mit anderen teilen.
Bleiben Sie informiert – einfach und direkt
Das Abonnieren des WhatsApp-Kanals der Stadt Müllheim i. M. ist einfach. Öffnen Sie den untenstehende Link und klicken Sie auf „Abonnieren“.
Benachrichtigungen nach Wunsch
Standardmäßig sind die Benachrichtigungen für neue Nachrichten im Kanal deaktiviert. Wer eine kurze Info bei neuen Beiträgen erhalten möchte, kann die Benachrichtigungen durch einmaliges Tippen auf das durchgestrichene Glockensymbol aktivieren. Selbstverständlich können diese Benachrichtigungen auf gleichem Wege jederzeit wieder deaktiviert werden.
Datenschutzbestimmungen
Die Datenschutzbestimmungen von WhatsApp gewährleisten, dass Abonnentinnen und Abonnenten für andere Kanal-Mitglieder nicht sichtbar sind. Auch Interaktionen bleiben verborgen. Die Verantwortlichen des Kanals können die Telefonnummer der Abonnentinnen und Abonnenten nicht einsehen, es sei denn, diese sind als Kontakt gespeichert. Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie auf den Internetseiten von WhatsApp.
Ergänzung, nicht Ersatz
Die Stadtverwaltung betont, dass der WhatsApp-Kanal die offizielle Internetseite der Stadt Müllheim i. M. nicht ersetzt, sondern als zusätzlichen, direkten Informationsweg für aktuelle Nachrichten aus dem Rathaus dient.
Noch nicht in der Kanalsuche
Bitte beachten Sie, dass der WhatsApp-Kanal der Stadt Müllheim i. M. noch nicht über die allgemeine Kanalsuche innerhalb von WhatsApp gefunden werden kann.