Stadt Müllheim im Markgräflerland

Wahlen

Kommunalwahlen, Kreistagswahl und Europawahl 2024

Informationen für Kommunen zur Neutralitätspflicht und Karenzzeit vor WahlenPDF
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Kommunalwahlen 2024

Als Wahltag für die nächsten regelmäßigen Kommunalwahlen in Baden-Württemberg wurde Sonntag, 09.06.2024 bestimmt. Gleichzeitig findet auch die Europawahl statt.

Die Zahl der Mitglieder des Gemeinderates in der Legislaturperiode 2024-2029 beträgt 26. Die Zahl der Mitglieder der vier Ortschaftsräte wird durch die städtische Hauptsatzung (§ 14) bestimmt:

  • Britzingen (mit Dattingen, Güttigheim und Muggardt): 10 Mitglieder
  • Feldberg (mit Gennenbach und Rheintal), Hügelheim und Niederweiler: jeweils 8 Mitglieder
0/2 Hauptsatzung der Stadt MüllheimPDF
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Kommunalwahlen am 09.06.2024

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinderatswahl sowie der Ortschaftsratswahlen in Britzingen, Feldberg, Hügelheim und Niederweiler

Die öffentliche Bekanntmachungen der Wahl der Gemeinderäte und der Ortschaftsräte erfolgt am Donnerstag, 25.01.2024 durch Bereitstellung auf der städtischen Website.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl sowie für die Ortschaftsratswahlen in Britzingen, Feldberg, Hügelheim und Niederweiler können ab Freitag, 26.01.2024 beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Stadt Müllheim im Markgräflerland eingereicht werden.

Geschäftsstelle:
Wahlamt, Fachbereich 10
Hauptverwaltung
Bismarckstraße 3
79379 Müllheim im Markgräflerland

Ende der Einreichungsfrist der Wahlvorschläge ist Donnerstag, 28.03.2024, 18:00 Uhr (§ 13 Kommunalwahlordnung (KomWO)).

Wahlvorschläge müssen in Papierform mit Originalunterschriften bis zum Ablauf der Einreichungsfrist vorliegen. Telefax, Telegramm, Fernschreiben und elektronische Post genügen grundsätzlich auch dann nicht, wenn die schriftliche Originalfassung noch nach Ablauf der Einreichungsfrist nachgereicht wird.


 

Wer wird von wem gewählt? Wer darf wählen?

Das Wahlrecht und das Wahlsystem für die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg erklärt die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

 

Wer kann wie gewählt werden?

Als Bewerber kann der Gemeindewahlausschuss nur Personen zulassen, die die Wählbarkeit für den Gemeinderat/Ortschaftsrat besitzen. Wählbar zum Gemeinderat sind alle Wahlberechtigten der jeweiligen Gemeinde, das heißt alle, die am Wahltag

  • Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sind,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung oder einzige Wohnung in Müllheim im Markgräflerland haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten oder nach einem früheren Wegzug aus Müllheim im Markgräflerland innerhalb von drei Jahren wieder in die Gemeinde zurückgezogen sind, und
  • nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Um als Gemeinderat bei Unechter Teilortswahl wählbar zu sein, muss ein Bewerber zum Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvorschläge (geplante Sitzung des Gemeindewahlausschusses am Montag, 08.04.2024) und am Tag der Wahl in dem Wohnbezirk wohnen (s. Ausführungen unten zu „Gemeinderatswahl nach den Grundsätzen der Unechten Teilortswahl“).

Um als Ortschaftsrat wählbar zu sein, muss ein Bewerber zum Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvorschläge (geplante Sitzung des Gemeindewahlausschusses am Montag, 08.04.2024) und am Tag der Wahl in der Ortschaft wohnen.


Zahl der Bewerber für die Gemeinderatswahl (nach den Grundsätzen der Unechten Teilortswahl)

Der Gemeinderat der Stadt Müllheim im Markgräflerland wird in der Legislaturperiode 2024-2029 nach den Grundsätzen der Unechten Teilortswahl gewählt (§ 27 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO); siehe § 3a städtische Hauptsatzung). Die Zahl der Mitglieder des Gemeinderates in der Legislaturperiode 2024-2029 beträgt 26. In Anwendung des Prinzips des Verhältniswahlrechts und unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des Bevölkerungsanteils der einzelnen Wohnbezirke sind die insgesamt 26 Sitze im Gemeinderat in der Legislaturperiode 2024-2029 wie folgt zu besetzen:

Müllheim
(mit Vögisheim)
18 Mitglieder
18 mögliche Bewerber auf Wahlvorschlag
Britzingen
(mit Dattingen, Güttigheim und Muggardt)
2 Mitglieder
3 mögliche Bewerber auf Wahlvorschlag
Feldberg
(mit Gennenbach und Rheintal)
1 Mitglied
2 mögliche Bewerber auf Wahlvorschlag
Hügelheim
2 Mitglieder
3 mögliche Bewerber auf Wahlvorschlag
Niederweiler
2 Mitglieder
3 mögliche Bewerber auf Wahlvorschlag
Zunzingen
1 Mitglied
2 mögliche Bewerber auf Wahlvorschlag
Gemeinderat gesamt
26 Mitglieder
31 mögliche Bewerber auf Wahlvorschlag

Die Zuordnung der Grundstücke bzw. Flurstücke zu den jeweiligen Ortsteilen erfolgt nach funktionaler Zuordnung des jeweiligen Grundstücks bzw. Flurstücks zu dem jeweiligen Ortsteil. Das auf Gemarkung Niederweiler liegende Quartier „Am langen Rain“ wird dem Wohnbezirk Müllheim (mit Vögisheim) zugeordnet.


Zahl der Bewerber für die Ortschaftsratswahlen

Die Zahl der Mitglieder der vier Ortschaftsräte wird durch die städtische Hauptsatzung (§ 14) bestimmt:

Britzingen
(mit Dattingen, Güttigheim und Muggardt)
10 Mitglieder
11 mögliche Bewerber auf Wahlvorschlag (7 Britzingen, 4 Dattingen)
Feldberg
(mit Gennenbach und Rheintal)
8 Mitglieder
16 mögliche Bewerber auf Wahlvorschlag
Hügelheim
8 Mitglieder
16 mögliche Bewerber auf Wahlvorschlag
Niederweiler
8 Mitglieder
16 mögliche Bewerber auf Wahlvorschlag

In Gemeinden mit nicht mehr als 5.000 Einwohnern (nach § 72 S. 1 Gemeindeordnung (GemO) findet dies für die Ortschaften analog Anwendung) dürfen die Wahlvorschläge höchstens doppelt so viele Bewerber enthalten, wie Mitglieder zu wählen sind (§ 26 Abs. 4 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO)). Dies betrifft die Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahlen in Feldberg (mit Gennenbach und Rheintal), Hügelheim und Niederweiler.

Der Ortschaftsrat im Ortsteil Britzingen besteht aus zehn Mitgliedern und wird nach den Grundsätzen der Unechten Teilortswahl (§ 72 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit § 27 GemO) durchgeführt. Das Wahlgebiet bei der Ortschaftsratswahl Britzingen besteht aus den Wohnbezirken Britzingen (mit Güttigheim und Muggardt) und Dattingen. Unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteile entfallen auf den Wohnbezirk Britzingen (mit Güttigheim und Muggardt) 7 Sitze und auf den Wohnbezirk Dattingen 3 Sitze.

Es empfiehlt sich bei der Aufstellung mehrere Ersatzbewerber zu bestimmen, die für den Fall des Ausscheidens einer Person nachrücken können.

Nicht wählbare (z. B. auch gestorbene) Bewerber sind vom Gemeindewahlausschuss bei der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge zu streichen (geplante Sitzung des Gemeindewahlausschusses am Montag, 08.04.2024). Sind gleichzeitig zu viele Bewerber im Wahlvorschlag enthalten, rückt der Erste der wegen Überzahl an sich zu streichende Bewerber an die letzte Stelle nach. Die dann noch überzähligen Namen sind in der Reihenfolge von hinten zu streichen. Grundsätzlich können also mehr Bewerber benannt werden, um die Unsicherheiten in Bezug auf die Wählbarkeit auszugleichen (direktes Nachrücken wie beschrieben). Die Änderung des Wahlvorschlags durch Auswechslung des nicht wählbaren Bewerbers ist noch bis zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge möglich (geplante Sitzung des Gemeindewahlausschusses am Montag, 08.04.2024).


Wahlvorschläge

Wer wird bei der Kommunalwahl gewählt? Wie kann ich selbst kandidieren? Und wie funktioniert die Listenaufstellung? Antworten auf diese und weitere Fragen zu Kandidatur und Aufstellung gibt die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

Wahlvorschläge können digital über die Parteienkomponente eingereicht werden. Dort sind alle erforderlichen Vordrucke hinterlegt.

Bitte beachten Sie: Wahlvorschläge müssen aus rechtlichen Gründen trotz digitaler Erleichterung durch die Parteienkomponente schriftlich eingereicht werden. Schriftform bedeutet, dass der Wahlvorschlag in Papierform mit Originalunterschriften bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (28.03.2024, 18:00 Uhr) vorliegen muss. Telefax, Telegramm, Fernschreiben und elektronische Post genügen grundsätzlich auch dann nicht, wenn die schriftliche Originalfassung noch nach Ablauf der Einreichungsfrist (28.03.2024, 18:00 Uhr) nachgereicht wird.

Informationen dazu und zu den Angaben in den Wahlvorschlägen, z.B. Berufs- und Namensangaben, erhalten Sie von der operativen Wahlleitung

Stadtverwaltung Müllheim im Markgräflerland
Wahlamt
Fachbereich 10 Hauptverwaltung
Bismarckstraße 3
79379 Müllheim im Markgräflerland
Tel. 07631-801-110
Fax 07631-801-126
hauptamt@muellheim.de

Inhalt und Form der Wahlvorschläge sowie die beizufügenden Unterlagen sind in § 14 Kommunalwahlordnung (KomWO) geregelt. Demnach muss der Wahlvorschlag enthalten:

  • Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers,
  • zusätzlich kann ein eingetragener Doktorgrad und ein eingetragener Ordensname oder Künstlername angegeben werden,
  • (nur) bei Unionsbürgern die Staatsangehörigkeit,
  • den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und – sofern vorhanden – die Kurzbezeichnung.

Die Namen der Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. Jeder Bewerber darf dabei nur einmal aufgeführt sein. Die Personalien der Bewerber sind Gegenstand der Zulassungsentscheidung des Gemeindewahlausschusses (§ 18 Kommunalwahlordnung (KomWO); geplante Sitzung des Gemeindewahlausschusses am Montag, 8.4.2024).

Wahlvorschläge können ab dem Folgetag der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl der Gemeinderäte und der Ortschaftsräte beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Stadt Müllheim im Markgräflerland eingereicht werden (Geschäftsstelle: Wahlamt, Fachbereich 10 Hauptverwaltung, Bismarckstraße 3, 79379 Müllheim im Markgräflerland). Die vorgenannte Bekanntmachung erfolgt am Donnerstag, 25.01.2024. Ende der Einreichungsfrist ist der 28.03.2024, 18:00 Uhr.


Unterstützungsunterschriften

Für das Einreichen von Wahlvorschlägen sind Unterstützungsunterschriften von Personen erforderlich, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt sind. Keine Unterstützungsunterschriften werden benötigt

  • wenn die betreffende Partei im Landtag von Baden-Württemberg vertreten ist oder bereits im bisherigen Gemeinderat/Ortschaftsrat vertreten war,
  • wenn die betreffende Wählervereinigung bereits im bisherigen Gemeinderat/Ortschaftsrat vertreten war und wenn der Wahlvorschlag von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewählten, die dem Gemeinderat zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags noch angehören, unterschrieben wird.

Im Übrigen richtet sich die Anzahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften nach der Einwohnerzahl der Gemeinde (§ 8 Absatz 1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KomWG) und beträgt damit für den Gemeinderat 50 und für die Ortschaftsräte jeweils 10 benötigte Unterstützungsunterschriften.

Liegen die Unterschriftsblätter bis zum Ende der Einreichungsfrist (28.03.2024, 18:00 Uhr) nicht in ausreichender Zahl vor, führt dies zur Zurückweisung.

Sind Unterstützungsunterschriften erforderlich, müssen sie auf amtlichen Formblättern erbracht werden. Diese Formblätter sowie alle erforderlichen Formulare sind digital über die Parteienkomponente erhältlich.

Unterschreiben als Unterstützer darf man erst nach der förmlichen Bewerberaufstellung.

Bewerber dürfen selbst auch eine Unterstützungsunterschrift leisten. Das Kommunalwahlgesetz macht hier keinen Unterschied zwischen „normalen“ Bürgern und den Bewerbern um ein Mandat.

Unterzeichnet jemand mehrere Wahlvorschläge für die gleiche Wahl, sind alle Unterschriften, auch die zuerst geleistete, ungültig.

Bitte beachten Sie: Wahlvorschläge müssen aus rechtlichen Gründen trotz digitaler Erleichterung durch die Parteienkomponente schriftlich eingereicht werden. Schriftform bedeutet, dass der Wahlvorschlag in Papierform mit Originalunterschriften bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (28.03.2024, 18:00 Uhr) vorliegen muss. Telefax, Telegramm, Fernschreiben und elektronische Post genügen grundsätzlich auch dann nicht, wenn die schriftliche Originalfassung noch nach Ablauf der Einreichungsfrist (28.03.2024, 18:00 Uhr) nachgereicht wird.


Reihenfolge der Wahlvorschläge

Das Interesse der Parteien und Wählervereinigungen liegt verständlicherweise darin, den Wahlvorschlag in der öffentlichen Bekanntmachung der Wahlvorschläge und später auf den Stimmzetteln möglichst an vorderster Stelle zu platzieren. Es wird deshalb häufig die Ansicht vertreten, dass sich diese Reihenfolge, ähnlich wie bei der Bürgermeisterwahl, am zeitlichen Eingang der Wahlvorschlagsunterlagen beim Gemeindewahlleiter orientiert.
Tatsächlich richtet sich die Reihenfolge jedoch nach den Stimmenzahlen, die die im Gemeinde- bzw. Ortschaftsrat vertretenen Parteien oder Wählervereinigungen bei der letzten regelmäßigen Wahl des Gemeinderats bzw. Ortschaftsrats erreicht haben.

Daran schließen sich dann die Parteien und Wählervereinigungen, die bisher noch nicht vertreten sind, in der Reihenfolge des Eingangs der Wahlvorschlagsunterlagen an; bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los. Gleiches gilt für Wahlvorschläge, die am ersten Tag der Einreichungsfrist vor 7:30 Uhr eingegangen sind.
Wahlvorschläge, die schon vor Beginn der Einreichungsfrist, also bereits am Tag der Bekanntmachung der Wahl bis 24:00 Uhr oder früher eingehen, müssen zurückgewiesen werden, mit der Folge, dass die Partei oder Wählervereinigung unter Hinweis auf den Fristverstoß den Wahlvorschlag erneut einreichen müsste.


Formulare/amtliche Formblätter für die Parteien und Wählervereinigungen

Alle erforderlichen Formulare und amtliche Formblätter sind digital über die Parteienkomponente erhältlich.

Bitte beachten Sie: Wahlvorschläge müssen aus rechtlichen Gründen trotz digitaler Erleichterung durch die Parteienkomponente schriftlich eingereicht werden. Schriftform bedeutet, dass der Wahlvorschlag in Papierform mit Originalunterschriften bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (28.03.2024, 18:00 Uhr) vorliegen muss. Telefax, Telegramm, Fernschreiben und elektronische Post genügen grundsätzlich auch dann nicht, wenn die schriftliche Originalfassung noch nach Ablauf der Einreichungsfrist (28.03.2024, 18:00 Uhr) nachgereicht wird.


 

Kreistagswahl 2024

Die nächsten Kreistagwahlen finden am 09.06.2024 statt.


 

Europawahl 2024

Europawahl 2024

Als Wahltag in Deutschland für die nächste Europawahl wurde Sonntag, 09.06.2024 bestimmt. Gleichzeitig finden in Baden-Württemberg auch die Kommunalwahlen statt.

Das Wahlrecht und das Wahlsystem für die Europawahl in Baden-Württemberg erklärt die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

 

Wahlergebnisse der letzten Wahlen

Bundestagswahlen


Landtagswahlen

Landtagswahl vom 13.03.2016

Zusammenstellung der endgültigen Ergebnisse der Wahl zum Landtag Baden-Württemberg
(Wahlkreis 048 Breisgau Baden-Württemberg)

  • Wahlberechtigte: 13.551
  • Wähler: 9.130
  • Wahlbeteiligung gesamt: 64,4%
Partei Kandidat Stimmen in %
CDU Dr. Rapp, Patrick
Christlich Demokratische Union Deutschlands
2.108 23,31
Grüne Mielich, Bärbl
Bündnis 90/Die Grünen
3.588 39,67
SPD Dr. Könnecke, Birte
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
1.035 11,44
FDP Wissler, Vincenz
Freie Demokratische Partei
635 7,02
Die Linke Grein, Thomas
Die Linke
357 3,95
REP Bulke, Peter
Die Republikaner
33 0,36
NPD Boltze, Andreas
Nationaldemokratische Partei Deutschlands
19 0,21
AfD Kempf, Volker
Alternative für Deutschland
1.013 11,20
Sonstige Sonstige 256 2,83

Quelle: Stadt Müllheim


Bürgermeisterwahl und Kommunalwahl

Bürgermeisterwahl vom 14.10.2019 - WahlergebnisPDF
62 kB
Kreistagswahl vom 26.05.2019 - Wahlbezirk Müllheim 8315074, vorläufiges WahlergebnisPDF
79 kB
Gemeinderatswahl Müllheim vom 26.05.2019 - EndergebnisPDF
130 kB
Ortschaftsratwahl Britzingen vom 26.05.2019 - EndergebnisPDF
80 kB
Ortschaftsratwahl Feldberg vom 26.05.2019 - EndergebnisPDF
74 kB
Ortschaftsratwahl Hügelheim 26.05.2019 - EndergebnisPDF
84 kB
Ortschaftsratwahl Niederweiler 26.05.2019 - EndergebnisPDF
29 kB

Europawahlen

Europawahl vom 26.05.2019 - Endergebnisse in MüllheimPDF
72 kB