Stadt Müllheim im Markgräflerland

Bodenrichtwerte - Umkirch

Umkirch

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau hat gemäß §196 Abs.1-3 des Baugesetzbuches in Verbindung mit §12 der Gutachterausschussverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für den Bereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses zum aktuellen Stichtag ermittelt.

Bodenrichtwerte - Umkirch, TabellePDF
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Bodenrichtwerte - Umkirch, zusätzliche WertePDF
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Bodenrichtwerte - Umkirch, ÜbersichtsplanPDF
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Für Fragen bezüglich der Bebaubarkeit, Bebauungspläne, Bauabsichten usw. wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeinde.

 


Gemeinsamer Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau

Erläuterungen zu den Bodenrichtwertveröffentlichungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses Markgräflerland-Breisgau

Grundsteuerreform - Informationen und Handlungsempfehlungen für Grundstückseigentümer

Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig. Deshalb wurde im November 2020 das „neue“ Grundsteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg erlassen. Die Umsetzung erfordert jedoch die Mitwirkung der betroffenen Bürger.

Bis zum 31.10.2022 müssen die Steuerpflichtigen ihre sogenannte „Feststellungserklärung“ für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 01.01.2022 bei ihrem zuständigen Finanzamt per ELSTER abgeben. Frühestens ist dies jedoch ab dem 01.07.2022 möglich.

Derzeit müssen die Betroffenen noch nichts unternehmen, auch eine Kontaktaufnahme mit dem gemeinsamen Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau bei der Stadt Müllheim ist aktuell nicht nötig und führt auch zu keinem Ergebnis. Die für die Feststellungserklärung benötigten Bodenrichtwerte stehen nicht vor Ende Juni 2022 zur Verfügung.

Ab Juli 2022 werden auf der Website der Finanzämter Baden-Württemberg (Link siehe unten) weitere Informationen und erforderliche Daten zur Abgabe der Feststellungserklärung zu finden sein. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber dann voraussichtlich ebenfalls zugegriffen werden. Darüber hinaus gibt es bereits jetzt auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes FAQ mit Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer. In Ergänzung dazu können allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung (Link siehe unten) gestellt werden.


Wo sind die Bodenrichtwerte veröffentlicht?

Auf der Website des Gemeinsamen Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau stehen die aktuellen Bodenrichtwerte der Mitgliedskommunen samt Teilorten.

Außerdem sind die Bodenrichtwerte mit Bezug zur Grundsteuer über das Portal BORIS-BW einsehbar, dem zentralen Bodenrichtwertinformationssystem
der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg.


Was ist der Gemeinsame Gutachterausschuss?

Der Gemeinsame Gutachterausschuss setzt sich auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen mehreren Kommunen des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald zusammen.


Wie ist das Bodenrichtwertmaterial zu lesen?

Für die einzelnen Mitgliedskommunen gibt es ein Übersichtsplan und eine Bodenrichtwerttabelle zum Herunterladen. Der Übersichtsplan dient zur Zuordnung von bestimmten Grundstücken zu einer Bodenrichtwertzone. Im Übersichtsplan ist ersichtlich, in welcher Zone ein Flurstück liegt. Anhand der Bodenrichtwertzonennummer kann dann in der Bodenrichtwerttabelle der aktuell gültige Bodenrichtwert für die jeweilige Zone abgelesen werden.


Weitergehende Bodenrichtwertinformationen

Nähere Informationen, auch zu Bodenrichtwerten aus zurückliegenden Stichtagen, gibt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Für Auskünfte wird i. d. R. eine Gebühr nach der Gutachterausschussgebührensatzung erhoben.

6/6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses Markgräflerland-Breisgau bei der Stadt Müllheim und seiner GeschäftsstellePDF
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Wie sind Bodenrichtwerte definiert?

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb abgegrenzter Gebiete (Bodenrichtwertzone), die nach den Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung!


Bodenrichtwerte vs. Verkehrswerte

Der Bodenrichtwert stellt keinen Verkehrswert dar! Abweichungen des zu bewertenden Grundstückes in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand und Grundstücksgröße bewirken Abweichungen des Verkehrswertes zum Bodenrichtwert.


 


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