Stadt Müllheim im Markgräflerland

Meldungen - Archiv

Ältere Meldungen 2023

Landesfamilienpass - neue Gutscheinkarten für das Jahr 2023

09.01.2023

Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg besuchen. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Der Gutschein ist beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Er gilt nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.

Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Wer zu diesem Personenkreis gehört und einen Landesfamilienpass beantragen möchte oder schon Inhaber eines solchen ist und nur die Gutscheine benötigt, kann gerne online oder telefonisch einen Termin mit dem Fachbereich Soziales (Tel. 07631-801-380) vereinbaren.


Lärmschutz: Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Bundesstraße B3 in Hügelheim auf 30 km/h

Pressemitteilung vom 16.02.2023

Aufgrund der Ergebnisse bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans hat die Stadt Müllheim für die Ortsdurchfahrt Hügelheim die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h beantragt. Diese wurde nun von der zuständigen Unteren Verkehrsbehörde des GVV Müllheim-Badenweiler erlassen. Die Beschilderung soll bald erfolgen. Mit dieser Maßnahme setzt die Stadtverwaltung einen weiteren Baustein des Lärmaktionsplans um.

Historie

Fortschreibung Lärmaktionsplan, Anhörung des Ortschaftsrats Hügelheim und Gemeinderatsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Müllheim hat am 15.12.2021 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans beschlossen. Eine wichtige, dort vorgesehene Maßnahme, um für viele Menschen die aktuelle, hohe Lärm- und Verkehrsbelastung zu verringern, stellt die verkehrsrechtliche Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für die Bundesstraße B3 in der Ortsdurchfahrt von Hügelheim dar.

In der Anhörungssitzung am 06.07.2021 bestand im Ortschaftsrats Gremium schnell Einigkeit, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 zum jetzigen Zeitpunkt die einzig sinnvolle Maßnahme ist. In den Anhörungen der ersten Phase des Lärmaktionsplans 2014 und 2015 hatte sich der Ortschaftsrat dafür ausgesprochen, die Geschwindigkeit durch bauliche Maßnahme zu reduzieren und dadurch auch die Verkehrssicherheit für die Fußgänger und Radfahrer entlang der Bundesstraße und bei deren Querung zu erhöhen. Die baulichen Maßnahmen sollten nach Ansicht des Ortschaftsrats auch weiterhin angestrebt werden.

Zur Umsetzung dieser Maßnahme beantragte die Stadt Müllheim bei der zuständigen Unteren Verkehrsbehörde den Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung. Das komplexe Genehmigungsverfahren, die Abstimmung mit dem Regierungspräsidium und auch eine weitere gutachterliche Bewertung haben einige Monate in Anspruch genommen.

Verkehrsrechtliche Anordnung

Aus Gründen des Schutzes der Bevölkerung von Lärm erlässt der Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler – Untere Verkehrsbehörde – am 10.02.2023 die verkehrsrechtliche Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für die Bundesstraße B3 in der Ortsdurchfahrt von Hügelheim Anbringen der Beschilderung Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt Hügelheim

Die Straßenmeisterei des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald wird die Verkehrszeichen in der Ortsdurchfahrt Hügelheim voraussichtlich in den kommenden acht Wochen anbringen. Mit der Anbringung der Verkehrszeichen ist die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 als Allgemeinverfügung angeordnet.

Die Untere Verkehrsbehörde hat bereits angekündigt die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch Kontrollen regelmäßig zu überwachen.


Planungen für Mehrgenerationenhaus in Müllheim gehen weiter

Pressemitteilung vom 16.02.2023

Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald zieht sich aus Projekt zurück

Die Planungen für das Mehrgenerationen-Zentrum im Neubaugebiet „Am langen Rain“ in Müllheim gehen in die nächste Phase: Der Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald zieht sich aus dem Projekt überraschend zurück, dennoch ist die Zukunft des Vorhabens grundsätzlich gesichert, wie die Stadt Müllheim und die Erzdiözese Freiburg als Verwalter des Investors Katholischer Darlehensfonds (KDF) am Donnerstag gemeinsam mitteilten. Der Bau des Mehrgenerationen-Zentrums ist nicht gefährdet. Bereits jetzt ist klar, dass Vertragspartner für das Bauprojekt künftig allein die Stadt Müllheim und der KDF sein werden.

Wer die geplanten Trägerschaften und Angebote des Caritasverbands Breisgau-Hochschwarzwald übernimmt und wie es im Einzelnen mit diesen weitergeht, wird derzeit von der Stadt Müllheim und dem KDF im Gespräch mit möglichen anderen Partnern geprüft. Entscheidungen dazu werden bis Anfang März erwartet. Das bisherige Konzept des Mehrgenerationen-Zentrums in der Mitte des Neubaugebiets sieht vor, in der Anlage neben Wohnungen auch eine Kindertagesstätte sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen für Seniorinnen und Senioren sowie gemeinsame Begegnungsräume zu errichten.

Zu den aktualisierten Planungen erklärte Martin Löffler, Bürgermeister der Stadt Müllheim: „Das Vorhaben ist weit fortgeschritten und für uns steht die Kindertagesstätte im Vordergrund. Wir gehen trotz des überraschenden Rückzugs des Caritasverbandes nach wie vor davon aus, dass sich das Projekt im Sinne der Stadt sehr gut umsetzen lässt.“

Für die Erzdiözese Freiburg erklärte Diözesanökonom und KDF-Vorstand Alexander Hanke: „Der Ausstieg des Caritasverbands zu diesem Zeitpunkt im Projekt ist sehr bedauerlich. Wir sind jedoch guter Dinge, gemeinsam mit der Stadt Müllheim dieses gerade in der jetzigen Zeit wichtige Vorhaben dennoch verwirklichen zu können.“


Stellungnahme der Stadt Müllheim zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stadt Müllheim ./. Siemes-Knoblich

Pressemitteilung vom 06.03.2023

Die Stadt Müllheim kündigt in einer ersten Einschätzung an, nach Eingang des schriftlichen Urteils des Verwaltungsgerichts Freiburg zu prüfen, ob die Entscheidung angefochten wird.

„Während der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht wurde, nach allseitiger Auffassung, die Entscheidung des Gemeinderats aus dem Jahr 2011 als nicht sachgerecht angesehen.

Der Gemeinderat hat damals, entgegen der Beschlussempfehlung der Verwaltung, die Stelle der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der niedrigeren von zwei möglichen Besoldungsgruppen eingestuft und dabei die besondere Schwierigkeit des Amtes in Müllheim unberücksichtigt gelassen. So kam es, dass die Bürgermeisterinnenstelle 2011 – anders als 2003 und 2019 – aus sachlichen Gründen nicht nachvollziehbar zu niedrig eingestuft wurde.

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat diese Tatsache nun – in einer sehr weitgehenden Auslegung – als Indiz für eine Diskriminierung wegen des Geschlechtes bewertet. Die Stadt Müllheim ist demnach in der Pflicht zu beweisen, dass diese unrichtige Entscheidung nicht aufgrund des Geschlechts von Bürgermeisterin Siemes-Knoblich so getroffen wurde.

Die Stadtverwaltung ist nach wie vor der Überzeugung, dass die Entscheidung des Gemeinderats 2011 nicht aus Motiven der Geschlechterdiskriminierung so getroffen wurde.

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen. Ein Rechtsmittel würde dazu führen, dass der VGH Baden-Württemberg die Sach- und Rechtslage vollständig noch einmal prüft.

Nach Eingang des schriftlichen Urteils mit Begründung wird der Gemeinderat daher in öffentlicher Sitzung über das weitere Vorgehen beraten“, so Bürgermeister Martin Löffler in einer ersten Stellungnahme.


Komplettsanierung des Wohngebäudes in der Schwarzwaldstraße 2-4

Pressemitteilung vom 18.04.2023

Der Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Müllheim beginnt nach umfangreichen Vorplanungen mit der Komplettsanierung des Wohngebäudes in der Schwarzwaldstraße 2-4.

Das Gebäude mit insgesamt 20 Wohnungen wurde in den 1960er Jahren erbaut und bedarf dringend einer Sanierung, um den Anforderungen an zeitgemäßes Wohnen gerecht zu werden.

Im Rahmen der Sanierung soll unter anderem die Fassade des Gebäudes erneuert und gedämmt, die Fenster ausgetauscht und die Wohnungen vollumfänglich saniert werden. Nach Fertigstellung der Arbeiten werden alle Wohnungen mit neuen Bädern, Boden- und Wandbeläge, neuen Innen- und Wohnungseingangstüren sowie Fußbodenheizung und Lüftungsanlagen ausgestattet sein. Alle Balkone werden durch vorgesetzte Balkone ersetzt. Beheizt wird das Gebäude durch eine Luftwärmepumpe in Kombination mit einer Gasheizung als Hybridanlage und Solarunterstützung für die Warmwasserbereitung. Die Möglichkeit der Installation einer Photovoltaikanlage wird derzeit gerade geprüft.

In vier Bauabschnitten werden ab April 2023 jeweils fünf übereinanderliegende Wohnungen saniert. Voraussichtlich im Herbst 2025 sollen die Sanierungsarbeiten mit Fertigstellung des fünften Bauabschnittes mit den Arbeiten an der Fassade abgeschlossen sein.

Während der 6-7 Monaten Zeitdauer eines Bauabschnittes können die jeweils fünf Wohnungen nicht bewohnt werden. Alle Mieterinnen und Mieter wurden über die anstehenden Sanierungen bereits im letzten Jahr informiert und werden während der Bauzeit in Ersatzwohnungen im gleichen Gebäude umziehen und nach Fertigstellung des Bauabschnittes in ihre sanierten Wohnungen zurückkehren. Der Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft übernimmt die Kosten für die Umzüge.

Eine sofortige Umlage der Moderniesierungskosten auf die Mieter ist nicht geplant, weshalb die Mieterinnen und Mieter nicht mit einer Modernisierungsmieterhöhung rechnen müssen.


Stromausfälle in Müllheim im Markgräflerland

Pressemitteilung vom 16.06.2023

Die Stromausfälle vom 12. und 13. Juni in der Müllheimer Innenstadt und dem Ortsteil Vögisheim waren durch mehrere Leitungsschäden verursacht. Die genaue Ursache für die Leitungsschäden ist bis dato nicht bekannt. Leitungsüberlastungen sowie direkte Zusammenhänge mit Baumaßnahmen können ausgeschlossen werden. Witterungsbedingte Zusammenhänge sind sehr unwahrscheinlich. Es ist von einem Kabelfehler auszugehen. Dennoch führt der Netzbetreiber badenovaNETZE im Auftrag der Stadtwerke MüllheimStaufen weitere Untersuchungen durch.

Durch eine zeitgleich stattfindende Baumaßnahme Dritter standen zum Fehlereintritt nicht die üblichen Netzredundanzen wie gewohnt zur Verfügung. Nach rund 2 Stunden konnten die meisten Haushalte durch wieder versorgt werden. Für einzelne Haushalte und Unternehmen gab es aufgrund der Lage der Fehlerstellen längere Ausfallzeiten. Hier waren zunächst aufwändige Reparaturen unumgänglich, die sofort in der Nacht begonnen wurden.

Die Stadtwerke MüllheimStaufen und badenovaNETZE führen seit langem umfassende Netzinvestitionen in Millionenhöhe auch in Müllheim selbst durch, so dass von einer Verbesserung der Situation auszugehen ist.

Stromausfall am Montag, den 12. Juni 2023

Am Montag, 12. Juni kam es, lt. Netzbetreiber badenovaNETZE, um 19:54 Uhr zu einem großflächigen Stromausfall in Müllheim Kernstadt und Vögisheim. Ursache des Ausfalls waren technische Defekte auf einer Versorgungsleitung entlang der Klosterrunsstrasse, so die badenova- Tochter badenovaNETZE, die Pächter des Stromnetzes ist und dieses im Auftrag der Stadtwerke MüllheimStaufen betreibt. Um 21:41 Uhr waren die ersten Haushalte in der Innenstadt von Müllheim wieder am Netz. Weitere Stationen brachten die Stromexperten von badenovaNETZE durch ein Notstromaggregat nach und nach ans Netz.

Erneuter Stromausfall am Dienstag, 13. Juni 2023

Betroffen waren rund 4.000 Haushalte in der Innenstadt. Nach dem ersten Ausfall am Montag stellte badenovaNETZE die komplette Stromversorgung am Dienstag, 13. Juni um 20 Uhr wieder her. Rund 1,5 Stunden später kam es zu einem erneuten Ausfall. Ein Defekt an einer anderen Stromleitung sorgte für den Ausfall von 11 Trafostationen. Zusätzlich führte ein Kurzschluss an einer Freileitung zum Ausfall von insgesamt 64 Trafostationen. Der Ausfall der Trafostationen konnte nicht mehr aufgefangen werden. Um 23.59 Uhr waren wieder alle Haushalte am Netz angeschlossen.

Einsatz der Feuerwehr und der Stadtverwaltung während der Stromausfälle

Während des Stromausfalls waren Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen von der Stromversorgung abgeschnitten. Die Stadtverwaltung stimmte sich im Verlaufe des Feuerwehreinsatzes unter der Leitung von Kommandant Stöcklin und in Anwesenheit vom Bürgermeister Löffler mit der Einsatzleitstelle, dem Netzbetreiber badenovaNETZE und den Stadtwerken eng ab, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Insbesondere bereitete die Feuerwehr Maßnahmen vor, die bei einem noch längeren Stromausfall zu ergreifen gewesen wären. So wurden Notfalltreffpunkte eingerichtet, die bei einem Totalausfall der Mobilfunknetze als Anlaufstelle für Notfälle dienen können.

Stadtverwaltung und Katastrophenschutz sind außerdem derzeit dabei ein Konzept für „Blackout Szenarien“ zu erarbeiten, das ebenfalls Notfalltreffpunkte beinhalten wird.


Digitalisierungsprojekt OK.BAU startet

Pressemitteilung vom 06.04.2023

*Die Baurechts- und Denkmalschutzbehörde des GVV Müllheim-
Badenweiler informiert:*

Ab Donnerstag, den 20.04.2023 startet unser Digitalisierungsprojekt OK.BAU (Fa. KommIT) Neben der Installation einer Baugenehmigungssoftware beinhaltet dieses Projekt auch die Einführung einer digitalen Bauakte (E-Akte); nach Umsetzung (Dauer: ca. 15 Monate) wird die Baurechtsbehörde vollständig digital arbeiten können. Ebenfalls wird die Software sogenannte Status-Abfragen über den Bearbeitungsstand von laufenden Anträgen sowie weitere Schnittstellen (z.B. für die angeschlossenen Gemeinden) ermöglichen.

Wir weisen darauf hin, dass die seit dem 01.01.2022 bestehende elektronische Antragstellung weiterhin nur über die Plattform https://www.service-bw.de/, sowie zu einem späteren Zeitpunkt (wird noch bekannt gegeben) direkt über die Nachfolge-Plattform ViBa BW (Virtuelles Bauamt BW) möglich ist. Die Plattform service-bw soll unabhängig davon dann dauerhaft zur elektronischen Antragsstellung zur Verfügung stehen.

Elektronische Bauanträge können landesweit – so auch bei uns – ausschließlich auf diesem Weg über die Organisationseinheiten (i.d.R. Bauämter) der Verbandsgemeinden (bei der Gemeinde des Bauorts) Auggen, Badenweiler, Buggingen, Müllheim und Sulzburg eingereicht werden.

Elektronische Anträge, die nicht über die vorgenannten Plattformen eingereicht werden (z.B. per E-Mail), können leider von der Unteren Baurechts- und Denkmalschutzbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler nicht angenommen werden.

In der Projektphase unseres Digitalisierungsprojektes kann es zeitweise zu Einschränkungen bezüglich der Bearbeitungszeiten von Bauanträgen oder Anfragen sowie im Publikumsverkehr kommen. Wir bitten um Verständnis. Die gesetzlichen Entscheidungsfristen werden in jedem Fall beachtet.


Einschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern

Pressemitteilung vom Landratsamt vom 16.06.2023

Einschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern durch die Rechtsverordnung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald vom 18.08.2022

Die aktuelle Wetterlage sorgt für gesunkene Pegelstände an Flüssen und Seen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. In absehbarer Zeit sind keine wesentlichen Niederschläge zu erwarten.

Da an allen Pegeln im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die nach der Rechtsverordnung vom 18.08.2022 festgelegten Referenzpegel bereits erreicht sind bzw. eine Unterschreitung in den nächsten Tagen zu erwarten ist, ist die Wasserentnahme an oberirdischen Gewässern damit eingeschränkt. Mit der Rechtsverordnung wird bei entsprechenden Niedrigwasserständen die Entnahme von Wasser mittels Pumpvorrichtung, das Baden, das Schöpfen mit Handgefäßen, Schwemmen oder ähnliches generell verboten, wenn die genannten Wasserstände an ausgewählten Referenzpegeln für die jeweils zugeordneten Gemeinden erreicht bzw. unterschritten werden.

Das Tränken von Vieh ist auch bei Unterschreiten der Niedrigwasserstände zulässig, wenn das Wasser nicht aufgestaut und keine baulichen Veränderungen am Gewässer vorgenommen werden. Die Entnahme ist einzustellen, wenn die weitere Entnahme zu einer Schädigung des Gewässers führen würde.

Die Rechtsverordnung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter den Bürgerinformationen/Allgemeinverfügungen einsehbar. Die aktuellen Pegelstände können über die Seite der Hochwasservorhersagezentrale (www.hvz.de) abgerufen werden.


Neue Abendverbindungen in die Ortsteile

Pressemitteilung vom 10.05.2023

Abendbuslinie A beginnt ihren Betrieb

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.03.2023 die Bestellung der Abendbuslinien beschlossen.
Die beiden Abendbuslinien sind auf die Regionalzüge aus Freiburg und Basel getaktet, die ca. um 22:51 /22:52 Uhr in Müllheim halten. Die Kleinbusse der Markgräfler Fahrdienste GmbH, die um 23:00 Uhr starten, können bis zu acht Fahrgäste aufnehmen. Für die Fahrt sind entsprechende Fahrkarten des RVF und das Deutschlandticket gültig. Im Bus können auch Fahrkarten für die Zonen 1, 2 und 3 des RVF gekauft werden.

Start der Abendbuslinien
Am kommenden Freitag soll nun die erste der beiden Abendbuslinien ihren Betrieb aufnehmen. Die nördliche Abendbuslinie A startet am 12.05.2023 ihren Betrieb, der vom Bahnhof Müllheim startend, über Hügelheim, Buggingen, Dattingen, Britzingen und Zunzingen anfährt um abschließend über die Haltestelle Markgräfler Platz in Müllheim zum Bahnhof zurückfährt.

Die Abendlinie A startet um 23 Uhr am Bahnhof und hält an folgenden Haltestellen:
Hügelheim Rathaus (23:05 Uhr), Buggingen Lindenplatz (23:10 Uhr), Dattingen Winzerstraße (23:15 Uhr), Britzingen West (23:19 Uhr), Britzingen Post (23:20 Uhr), Zunzingen Rosenstraße (23:25 Uhr), Müllheim Verkehrsamt (23:30 Uhr) und Müllheim Bahnhof (23:38 Uhr).

Aufgrund der aktuellen Vollsperrung der K4984 südlich von Vögisheim in Richtung Feldberg kann die südliche Abendbus B nach Vögisheim und Feldberg noch nicht gestartet werden. Sobald die Vollsperrung aufgehoben ist, was der Landkreis für den 14.07.2023 geplant, wird diese Verbindung gestartet. Hierauf werden wir gesondert hinweisen.

Ein Angebot für alle Ortsteile zu schaffen, ist Gemeinderat und Stadt gleichermaßen wichtig. Das Angebot wird evaluiert und bei Erfolg bis zur Einführung des neuen Nahverkehrsplans weitergeführt werden.


Ministerium gibt grünes Licht für vorläufigen Zeitplan der weiteren Interkommunalen Zusammenarbeit

Pressemitteilung des GVV vom 26.06.2023

In enger Absprache mit der Verbandsverwaltung des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim- Badenweiler hat die Abteilung II des Innenministeriums Baden-Württemberg einen möglichen und realistischen Zeitplan für die Neuordnung der Interkommunalen Zusammenarbeit der Gemeinden Auggen, Badenweiler, Buggingen, Neuenburg am Rhein, Müllheim im Markgräflerland und Sulzburg genannt. Demnach könnte, bei Erreichen der erforderlichen Einwohnerzahlen, die Neuordnung ab Jahresbeginn 2025 umgesetzt werden.

Die Veränderungswünsche der Gemeinden und vor allem die in wenigen Jahren bevorstehende Erhebung der Stadt Müllheim im Markgräflerland zur Großen Kreisstadt, machen eine Umwandlung des Gemeindeverwaltungsverbandes, der eine eigenständige Rechtskörperschaft ist, zu einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft notwendig. In einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft sind die Gemeinden über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag miteinander verbunden. Dies hatte das Ministerium gegenüber der Stadt Müllheim bereits vor Jahren so festgestellt. Gleichzeitig hat die Stadt Neuenburg am Rhein Interesse an einer engeren Interkommunalen Zusammenarbeit mit Müllheim i.M. bekundet und auch die Stadt Müllheim i.M. kann sich gut vorstellen, künftig als Doppelmittelzentrum mit Neuenburg aufzutreten. Die Gemeinde Buggingen plant derzeit, künftig in eine Verwaltungsgemeinschaft mit Heitersheim zu wechseln und die Dienstleistungen der Unteren Verwaltungsbehörden über das Landratsamt in Freiburg zu beziehen.

Die Abteilung II des Innenministeriums hat signalisiert, dass die Neuordnung zum 1.1.2025 umgesetzt werden könnte, wenn sich die Annahmen zur weiteren Bevölkerungsentwicklung der Stadt Müllheim im Markgräflerland zum Jahresende bestätigen. Voraussetzung ist allerdings, dass Müllheim im Markgräflerland bis dahin die offizielle Zahl des statistischen Landesamtes von 20.000 Einwohnern überschritten hat.

Das Ministerium hat auch seine Auffassung bekräftigt, dass die Änderungswünsche der Gemeinden allein nicht ausreichen, um einen Grund das öffentliche Wohl im Sinne des § 62 Abs. 1 Gemeindeordnung zu liefern. Dazu bedarf es in jedem Fall der weiteren Absicht der Stadt Müllheim im Markgräflerland große Kreisstadt zu werden.

Das Ministerium verdeutlicht auch, dass die künftige interkommunale Zusammenarbeit für alle Beteiligten bis dahin abschließend und zufriedenstellend geklärt sein muss. Sofern eine der am GVV Beteiligten Gemeinden einer neu zu gründenden VVG nicht beitreten möchte, sieht das Ministerium dies grundsätzlich kritisch und wird im Einzelfall prüfen.

Das Ministerium teilt außerdem mit, dass die Zusammenarbeit sich mindestens auf die Bereiche Gemeindeverbindungsstraßen und Flächennutzungsplanung beziehen muss (so genannte Erfüllungsaufgaben). Die weitergehende Zusammenarbeit, insbesondere bei den Unteren Verwaltungsbehörden wie Baurechts-, Verkehrs-, oder Gaststättenbehörde, ist dagegen optional und kann individuell geregelt werden.

Mit Rücksicht auf die Kommunalwahl 2024 und die Vorgaben des Ministeriums sieht der weitere Zeitplan vor, dass bis Ende des Jahres 2023 die wesentlichen Beschlüsse in den Gremien der beteiligten Gemeinden gefasst werden.


Hitzeschutz im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

04.07.2023

Die Sommer in Deutschland werden immer heißer. Die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen betreffen die Bevölkerung in allen Alters- und Lebenslagen, in den Städten ebenso wie auf dem Land.

Nach Angaben der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg gehört der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald schon heute zu den wärmsten Regionen Deutschlands. Im Oberrheingraben hat sich die Zahl der heißen Tage über 30°C in den letzten 30 Jahren auf 20 verdoppelt. Bis 2100 werden dort 60 heiße Tage pro Jahr vorhergesagt.

Damit Sie für Hitzetage gut vorbereitet sind, hat der Landkreis nützliche Materialien für unterschiedliche Zielgruppen, Informationen zu gesundheitlichen Themen sowie Fördermöglichkeiten für Sie zusammengestellt.


Ausgabe der Altkennzeichen MÜL und NEU ab 02.10.2023

Pressemitteilung des Landratsamts vom 17.07.2023

Online-Reservierung bereits ab 29.09.2023 möglich

Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gibt ab Montag, 02.10.2023, die Altkennzeichen MÜL und NEU wieder aus. Die Online-Reservierung der Kennzeichen ist bereits ab Freitag, 29.09.2023, über die Homepage des Landratsamtes möglich. Die Kennzeichen stehen allen Einwohnern des Landkreises und nicht nur den Einwohnern in Gemeinden der ehemaligen Landkreise Müllheim und Hochschwarzwald zur Verfügung.

Neues Kennzeichen MÜL, Foto: Matthias Fetterer, Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Neues Kennzeichen MÜL, Foto: Matthias Fetterer, Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Altkennzeichen ab diesem Zeitpunkt ausschließlich online über die Internetseite www.breisgau-hochschwarzwald.de reserviert werden können. Eine telefonische Reservierung ist nicht möglich.

Alle verfügbaren Kombinationen der Kennzeichen, die der Bund dem Landkreis zugewiesen hat, stehen dann online zur Verfügung. Um einen reibungslasen Ablauf der Zulassungsstellen zu gewährleisten, ist von telefonischen Anfragen vorab abzusehen.

Damit eilige beziehungsweise notwendige Zulassungsvorgänge wie zum Beispiel Neuzulassungen oder Ummeldungen weiterhin zeitnah gewährleistet sind, werden diese vor einer reinen Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei der Terminvergabe priorisiert. Da die Reservierungen der Wunschkennzeichen für einen Zeitraum von sechs Monaten gültig sein werden, haben Bürgerinnen und Bürgern ausreichend Zeit, um in aller Ruhe einen Termin für den Wechsel der Kennzeichen zu vereinbaren.

Der Kreistag des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald hatte im November 2022 beschlossen die Wiedereinführung der Altkennzeichen beim Bund zu beantragen. Dieser hatte dem Antrag im Juni 2023 zugestimmt.

Bürgermeister Martin Löffler: „Wir freuen uns, dass der Kreistagsbeschluss zur Wiedereinführung des historischen MÜL-Kennzeichens nun umgesetzt wird. Viele Bürgerinnen und Bürger freuen sich über diese neuen Möglichkeiten, die die Identität unserer Stadt stärken wird.“


Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels

Pressemitteilung vom 28.06.2023

Die Stadt Müllheim erstellt aktuell einen qualifizierten Mietspiegel

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie wird aus den üblichen Ent- gelten (geregelt in § 558 Abs. 2 BGB) gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Ge- meinde in den letzten sechs Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffen- heit und Lage einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung vereinbart oder geän- dert worden sind.

Der Mietspiegel dient somit als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter, um Mietpreise rechtssi- cher festlegen zu können. Für die Erstellung müssen entsprechende Informationen und Daten bei mietspiegelrelevanten Haushalten erhoben werden.

Bei dieser aufwändigen Erhebungsaktion werden im Zeitraum Juli 2023 per Zufall ausgewählte, miet- spiegelrelevante Haushalte angeschrieben. Die Beantwortung ist für die Befragten verpflichtend (ge- mäß Mietspiegelreformgesetzt (MsRG) § 2).

Bürgermeister Martin Löffler ist zuversichtlich: „Ich bin mir sicher, dass uns alle Befragten bei der Er- stellung des neuen Mietspiegels unterstützten werden. Unser Mietspiegel hat sich in der Praxis viel- fach als nützlich erwiesen, nicht nur für Mieterinnen und Mieter, sondern auch als Anhaltspunkt für viele Vermietende.“

Die Befragten können ihre Antworten kostenlos auf Papier (mit einem beigefügten Freiumschlag) oder online (über einen verschlüsselten Link) einreichen. Die Antworten müssen fristgerecht an das EMA- Institut für empirische Marktanalysen zurückgeschickt werden.

Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Erhebung pseudonymisiert und nach Ab- schluss des Projekts gelöscht.


Bewerbungs- und Vergabeverfahren für 3 Grundstücke im Wohngebiet „Am langen Rain“ zur Schaffung von preiswertem Mietwohnraum

16.08.2023, Zeitraum 16.08.-31.10.2023

Die Stadt Müllheim im Markgräflerland vergibt im Rahmen eines Bieterverfahrens drei Baugrundstücke im Baugebiet „Am langen Rain“ zur Schaffung von preiswertem Mietwohnraum.


 

Ältere Meldungen 2022

Veräußerung von Grundeigentum an Landwirte

25.03.2022 - Öffentliche Ausschreibung des Landkreises

Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden:

Gemarkung: Feldberg, Gewann: Rheintal
Flst.Nr.: 688/1, Fläche: 1934 m², Nutzung: Gebäude- und Freifläche,
Landwirtschafts-, Wasserfläche

Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvorstellung dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Europaplatz 3, 79206 Breisach bis zum 07.04.2022 schriftlich mitteilen.

Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 580- 3120 GV-2022-0255

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald


Grundsteuerreform - Informationen und Handlungsempfehlungen für Grundstückseigentümer

02.05.2022

Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig. Deshalb wurde im November 2020 das „neue“ Grundsteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg erlassen. Die Umsetzung erfordert jedoch die Mitwirkung der betroffenen Bürger.

Bis zum 31.10.2022 müssen die Steuerpflichtigen ihre sogenannte „Feststellungserklärung“ für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 01.01.2022 bei ihrem zuständigen Finanzamt per ELSTER abgeben. Frühestens ist dies jedoch ab dem 01.07.2022 möglich.

Derzeit müssen die Betroffenen noch nichts unternehmen, auch eine Kontaktaufnahme mit dem gemeinsamen Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim ist aktuell nicht nötig und führt auch zu keinem Ergebnis. Die für die Feststellungserklärung benötigten Bodenrichtwerte stehen nicht vor Ende Juni 2022 zur Verfügung.

Ab Juli 2022 werden auf der Website der Finanzämter Baden-Württemberg (Link siehe unten) weitere Informationen und erforderliche Daten zur Abgabe der Feststellungserklärung zu finden sein. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber dann voraussichtlich ebenfalls zugegriffen werden. Darüber hinaus gibt es bereits jetzt auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes FAQ mit Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer. In Ergänzung dazu können allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung (Link siehe unten) gestellt werden.


Jubiläumsfeier »30 Jahre Deutsch-Französische Brigade in Müllheim«

08.09.2022

Die Deutsch-Französische Brigade hat seit 1992 ihren Hauptsitz bei uns in Müllheim. Dieser 30-jährige Geburtstag sowie der 25. Jahrestag der Brigade im Einsatz wird am 17.09.22 unter dem Motto „Soldatinnen und Soldaten in der Stadt, Bürgerinnen und Bürger in der Kaserne“ öffentlichkeitswirksam gefeiert.

Was wird gemacht?

Es gibt eine große öffentliche Festveranstaltung mit verschiedenen Veranstaltungselementen am Samstag, 17.09.2022:

  • 10:00 bis ca. 10:50 Uhr: Öffentliches Antreten der Deutsch-Französischen Brigade auf dem Markgräfler Platz (Wilhelmstraße) mit Festakt und Übergabe des Geschenks der Stadt (Einnahme der Plätze ab 9:30 Uhr).
  • ca. 11:00- 11:30 Uhr: Militärparade mit Musik der Soldatinnen und Soldaten vom Markgräfler Platz zur Kaserne.
  • ca. 11:30-18:30 Uhr: Tag der offenen Tür in der Kaserne inklusive Eröffnung einer Regionalausstellung zur über 30-jährigen Geschichte der Deutsch-Französischen Brigade, die dauerhaft vor Ort ist (Schließung Kasernentore um 19:00 Uhr).
    Die Einheiten und Verbände der Deutsch-Französischen Brigade werden den Besucherinnen und Besuchern außerdem ihre Fahrzeuge und Waffen an verschiedenen Stationen in der Kaserne präsentieren. Infostände, Kinderbetreuung, ein Feldgottesdienst, ein Platzkonzert und eine Serenade des Musikkorps runden das Programm ab. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. An den Essensständen können direkt die Wertmarken für Speisen und Getränke erworben werden.

Welche (Verkehrs)Einschränkungen kommen auf uns zu?

Grundsatz: Einschränkungen so lange wie nötig, so kurz wie möglich.

  • Bereich Markgräfler Platz (Aufbauarbeiten ab voraussichtlich 07:00 Uhr; vollständiger Rückbau voraussichtlich 13:00 Uhr): Der Brigade wird der Markgräfler Platz an diesem Samstagvormittag inklusive der öffentlichen Parkplätze hinter der Lokalität „LOUIS“ und dem Amtshaus zur Verfügung gestellt. Die Parkplätze werden für das öffentliche Parken gesperrt. Der Fuß- und Radverkehr ist durch notwendige Absperrungen in diesem Bereich eingeschränkt.
  • Innenstadtbereich: Zwischen Markgräfler Platz und Kaserne werden temporäre Straßensperrungen durch die Polizei ab ca. 10:30 Uhr erfolgen. Die öffentlichen Straßen werden so lange wie nötig und so kurz wie möglich für den Verkehr gesperrt. Mit einer vollständigen Freigabe der Straßen ist ab ca. 12:30 Uhr zu rechnen. Es wird zudem, insbesondere für den Geschäftsverkehr in der Werderstraße zwischen dem Kreisverkehr Werderstraße/Östliche Allee/Nußbaumallee und der Ecke Werderstraße/Hügelheimer Straße, am Samstagvormittag Einschränkungen beim Parken geben, da großflächig Park – und Halteverbote ausgesprochen werden. Mit einer vollständigen Aufhebung der Park – und Halteverbote ist ab ca. 13:30 Uhr zu rechnen.
  • Für den Tag der offenen Tür gibt es ein Parkraumkonzept und einen eingerichteten Shuttleservice, der regelmäßig zwischen den ausgewiesenen Parkflächen und der Kaserne und zurück pendelt. Auf den Folgeseiten finden Sie den Übersichtsplan mit den ausgewiesenen Parkplätzen. Zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird aufgefordert.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Informationen zur Jubiläumsfeier »30 Jahre Deutsch-Französische Brigade in Müllheim«PDF
873 kB

Stadt Müllheim ergreift umfangreiche Maßnahmen in der Energiekrise

Pressemitteilung vom 27.07.2022

Die Stadt Müllheim nimmt die aktuelle krisenhafte Lage zum Anlass und setzt umfassende Energieeinsparmaßnahmen um. Unter anderem wird die Straßenbeleuchtung nachts abgeschaltet, die Warmwasserversorgung in Hallen und Schulen weitgehend eingestellt und die Raumtemperaturen in öffentlichen Gebäuden gesenkt.

„Die Lage, insbesondere der drohende Gasnotstand, ist dramatisch und wir kommen nicht umhin Maßnahmen zu ergreifen, die den Komfort, in vertretbarem Umfang, einschränken werden“, so Bürgermeister Löffler. „Die Verkehrssicherungspflichten der Stadt sind dabei allerdings schon aus rechtlichen Gründen tabu.“

In der Kernstadt und in allen Ortsteilen werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Die Stadt wird, trotz relativ hoher Umprogrammierungskosten, die Straßenbeleuchtung unter der Woche von 23:00 bis 5:00 Uhr komplett ausschalten. Freitags und samstags wird die Straßenbeleuchtung nur für jeweils 3 Stunden, nämlich von 2:00 bis 5:00 Uhr, abgeschaltet. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird aus technischen Gründen erst in ca. 4 Wochen erfolgen können.
  • Die Außenbeleuchtung öffentlicher Gebäude wird, zu denselben Zeiten wie die Straßenbeleuchtung, regelmäßig abgeschaltet.
  • Fußgängerüberwege werden durchgehend beleuchtet.
  • Auch eine Nachtampelabschaltung der Ampel an der Rosenburgschule, die ohnehin in Kürze
    auf LED umgerüstet werden soll, wird geprüft.
  • In Sporthallen, Sportplatzhäusern, Rathaus, etc., wird die Warmwasserbereitung abgeschaltet,
    unabhängig davon, ob diese mit Gas-, Öl- oder Holzfernwärme-Heizung betrieben werden. Die Umsetzung erfolgt in den Sommerferien 2022. Die Stadt führt bei den außer Betrieb genommenen Leitungen zur Vermeidung von Legionellen Bildung regelmäßige Spülungen durch.
  • Die Raumtemperaturen in den Sport- und Turnhallen wird tagsüber auf 20° und nachmittags bis morgens auf 17° abgesenkt. Dies gilt generell für alle Hallen, wird im Einzelfall jedoch auf Gebäudetyp und technische Möglichkeiten abgestimmt. Die Umsetzung erfolgt mit Beginn der Heizperiode im Oktober 2022.
  • Alle nicht notwendigen Warmwasserspeicher in öffentlichen Gebäuden, auch im Rathaus, werden abgeschaltet. Auch hier muss ein Spülplan eingehalten werden.
  • An Arbeitsstätten muss laut Arbeitsstättenverordnung eine Temperatur von mindestens 20°C Raumtemperatur eingehalten werden. Ausgenommen hiervon sind nur Vereinsheime, Festhallen, Aulen, etc. wo eine Absenkung auf 17°C erfolgen wird.
  • Darüber hinaus werden alle Betriebszeiten von Heizungen und Lüftungen überprüft und Umwälzpumpen, die älter als 10 Jahre sind, ausgetauscht.
  • Allen Gebäudenutzern (städtische Mitarbeiter, Schulen, Kindergärten, Vereine, etc.) werden Möglichkeiten zum Energiesparen aufgezeigt, mit verbindlicher Umsetzung.
  • Das Kippen von Fenstern zum Lüften wird allen Gebäudenutzern untersagt. Die Hausmeister werden angewiesen dies zu kontrollieren, es ist nur eine Stoßlüftung sinnvoll und akzeptabel.
  • Falls gewünscht werden Raumthermometer zur Kontrolle ausgegeben.
  • Der Betrieb von mobilen Elektroheizgeräten und Klimageräten in städtischen Gebäuden wird untersagt.

Alle Maßnahmen zum Stromsparen werden umgehend an alle Gebäudenutzer kommuniziert und entsprechend umgesetzt.

Festverbaute Lüftungsanlagen bleiben in Betrieb, da sie mit Wärmetauschern betrieben sind und so Wärmeverluste durch Fenster Stoßlüftungen vermieden werden können. Ebenso bleiben die Duschen und das Badewasser des Freibades bei gewohnter Wärme, weil dort mit regenerativer Energie direkt beheizt werden kann.

Als weitere mittelfristige Maßnahmen werden, wie bisher und schon angelaufen, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken MüllheimStaufen GmbH, alle verfügbaren Dachflächen auf mögliche PV-Nutzung überprüft und so rasch wie möglich die Nutzung umgesetzt. Ebenso wird die energetische Gebäudesanierung weiterhin ganzheitlich betrachtet (Fassade / Dach / Heizung) und möglichst rasch umgesetzt.

„Es ist klar, dass manche dieser Maßnahmen als Zumutungen empfunden werden. Wir sind gleichwohl davon überzeugt, dass in dieser Situation wir alle Verantwortung für die Energieversorgung des Landes übernehmen müssen. Nur so werden wir unser Ziel erreichen und ohne noch größere Verwerfungen durch den Winter kommen können“, so Bürgermeister Löffler.


Aktion »Durchflussmengenreglern«

Pressemitteilung vom 25.08.2022

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Müllheim, der Wasserzweckverbände Weilertal und Hohlebach-Kandertal sowie der Neoperl GmbH

Hitzewelle und Trockenperiode führt zu Wasserknappheit, auch in unserer Region. So berichten die Verbandsvorsitzenden Dr. Christian Renkert und Martin Löffler für die Zweckverbände „Gruppenwasserversorgung Hohlebach-Kandertal“ und „Zweckverband Wasserversorgung Weilertal“ übereinstimmend von Vollauslastung der Kapazitäten. Hinzu kommt die Energiekrise mit explodierenden Kosten für Wärme. Auf Initiative der Neoperl GmbH und der Stadt Müllheim sollen deshalb Durchflussmengenregler kostenlos an alle Haushalte verteilt werden. Die Verwendung der Durchflussmengenregler (DFM) führt zu Einsparungen bei Energie und Wasserkosten im dreistelligen Bereich pro Haushalt und Jahr.

„Die Hitze und die damit verbundene lange Trockenheit hinterlässt auch bei unseren Wasserverbänden Spuren. Quellwasser aus den Höhenlagen steht uns derzeit nur noch sehr begrenzt zur Verfügung – die Versorgung muss größtenteils über die Tiefbrunnen sichergestellt werden.“ So die Verbandsvorsitzenden Dr. Christian Renkert und Martin Löffler, deren von ihnen geführten Wasserverbände das Wasser für insgesamt mehr als 42.000 Einwohner, davon 26.851 im Zweckverband Wasserversorgung Weilertal, bereitstellen.

Die aktuellen Hochrechnungen zum Jahresende würden dabei aufzeigen, dass die Wasserförderung weiter an die Grenze der Kapazität kommt. Für die kommenden Jahre ist zu erwarten, dass es derartige Situationen noch häufiger geben wird, möglicherweise in noch schärferer Form.

Aus diesem Anlass wird die Bevölkerung um bewussten und sparsamen Umgang mit unserem kostenbaren Gut Trinkwasser gebeten. Die Gemeinden möchten die Bürgerinnen und Bürger darüber mit der kostenlosen Ausgabe von Durchflussmengenreglern für Duschen unterstützen.

Kostenlose Ausgabe von Durchflussmengenreglern (DFM)

Besonders beim Duschen lassen sich enorme Mengen an Wärmeenergie und Wasser einsparen. Dies nehmen die Neoperl GmbH und die Stadt Müllheim zum Anlass und werden in einer gemeinsamen Initiative nun für alle Haushalte der Region (Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler mit Auggen, Sulzburg und Buggingen, sowie die Gemeinden Neuenburg, Schliengen, Kandern und Bad-Bellingen) kostenlose Durchflussmengenregler für Duschen bereitstellen. Potentiell könnten somit rund 65.000 Bürgerinnen und Bürger von den möglichen Einsparungen durch den Einsatz der DFM profitieren.

Wie Fabian Wildfang, Chief Technologie Officer von Neoperl, erklärt, sei der durchschnittliche Durchfluss in Duschen in Deutschland bei 12 l/min. In anderen Ländern gebe es bereits gesetzliche Regelungen zur Begrenzung der Wassermenge in Duschen, so auch in den USA, wo die Durchflussmenge per Gesetz bereits seit 1994 auf unter 9,5 l/min begrenzt ist.

Der nun bei der Aktion verwendete Durchflussmengenregler PCW01 sorgt dafür, dass die Wassermenge im Mittel auf 8 l/min abgeregelt wird. Unter dieser Voraussetzung lassen sich durchschnittlich 4 l/min an Wasser einsparen. Dies führt in einem Durchschnittshaushalt zur Einsparung eines dreistelligen Eurobetrags sowie rund 20.000 Litern Wasser im Jahr.

Auf eine Gemeinde wie Müllheim mit 9000 Haushalten hochgerechnet lassen sich so mehr als hundert Millionen Liter Wasser sparen. Gleichzeitig können mehrere Millionen kWh an Energie gespart werden.


 

Ältere Meldungen 2021

Förderbescheid für Breitbandausbau für Müllheim eingetroffen

Pressemitteilung vom 24.06.2021

Förderbescheid für Breitbandausbau für Müllheim eingetroffen

Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat Mittel zur Unterstützung des Breitbandausbaus für den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald bewilligt: 2,2 Millionen Euro gehen in den Breitbandausbau der Stadt Müllheim. Das BMVI hat den Förderbescheid auf digitalem Weg übergeben.

Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat finanzielle Mittel zur Unterstützung des Breitbandausbaus für den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald bewilligt. Bei dem Projekt investiert der Zweckverband in die Erschließung von unterversorgten Adressen in Müllheim. Die Bundesförderung beträgt 2,2 Millionen Euro. Bundesminister Andreas Scheuer (CSU) übergab den Förderbescheid auf digitalem Weg.

Bürgermeister Martin Löffler freut sich über den Bescheid: „Die Förderzusage ist ein starkes und gutes Signal, denn die Erschließung von unterversorgten Adressen, insbesondere unserer noch unterversorgten Weiler, ist von erheblicher Bedeutung. Die flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken Breitbandanschlüssen ist Grundvoraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und gehört zur Daseinsvorsorge unserer Einwohnerinnen und Einwohner.“

Eckwerte des Bescheids über die Höhe der Zuwendung:

  • Gesamtkosten: 4.425.884,00 EUR
  • Bundesförderung prozentual (Förderquote): 50 Prozent
  • Bundesförderung Betrag: 2.212.942,00 EUR

Rheinbrücken zwischen Neuenburg und Chalampé (B 378) bis Ende März 2022 gesperrt

Pressemitteilung des Regierungspräsidiums vom 02.06.2021

Brücken werden saniert und für den Geh- und Radverkehr ausgebaut – Kfz-Verkehr wird weiträumig umgeleitet – Rad- und Fußgängerverkehr bleibt möglich

Am Montag, 07.06.2021, werden die insgesamt drei Brücken über den Rhein bzw. über die D 39 auf französischer Seite zwischen Chalampé (Frankreich) und Neuenburg (Breisgau-Hochschwarzwald) wegen Sanierungsarbeiten bis März 2022 für den Kfz-Verkehr gesperrt. Der Verkehr wird über das Autobahndreieck Neuenburg (A 5/A 36) umgeleitet. Der Fuß- und Radverkehr bleibt auf der Brücke in beiden Richtungen während der gesamten Zeit möglich.

Im Rahmen eines deutsch- französisches Kooperationsmodells werden die Brücken an der B 378 und der RD 39 auf französischer Seite über den Altrhein und den Grand Canal d‘Alsace von der französischen Straßenbauverwaltung saniert und für den Radverkehr ausgebaut. Die Sanierung der beiden Brücken wird von der Colléctivité européenne d’Alsace durchgeführt und soll in rund zehn Monaten (Ende März 2022) rechtzeitig bis zur Landesgartenschau abgeschlossen sein. Die Sanierung der Brücken kostet rund 2,5 Millionen Euro. Die Kosten teilen sich die Colléctivité européenne d’Alsace und das Land Baden-Württemberg. Die Kosten für den Ausbau des gemeinsamen Geh- und Radweges, die bei rund 2,3 Millionen Euro liegen, übernimmt das europäische Programm Interreg.

Regierungspräsidium Freiburg
Matthias Henrich
Stv. Pressesprecher
0761-208-1039
Matthias.Henrich@rpf.bwl.de
www.rp-freiburg.de


 

Ältere Meldungen 2020

Gemeinsame Presseerklärung der Stadt Müllheim und der BI „Rettet den Eichwald“

09.12.2020

Gemeinsame Presseerklärung der Stadt Müllheim und der BI „Rettet den Eichwald“ PDF
578 kB

Kontrolle der in der Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen ausgewiesenen Bäume in den GVV-Gemeinden

19.11.2020

In den kommenden Tagen erfolgt namens des Gemeind-Verwaltungsverbands Müllheim-Badenweiler in den GVV-angehörigen Gemeinden Müllheim, Badenweiler, Buggingen, Auggen, Sulzburg eine Kontrolle der in der Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen ausgewiesenen Bäume.

Die Kontrolle wird durch den Baumsachverständigen Hannes Wagner vorgenommen. Herr Wagner ist mit einem Legitimationsschreiben des Gemeindeverwaltungsverbands ausgestattet, er wird sich insbesondere auch mit den betroffenen privaten Grundstückseigentümern in Verbindung setzen. Herr Wagner wird lediglich um Zugang zum Baumstandort bitten, ein Einlass in den Haus- bzw. Wohnbereich ist nicht erforderlich. Die Corona bedingten Hygienevorgaben werden selbstverständlich eingehalten.

Die Kontrolle dient einerseits um eine Neubewertung und Fortschreibung der Dokumentation der besonders geschützten Bäume. Nach Auswertung der Kontrollergebnisse erhalten die Eigentümer einen aktualisierten Steckbrief des Baumes, sowie gegebenenfalls eine Handlungsempfehlung. Die Baumkontrolle selbst ist für Privateigentümer kostenlos.

Die Grundstückseigentümer werden gebeten, den Zugang zum Grundstück zu gewähren.

Kontakt
Patrick Weichert
Fachbereichsleiter Untere Naturschutzbehörde (GVV)
Tel. 07631-801-281
pweichert@muellheim.de