Stadt Müllheim im Markgräflerland

Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft

Qualifizierter Mietspiegel der Stadt Müllheim i. M.

Der erste qualifizierte Mietspiegel der Stadt Müllheim i. M. ist ab dem 01.01.2020 gültig. Der Müllheimer Wohnungsmarkt wird mit diesem Mietspiegel transparenter und soll Mieter/innen und Vermieter/innen gleichermaßen mehr Orientierung bei der Gestaltung ihrer Mietverhältnisse bieten. Als besonderen Service können Sie einen kostenfreien Onlinerechner nutzen, mit dem sich schnell und unkompliziert die ortsübliche Vergleichsmiete einer Wohnung berechnen lässt.

Weiterführende Links und Downloads

Qualifizierter Mietspiegel 2023 für die Stadt Müllheim i. M., gültig für nicht preisgebundenen Wohnraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025PDF
2 MB
Qualifizierter Mietspiegel 2021 für die Stadt Müllheim, gültig für nicht preisgebundenen Wohnraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023PDF
720 kB
Qualifizierter Mietspiegel 2019 für die Stadt Müllheim, gültig für nicht preisgebundenen Wohnraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2021PDF
6 MB

 

Wohnberechtigungsschein

Den Allgemeinen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn der Vermieterin oder dem Vermieter übergehen, wenn Sie einziehen. Sie erhalten ihn bei Ihrer Gemeinde und können ihn landesweit verwenden. Ihre Haushaltsangehörigen werden von der Wohnberechtigung mit umfasst.

Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.

Hinweis:
Bis zum 31.12.2007 war die Ausstellung von Wohnberechtigungsschein bundesrechtlich geregelt. Diese alten Wohnberechtigungsscheine haben ihre Gültigkeit in Baden-Württemberg spätestens mit Ablauf des 31.12.2008 verloren. Haben Sie zu diesem Zeitpunkt bereits in einer Sozialmietwohnung gewohnt und tun es weiterhin, ändert sich nichts. Sie müssen für diese Wohnung keinen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen. Sie benötigen allerdings einen neuen Wohnberechtigungsschein, wenn Sie in eine andere Sozialmietwohnung umziehen.