Corona – wo finde ich die Infos, die ich brauche?
Eine Vielzahl von Information zum Thema »Corona« erreicht uns alle – täglich, oft sogar stündlich. Auf dieser Seite versuchen wir, Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Themen zu verschaffen.
Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen in diesen schweren Wochen weiterhelfen. Bleiben Sie gesund.
Ihre Stadtverwaltung Müllheim
Ihr Besuch im Rathaus in Zeiten von Corona

Liebe Besucherin,
lieber Besucher,
bitte halten Sie sich im bei Ihrem Besuch im Rathaus an folgende Regeln:
- Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens tragen Sie in Innenräumen bitte einen medizinischen Mund- und Nasenschutz (FFP2, (DIN EN 149:2001) respektive KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken und Masken höherer Schutzklassen).
- Halten Sie 1,5 Meter Abstand zu Ihren Mitmenschen.
- Einen Großteil Ihrer Anliegen können wir auch weiterhin ohne persönlichen Kontakt telefonisch klären. Wir bitten Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren. Überlegen Sie daher bitte im Vorfeld,
- ob Ihr Besuch zwingend notwendig ist,
- ob Sie Ihr Anliegen telefonisch regeln können,
- oder ob Sie Ihr Anliegen schriftlich oder per E-Mail regeln können.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Ihre Stadtverwaltung Müllheim
Standesamtliche Trauungen nach der Corona-Verordnung ab 09.05.2022
04.05.2022
Ab 09.05.2022 gelten folgende Bedingungen bei den standesamtlichen Eheschließungen.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Standesamtlichen Trauung werden ab 09.05.2022 darum gebeten, auch weiterhin in Innenräumen des Standesamtes medizinische Masken zu tragen. Die bewährt AHA +L Regelung (Abstand, Hygiene, im Alltag Maske tragen + Lüften) wird weiterhin technisch und organisatorisch gewährleistet.
Standesamtliche Trauungen werden erfasst als Veranstaltungen aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
Für die Eheschließenden, ggf. ein Übersetzer und alle anderen Teilnehmenden (Gäste, etc.) gilt die Empfehlung zum
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wenn davon auszugehen ist, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen
Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
Die Eheschließung erfolgt im würdevollen Rahmen, dennoch zügig.
Kurzgefasst: 22 Gäste, plus Brautpaar plus Standesbeamte/-in
Neufassung der Corona-Verordnung Absonderung (Quarantäne)
03.05.2022
Die Neufassung tritt am 03.05.2022 in Kraft.
Positiv getestete Personen müssen sich auch zukünftig absondern.
Die Absonderungspflicht endet bei 48-stündiger Symptomfreiheit fünf Tage nach dem Erstnachweis. Eine Freitestung ist nicht mehr erforderlich.
Ohne Symptomfreiheit endet die Absonderungspflicht zehn Tage nach dem Erstnachweis.
Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen müssen sich nicht mehr absondern. Die Verordnung empfiehlt eine freiwillige Kontaktreduzierung für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person.
Von den neuen Regelungen profitieren auch alle Personen, die sich derzeit in Absonderung (Quarantäne) befinden.
Corona-Verordnung
02.05.2022
Die (1.) Änderung der (12.) Corona-Verordnung tritt am 02.05.2022 in Kraft.
Die Corona-Verordnung wird bis einschließlich 30.05.2022 verlängert.
Die Maskenpflicht in Zahnarztpraxen wird zum 02.05.2022 aufgehoben. Das Land begründet diese Änderung mit einer Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums zur Reichweite der Ermächtigungsgrundlage. In sonstigen Arztpraxen bleibt die Maskenpflicht unverändert bestehen.
Landesregierung - Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Landesregierung - Corona-Verordnungen für Baden-Württemberg im Überblick
Kreisimpfstützpunkt - aktuelle Öffnungszeiten
28.03.2022
Kreisimpfstützpunkt in der Eisenbahnstraße 14 in Müllheim
Impfungen sind jetzt jeden Freitag in der Zeit von 14:00 bis 19:00 Uhr möglich. Die Impfungen erfolgen ohne vorherige Terminvergabe. An den übrigen Wochentagen bleibt der Kreisimpfstützpunkt geschlossen.
Corona-Verordnungen für Baden-Württemberg im Überblick
22.03.2022
Das Land Baden-Württemberg hat die aktuelle Corona-Verordnung des Landes sowie alle weiteren aktuellen Corona-Verordnungen für die verschiedenen Fachbereiche in Baden-Württemberg kompakt zusammengestellt.
Landesregierung - Corona-Verordnungen für Baden-Württemberg im Überblick
Corona – Wo kann ich mich in Müllheim testen lassen?
21.02.2022
Kommunales Testzentrum
Hügelheimer Straße 1
Montag bis Freitag (außer Feiertage): 9:00-12:00 Uhr
Reise-PCR-Schnelltest sind weiterhin möglich (70,- EUR Barzahlung, die Kosten für PCR-Tests vor Klinikeinweisungen übernimmt die jeweilige Krankenkasse.).
Kein Zugang zum Testzentrum bei Krankheitszeichen oder positivem Selbsttest.
Private Testzentren
Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der von den privaten Testzentren zur Verfügung gestellten Daten und Informationen.
Testzentrum Südbaden in unmittelbarer Nähe des Hieber-Einkaufsmarktes
Schliengener Straße 2
Montag bis Samstag: 9:00-20:00 Uhr, Sonntag: 14:00-18:00 Uhr
Es werden auch Tests für Kindergarten- und Schulkinder angeboten.
Terminbuchung erforderlich
Testcontainer auf dem Markgräfler Platz
Wilhelmstraße 14
Montag bis Sonntag: 8:00–20:00 Uhr
Bundesregierung - Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Corona-Tests
Landesregierung - Informationen zum Testen auf das Coronavirus
Mein Selbsttest ist positiv – Was muss ich jetzt tun?
Fragen und Antworten zu 3G im ÖPNV
15.12.2021