Ältere Meldungen 2023
Landesfamilienpass - neue Gutscheinkarten für das Jahr 2023
09.01.2023
Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg besuchen. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Der Gutschein ist beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Er gilt nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.
Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Wer zu diesem Personenkreis gehört und einen Landesfamilienpass beantragen möchte oder schon Inhaber eines solchen ist und nur die Gutscheine benötigt, kann gerne online oder telefonisch einen Termin mit dem Fachbereich Soziales (Tel. 07631-801-380) vereinbaren.
Mikrozensus 2023 – Start in Baden-Württemberg
Pressemitteilung vom 05.01.2023
Pressemitteilung vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg
Deutschlands größte jährliche Haushaltebefragung
Der Mikrozensus 2023 beginnt: Am 9. Januar startet bundesweit die größte jährliche Haushalteerhebung in Deutschland. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bittet hierfür alle ausgewählten Haushalte um ihre Mithilfe. Über das ganze Jahr 2023 hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden rund 60 000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Württemberg zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Dies sind rund ein Prozent der insgesamt rund 5,2 Millionen Haushalte im Südwesten.
Was ist der Mikrozensus? Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) gestellt. Seit dem Jahr 2021 wird das Frageprogramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhebung zur Internetnutzung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt.
Der Mikrozensus erhebt dabei Daten zu einer Vielzahl an Themen. Hierzu zählen die Familienkonstellationen, in den Menschen leben, welche Bildungsabschlüsse von der Bevölkerung erworben wurden oder in welcher Erwerbssituation sich die Menschen befinden. Im vergangenen Jahr wurden die Haushalte zusätzlich zu ihrer Wohnsituation befragt. Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse zu den Wohnkosten in Baden-Württemberg. 2023 wird ein Teil der Haushalte ergänzend zum regulären Fragenprogramm um Auskünfte über ihre Krankenversicherung gebeten. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind somit eine wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen.
Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Menschen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen. Insbesondere auch in Zeiten stark steigender Preise, die wirtschaftliche und soziale Veränderungen nach sich ziehen, ist der Mikrozensus von Bedeutung. Die Auskünfte der Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden-Württemberg abzubilden. Die Angaben der befragten Haushalte sind die Grundlage für Informationen und Meldungen wie bespielsweise zur Armutsgefährdung, zu erwerbstätigen Elternteilen und zum Anteil hochqualifizierter Frauen in Baden-Württemberg.
Wer wird für die Erhebung ausgewählt? – In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Ermittlung der Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Landesamt vor Ort Erhebungsbeauftragte ein. Die Erhebungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Für die zufällig ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.
Wie läuft die Befragung ab? Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamts nachzukommen, oder selbständig einen Papierbogen auszufüllen. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden.
Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.
Weitere Informationen stehen auf der Website des Statistischen Landesamtes BW.
Lärmschutz: Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Bundesstraße B3 in Hügelheim auf 30 km/h
Pressemitteilung vom 16.02.2023
Aufgrund der Ergebnisse bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans hat die Stadt Müllheim für die Ortsdurchfahrt Hügelheim die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h beantragt. Diese wurde nun von der zuständigen Unteren Verkehrsbehörde des GVV Müllheim-Badenweiler erlassen. Die Beschilderung soll bald erfolgen. Mit dieser Maßnahme setzt die Stadtverwaltung einen weiteren Baustein des Lärmaktionsplans um.
Historie
Fortschreibung Lärmaktionsplan, Anhörung des Ortschaftsrats Hügelheim und Gemeinderatsbeschluss
Der Gemeinderat der Stadt Müllheim hat am 15.12.2021 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans beschlossen. Eine wichtige, dort vorgesehene Maßnahme, um für viele Menschen die aktuelle, hohe Lärm- und Verkehrsbelastung zu verringern, stellt die verkehrsrechtliche Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für die Bundesstraße B3 in der Ortsdurchfahrt von Hügelheim dar.
In der Anhörungssitzung am 06.07.2021 bestand im Ortschaftsrats Gremium schnell Einigkeit, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 zum jetzigen Zeitpunkt die einzig sinnvolle Maßnahme ist. In den Anhörungen der ersten Phase des Lärmaktionsplans 2014 und 2015 hatte sich der Ortschaftsrat dafür ausgesprochen, die Geschwindigkeit durch bauliche Maßnahme zu reduzieren und dadurch auch die Verkehrssicherheit für die Fußgänger und Radfahrer entlang der Bundesstraße und bei deren Querung zu erhöhen. Die baulichen Maßnahmen sollten nach Ansicht des Ortschaftsrats auch weiterhin angestrebt werden.
Zur Umsetzung dieser Maßnahme beantragte die Stadt Müllheim bei der zuständigen Unteren Verkehrsbehörde den Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung. Das komplexe Genehmigungsverfahren, die Abstimmung mit dem Regierungspräsidium und auch eine weitere gutachterliche Bewertung haben einige Monate in Anspruch genommen.
Verkehrsrechtliche Anordnung
Aus Gründen des Schutzes der Bevölkerung von Lärm erlässt der Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler – Untere Verkehrsbehörde – am 10.02.2023 die verkehrsrechtliche Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für die Bundesstraße B3 in der Ortsdurchfahrt von Hügelheim Anbringen der Beschilderung Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt Hügelheim
Die Straßenmeisterei des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald wird die Verkehrszeichen in der Ortsdurchfahrt Hügelheim voraussichtlich in den kommenden acht Wochen anbringen. Mit der Anbringung der Verkehrszeichen ist die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 als Allgemeinverfügung angeordnet.
Die Untere Verkehrsbehörde hat bereits angekündigt die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch Kontrollen regelmäßig zu überwachen.
Planungen für Mehrgenerationenhaus in Müllheim gehen weiter
Pressemitteilung vom 16.02.2023
Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald zieht sich aus Projekt zurück
Die Planungen für das Mehrgenerationen-Zentrum im Neubaugebiet „Am langen Rain“ in Müllheim gehen in die nächste Phase: Der Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald zieht sich aus dem Projekt überraschend zurück, dennoch ist die Zukunft des Vorhabens grundsätzlich gesichert, wie die Stadt Müllheim und die Erzdiözese Freiburg als Verwalter des Investors Katholischer Darlehensfonds (KDF) am Donnerstag gemeinsam mitteilten. Der Bau des Mehrgenerationen-Zentrums ist nicht gefährdet. Bereits jetzt ist klar, dass Vertragspartner für das Bauprojekt künftig allein die Stadt Müllheim und der KDF sein werden.
Wer die geplanten Trägerschaften und Angebote des Caritasverbands Breisgau-Hochschwarzwald übernimmt und wie es im Einzelnen mit diesen weitergeht, wird derzeit von der Stadt Müllheim und dem KDF im Gespräch mit möglichen anderen Partnern geprüft. Entscheidungen dazu werden bis Anfang März erwartet. Das bisherige Konzept des Mehrgenerationen-Zentrums in der Mitte des Neubaugebiets sieht vor, in der Anlage neben Wohnungen auch eine Kindertagesstätte sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen für Seniorinnen und Senioren sowie gemeinsame Begegnungsräume zu errichten.
Zu den aktualisierten Planungen erklärte Martin Löffler, Bürgermeister der Stadt Müllheim: „Das Vorhaben ist weit fortgeschritten und für uns steht die Kindertagesstätte im Vordergrund. Wir gehen trotz des überraschenden Rückzugs des Caritasverbandes nach wie vor davon aus, dass sich das Projekt im Sinne der Stadt sehr gut umsetzen lässt.“
Für die Erzdiözese Freiburg erklärte Diözesanökonom und KDF-Vorstand Alexander Hanke: „Der Ausstieg des Caritasverbands zu diesem Zeitpunkt im Projekt ist sehr bedauerlich. Wir sind jedoch guter Dinge, gemeinsam mit der Stadt Müllheim dieses gerade in der jetzigen Zeit wichtige Vorhaben dennoch verwirklichen zu können.“
Stellungnahme der Stadt Müllheim zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stadt Müllheim ./. Siemes-Knoblich
Pressemitteilung vom 06.03.2023
Die Stadt Müllheim kündigt in einer ersten Einschätzung an, nach Eingang des schriftlichen Urteils des Verwaltungsgerichts Freiburg zu prüfen, ob die Entscheidung angefochten wird.
„Während der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht wurde, nach allseitiger Auffassung, die Entscheidung des Gemeinderats aus dem Jahr 2011 als nicht sachgerecht angesehen.
Der Gemeinderat hat damals, entgegen der Beschlussempfehlung der Verwaltung, die Stelle der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der niedrigeren von zwei möglichen Besoldungsgruppen eingestuft und dabei die besondere Schwierigkeit des Amtes in Müllheim unberücksichtigt gelassen. So kam es, dass die Bürgermeisterinnenstelle 2011 – anders als 2003 und 2019 – aus sachlichen Gründen nicht nachvollziehbar zu niedrig eingestuft wurde.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat diese Tatsache nun – in einer sehr weitgehenden Auslegung – als Indiz für eine Diskriminierung wegen des Geschlechtes bewertet. Die Stadt Müllheim ist demnach in der Pflicht zu beweisen, dass diese unrichtige Entscheidung nicht aufgrund des Geschlechts von Bürgermeisterin Siemes-Knoblich so getroffen wurde.
Die Stadtverwaltung ist nach wie vor der Überzeugung, dass die Entscheidung des Gemeinderats 2011 nicht aus Motiven der Geschlechterdiskriminierung so getroffen wurde.
Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen. Ein Rechtsmittel würde dazu führen, dass der VGH Baden-Württemberg die Sach- und Rechtslage vollständig noch einmal prüft.
Nach Eingang des schriftlichen Urteils mit Begründung wird der Gemeinderat daher in öffentlicher Sitzung über das weitere Vorgehen beraten“, so Bürgermeister Martin Löffler in einer ersten Stellungnahme.
Eisenbahn-Bundesamt startet Öffentlichkeitsbeteiligung zu Schienenlärm
22.03.2023
Die Stadt Müllheim informiert für das Eisenbahn-Bundesamt über die Phase 1 der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan (Runde 4) an Haupteisenbahnstrecken des Bundes
Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 13.03.2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger, als auch für Kommunen gestartet.
Bis zum 24.04.2023 können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform (Link siehe unten) freigeschaltet.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor.
In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes.
Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024-2028
08.02.2023
2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen, sowie die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht
Schöffen wirken als Ehrenamtliche in Strafsachen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche (Jugendschöffen) bei den Amts- und Landgerichten mit. Sie nehmen an den Hauptverhandlungen mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichter teil, tragen also auch die gleiche Verantwortung. Deshalb sollten sich Interessierte vor der Bewerbung mit den Anforderungen an das Schöffenamt auseinandersetzen.
Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind.

Besonders folgende Fähigkeiten und Eigenschaften sind gefragt
- Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen
- Soziales Verständnis
- Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
- Berufliche Erfahrung
- Logisches Denkvermögen und Intuition
- Gerechtigkeitssinn
- Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen
- Kommunikations- und Dialogfähigkeit
- Durchsetzungsvermögen
- Erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung bei Jugendschöffen
Darüber hinaus müssen Schöffen gesundheitlich in der Lage sein, auch mehrstündigen Verhandlungen aufmerksam zu folgen. Für die Amtstätigkeit hat sie der Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freizustellen. Beruflich sollte jedoch sichergestellt sein, dass sie keine Nachteile erleiden, wenn sie an bis zu zwölf Sitzungstagen im Jahr ihrem Arbeitsplatz fernbleiben. Dabei ist zu beachten, dass sich beim Landgericht bei den großen Strafkammern die Sitzungen mit Unterbrechungen über mehrere Tage oder Wochen erstrecken können. Dann sind die Schöffen in Einzelfällen deutlich mehr als 12 Tage im Jahr gefordert.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Es wird eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz bezahlt. So können Ersatz für Fahrkosten, Verdienstausfall bis zu 29 Euro pro Stunde (brutto), Zeitversäumnis in Höhe von 7 Euro pro Stunde oder Nachteile in der Haushaltsführung in Höhe von 17 Euro pro Stunde geltend gemacht werden.
Ausschlussgründe
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden;
- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind
- Personen, die bereits einen Justizberuf ausüben, z. B. Beamte der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte, Notare, gerichtliche Vollstreckungs- und Polizeivollzugsbeamte sowie Religionsdiener (z.B. Pfarrer, Diakone) und Ordensleute
- Personen, die hauptamtlich oder inoffiziell Mitarbeitende des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren
- Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben (vgl. § 44a Deutsches Richtergesetz)
Verfahren
Die Verwaltung stellt jeweils eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter (Schöffinnen und Schöffen) zusammen.
Der Gemeinderat beschließt über die Vorschlagsliste der Schöffen und der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt über die Vorschlagsliste der Jugendschöffen.
Die Vorschlagslisten werden nach der Aufstellung eine Woche öffentlich ausgelegt.
Bis spätestens 29.09.2023 wird beim Amtsgericht die erforderliche Anzahl der Schöffen und Jugendschöffen aus den Listen gewählt. Einbezogen sind dabei auch die Ersatzschöffen, die allerdings nur herangezogen werden, wenn eine Hauptschöffe ausfällt.
Die gewählten Personen werden von den Gerichten in das Ehrenamt einer Schöffin oder eines Schöffen berufen. Die Sitzungstage, an denen verhandelt wird, werden immer für das ganze Jahr im Voraus festgelegt.
Interesse?
Dann können Sie sich für eine der beiden Vorschlagslisten bewerben. Bitte nutzen Sie hierfür einen der unten aufgeführten Links zum elektronischen Bewerbungsformular.
Bewerbungsschluss ist der 07.05.2023
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter hauptamt@muellheim.de oder Tel. 07631-801-110 gerne zur Verfügung.
Ihre schriftliche Bewerbung ist an folgende Adresse einzureichen:
Stadt Müllheim
Hauptverwaltung
Frau Cavlovic
Bismarckstraße 3
79379 Müllheim
Downloads und Links
Landesregierung - Leitfaden für Schöffen (PDF, 990 kB)
Badische Zeitung - Frühere Jugendschöffin: Tragweite des Amtes bewusst geworden (17.03.2023)
Komplettsanierung des Wohngebäudes in der Schwarzwaldstraße 2-4
Pressemitteilung vom 18.04.2023
Der Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Müllheim beginnt nach umfangreichen Vorplanungen mit der Komplettsanierung des Wohngebäudes in der Schwarzwaldstraße 2-4.
Das Gebäude mit insgesamt 20 Wohnungen wurde in den 1960er Jahren erbaut und bedarf dringend einer Sanierung, um den Anforderungen an zeitgemäßes Wohnen gerecht zu werden.
Im Rahmen der Sanierung soll unter anderem die Fassade des Gebäudes erneuert und gedämmt, die Fenster ausgetauscht und die Wohnungen vollumfänglich saniert werden. Nach Fertigstellung der Arbeiten werden alle Wohnungen mit neuen Bädern, Boden- und Wandbeläge, neuen Innen- und Wohnungseingangstüren sowie Fußbodenheizung und Lüftungsanlagen ausgestattet sein. Alle Balkone werden durch vorgesetzte Balkone ersetzt. Beheizt wird das Gebäude durch eine Luftwärmepumpe in Kombination mit einer Gasheizung als Hybridanlage und Solarunterstützung für die Warmwasserbereitung. Die Möglichkeit der Installation einer Photovoltaikanlage wird derzeit gerade geprüft.
In vier Bauabschnitten werden ab April 2023 jeweils fünf übereinanderliegende Wohnungen saniert. Voraussichtlich im Herbst 2025 sollen die Sanierungsarbeiten mit Fertigstellung des fünften Bauabschnittes mit den Arbeiten an der Fassade abgeschlossen sein.
Während der 6-7 Monaten Zeitdauer eines Bauabschnittes können die jeweils fünf Wohnungen nicht bewohnt werden. Alle Mieterinnen und Mieter wurden über die anstehenden Sanierungen bereits im letzten Jahr informiert und werden während der Bauzeit in Ersatzwohnungen im gleichen Gebäude umziehen und nach Fertigstellung des Bauabschnittes in ihre sanierten Wohnungen zurückkehren. Der Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft übernimmt die Kosten für die Umzüge.
Eine sofortige Umlage der Moderniesierungskosten auf die Mieter ist nicht geplant, weshalb die Mieterinnen und Mieter nicht mit einer Modernisierungsmieterhöhung rechnen müssen.
Schlusspunkt im Equal-Pay Verfahren
Pressemitteilung vom 19.04.2023
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts im Equal-Pay-Verfahren der früheren Bürgermeisterin Siemes-Knoblich gegen die Stadt Müllheim hatte der Müllheimer Gemeinderat am 08.03.2023 einer möglichen weiteren Einigung die Tür geöffnet. Diese Einigung ist nun zustande gekommen.
Der Wortlaut des Vergleichs lautet:
1. Die Stadt Müllheim verzichtet auf die Einlegung einer Berufung gegen das Urteil des VG Freiburg vom 03.03.2023, Az.5K664/21.
2. Frau Siemes-Knoblich verzichtet auf die Geltendmachung weitergehender materieller oder immaterieller Schadenersatzansprüche gegenüber der Stadt Müllheim, soweit diese nicht bereits mit dem Urteil des VG Freiburg vom 03.03.2023, Az.5K664/21 tituliert sind.
3. Hinsichtlich aller Kosten des Rechtsstreits bleibt es bei dem Urteil des VG Freiburg vom 03.03.2023, Az.5K664/21. Weitergehende Kosten (wie etwa eine Vergleichsgebühr) behalten beide Beteiligten auf sich.
Bürgermeister Martin Löffler:
„Der nun gefundene Vergleich ist der Schlusspunkt unter ein Verfahren das viel Staub aufgewirbelt hat. Die nachvollziehbare Auffassung des Verwaltungsgerichts ist, dass die Besoldungsentscheidung aus dem Jahr 2011 damals aus sachfremden Erwägungen so getroffen wurde. Insofern ist nun nachträglich Gerechtigkeit hergestellt und das ist gut so.
Dass das Verwaltungsgericht dies als Indiz für eine Diskriminierung gewertet hat, halten wir allerdings nach wie vor für zu weitgehend. Der heute amtierende Gemeinderat, in dem noch viele an der Entscheidung aus dem Jahr 2011 beteiligte Damen und Herren Stadträte vertreten sind, und die Stadtverwaltung legen deshalb großen Wert auf die Feststellung, dass im Zuge der Entscheidung aus dem Jahr 2011 keine Diskriminierung wegen des Geschlechts von Frau Siemes-Knoblich stattgefunden hat.“
Markgräfler Museum Müllheim hat einen neuen Museumsleiter
Pressemitteilung vom 21.04.2023
Andreas Weiß übernimmt im Sommer die Leitung des Museums und tritt die Nachfolge von Jan Merk an. Er wurde mit großer Mehrheit in der letzten Gemeinderatssitzung gewählt.
Andreas Weiß, geboren 1971, ist kein Unbekannter in der Museumslandschaft. Der erfahrene Museumsleiter war zuletzt als Leiter des Freilichtmuseums Neuhausen ob Eck tätig und hat in dieser Funktion das Museum erfolgreich weiterentwickelt. Zuvor war er stellvertretender Leiter des Kreismuseums Wewelsburg (Kreis Paderborn) sowie in verschiedenen Kreis- und Stadtverwaltungen im Kulturbereich und in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätig. Auch in Müllheim wird er seine langjährige Erfahrung und sein breites Wissen in der Museumsarbeit einbringen.
Weiß freut sich sehr, die Leitung des Markgräfler Museums Müllheim zu übernehmen. Das Museum hat eine lange und interessante Geschichte und ist ein wichtiger Bestandteil der Kulturlandschaft im Markgräflerland.
Das Markgräfler Museum Müllheim ist ein lebendiges, offenes Haus. Es hat sich zum wichtigsten Regionalmuseum zwischen Freiburg, Mulhouse und der Agglomeration Basel/Lörrach entwickelt. Seit 1974 ist das Museum in einem frühklassizistischen, dreiflügeligen Stadtpalais direkt am historischen Marktplatz untergebracht. Auf vier Etagen mit über 1.500 qm Gesamtfläche werden attraktive Dauer- und Sonderausstellungen zu Kunst, Kultur und Geschichte des Markgräflerlandes präsentiert.
Mit Andreas Weiß hat das Markgräfler Museum Müllheim einen erfahrenen und engagierten Museumsleiter gewonnen, der das Museum erfolgreich in die Zukunft führen wird. Wir wünschen ihm viel Erfolg bei seiner neuen Aufgabe.
Holger Lauer, der am 1. Mai sein Amt als Leiter des Dezernats für Kultur, Wirtschaft und Tourismus in der Nachfolge von Jan Merk antritt, zeigte sich über die Wahl des neuen Museumsleiters erfreut. „Wir konnten aus einem sehr qualifizierten Bewerberfeld in enger Zusammenarbeit mit der Vorsitzenden des Museumsvereins Ulrike Gerth und dem scheidenden Kulturdezernenten Jan Merk, einen kompetenten Nachfolger gewinnen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und bin überzeugt, dass wir mit Herrn Weiß eine Persönlichkeit gefunden haben, die alle Voraussetzungen mitbringt um das hohe Ansehen, welches das Markgräfler Museum genießt, zu erhalten und noch weiter auszubauen.“
Ältere Meldungen 2022
Veräußerung von Grundeigentum an Landwirte
25.03.2022 - Öffentliche Ausschreibung des Landkreises
Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden:
Gemarkung: Feldberg, Gewann: Rheintal
Flst.Nr.: 688/1, Fläche: 1934 m², Nutzung: Gebäude- und Freifläche,
Landwirtschafts-, Wasserfläche
Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvorstellung dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Europaplatz 3, 79206 Breisach bis zum 07.04.2022 schriftlich mitteilen.
Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 580- 3120 GV-2022-0255
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Grundsteuerreform - Informationen und Handlungsempfehlungen für Grundstückseigentümer
02.05.2022
Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig. Deshalb wurde im November 2020 das „neue“ Grundsteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg erlassen. Die Umsetzung erfordert jedoch die Mitwirkung der betroffenen Bürger.
Bis zum 31.10.2022 müssen die Steuerpflichtigen ihre sogenannte „Feststellungserklärung“ für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 01.01.2022 bei ihrem zuständigen Finanzamt per ELSTER abgeben. Frühestens ist dies jedoch ab dem 01.07.2022 möglich.
Derzeit müssen die Betroffenen noch nichts unternehmen, auch eine Kontaktaufnahme mit dem gemeinsamen Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim ist aktuell nicht nötig und führt auch zu keinem Ergebnis. Die für die Feststellungserklärung benötigten Bodenrichtwerte stehen nicht vor Ende Juni 2022 zur Verfügung.
Ab Juli 2022 werden auf der Website der Finanzämter Baden-Württemberg (Link siehe unten) weitere Informationen und erforderliche Daten zur Abgabe der Feststellungserklärung zu finden sein. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber dann voraussichtlich ebenfalls zugegriffen werden. Darüber hinaus gibt es bereits jetzt auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes FAQ mit Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer. In Ergänzung dazu können allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung (Link siehe unten) gestellt werden.
Deutsch-Französische Brigade informiert
Pressemitteilung der Brigade vom 07.07.2022
Änderung der Regelung für den Zutritt auf den Standortübungsplatz Müllheim
Nach fast zwei Jahren Unterstützung zum Bekämpfen und Eindämmen der Pandemie im Rahmen der Amtshilfe und auch im Hinblick auf die momentane Sicherheitslage kann es auch am Standort Müllheim zu einer Erhöhung der Ausbildung auf dem Standortübungsplatz kommen.
Um Übungen auf dem Standortübungsplatz für die Bevölkerung klar kenntlich zu machen, wurden an verschiedenen Orten Flaggenmasten gesetzt. Um einen reibungslosen und ungestörten Ablauf der Übungen, besonders mit Einsatz von Manövermunition oder Pyrotechnik zu gewährleisten, werden ab sofort rote Flaggen als Warnzeichen gehisst.
Bei gehissten roten Flaggen gilt für Zivilisten ein Betretungsverbot für den gesamten Standortübungsplatz. Dieses Betretungsverbot schließt alle Inhaber eines Berechtigungsausweises mit ein.
Wenn keine Flaggen gehisst sind gilt weiterhin die Berechtigung zum Betreten des Stand-ortübungsplatzes in Verbindung mit einem gültigen Berechtigungsausweis.
Die Soldaten sind angehalten Verstöße gegen die Regelung festzuhalten und zu melden. Der Standortälteste behält sich vor, ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten.
Alle weiteren bisherigen Regelungen bleiben unverändert, um das Verständnis und die Beachtung seitens der Bevölkerung wird gebeten.
Allgemein zu beachtende Hinweise für die Bevölkerung
Auch wenn die Grenzen des Standortübungsplatzes Müllheim nicht überall mit einem Zaun versehen sind, weisen dennoch Schilder rund um das Areal deutlich darauf hin, dass das Betreten des Geländes grundsätzlich nicht gestattet ist.
Aus diesem Grund informiert die Deutsch-Französische Brigade (DEU/FRA Brig) erneut die örtliche Bevölkerung, dass das Betreten des Geländes nur außerhalb der Übungszeit und nur für volljährige Personen mit einem gültigen Berechtigungsausweis gestattet ist.
Minderjährige, erhalten grundsätzlich nur in Begleitung eines Zutrittsberechtigten Zugang (keine Zufahrt mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art) zum Gelände.
Zur Sicherheit Aller, ist nur ein kontrolliertes und begrenztes Betreten des Geländes, auf befestigten (Asphalt, Beton, Schotter) Wegen außerhalb der Nutzungszeiten der Truppe zuzulassen. Dies wird im Rahmen des Ausstellungsverfahrens für die Berechtigungsausweise bestmöglich gewährt, da hier der Antragsteller über Verhaltensregeln und Auflagen belehrt wird. Hierbei muss der Antragsteller den Zutrittsbeschränkungen zustimmen, was auch mit Unterzeichnung der Haftverzichtserklärung dokumentiert wird.
Leider mussten in letzter Zeit vermehrt Verstöße gegen die Auflagen festgestellt werden. Unangeleinte Hunde, nichtberechtigte Personen, das Betreten während des Übungsbetriebs, das Verlassen der befestigten Wege, begleitet von Uneinsichtigkeit häufen sich. Dieses Verhalten kann teilweise zur Einschränkung der Ausbildung führen, was nicht hingenommen werden kann.
Der Standortübungsplatz Müllheim ist das militärische Übungsgebiet der DEU/FRA Brig am Standort und muss als solches den ungestörten Ausbildungs- und Übungsbetriebs für die Truppe zulassen. Trotz sorgfältiger Überwachung kann es immer wieder vorkommen, dass Munition und Munitionsteile sowie Stacheldraht von übenden Truppen auf dem Platz zurückbleiben. Dabei kann es zu Unfällen mit erheblichen Verletzungen, sowohl bei Personen als auch bei freilaufenden Haustieren kommen, Hunde dürfen deshalb nur angeleint auf dem Übungsplatz mitgeführt werden. Die Anleinpflicht für Hunde gilt auch zum Schutze anderer Tiere, hier besonders dem Wild. Darüber hinaus, stellen Übungen gerade mit unbeleuchteten und getarnten Gefechtsfahrzeugen eine ständige Gefahr für Unbeteiligte dar. Vermeintliche Ruhe ist kein Indiz dafür, dass der Übungsplatz gerade nicht für militärische Ausbildungen genutzt wird.
Das Berühren und Aneignen von Munition, Munitionsteilen und Ausbildungsmaterial ist strengstens untersagt. Es besteht Lebensgefahr! Für Unfälle jeglicher Art, auch in Verbindung mit Munition und Geschossteilen, wird keine Haftung übernommen. Eltern, Angehörige und Lehrer werden gebeten, Kinder und Jugendliche auf die besonderen Gefahren hinzuweisen. Soldaten sind angewiesen, Zivilpersonen auf ihre Zutrittsberechtigung hin zu prüfen und Unbefugte aufzufordern, den Übungsplatz unverzüglich zu verlassen. Ein wiederholter Verstoß gegen die bei der Belehrung angezeigten Auflagen führen zum Entzug der Zutrittsberechtigung.
Der Standortübungsplatz ist keine Müllkippe, jegliche Art von Müllentsorgung auf dem Platz ist verboten. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit oder in schweren Fällen als Straftat geahndet und werden zur Anzeige gebracht.
Um weiterhin die Berechtigung zur Mitnutzung des Standortübungsplatzes für die zivile Bevölkerung zu gewährleisten, wird an die Einhaltung der Verhaltensregeln, sowie an die Eigenverantwortung appelliert.
Lenecke
Oberstabsfeldwebel
Deutsch-Französische Brigade
Jubiläumsfeier »30 Jahre Deutsch-Französische Brigade in Müllheim«
08.09.2022
Die Deutsch-Französische Brigade hat seit 1992 ihren Hauptsitz bei uns in Müllheim. Dieser 30-jährige Geburtstag sowie der 25. Jahrestag der Brigade im Einsatz wird am 17.09.22 unter dem Motto „Soldatinnen und Soldaten in der Stadt, Bürgerinnen und Bürger in der Kaserne“ öffentlichkeitswirksam gefeiert.

Was wird gemacht?
Es gibt eine große öffentliche Festveranstaltung mit verschiedenen Veranstaltungselementen am Samstag, 17.09.2022:
- 10:00 bis ca. 10:50 Uhr: Öffentliches Antreten der Deutsch-Französischen Brigade auf dem Markgräfler Platz (Wilhelmstraße) mit Festakt und Übergabe des Geschenks der Stadt (Einnahme der Plätze ab 9:30 Uhr).
- ca. 11:00- 11:30 Uhr: Militärparade mit Musik der Soldatinnen und Soldaten vom Markgräfler Platz zur Kaserne.
- ca. 11:30-18:30 Uhr: Tag der offenen Tür in der Kaserne inklusive Eröffnung einer Regionalausstellung zur über 30-jährigen Geschichte der Deutsch-Französischen Brigade, die dauerhaft vor Ort ist (Schließung Kasernentore um 19:00 Uhr).
Die Einheiten und Verbände der Deutsch-Französischen Brigade werden den Besucherinnen und Besuchern außerdem ihre Fahrzeuge und Waffen an verschiedenen Stationen in der Kaserne präsentieren. Infostände, Kinderbetreuung, ein Feldgottesdienst, ein Platzkonzert und eine Serenade des Musikkorps runden das Programm ab. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. An den Essensständen können direkt die Wertmarken für Speisen und Getränke erworben werden.
Welche (Verkehrs)Einschränkungen kommen auf uns zu?
Grundsatz: Einschränkungen so lange wie nötig, so kurz wie möglich.
- Bereich Markgräfler Platz (Aufbauarbeiten ab voraussichtlich 07:00 Uhr; vollständiger Rückbau voraussichtlich 13:00 Uhr): Der Brigade wird der Markgräfler Platz an diesem Samstagvormittag inklusive der öffentlichen Parkplätze hinter der Lokalität „LOUIS“ und dem Amtshaus zur Verfügung gestellt. Die Parkplätze werden für das öffentliche Parken gesperrt. Der Fuß- und Radverkehr ist durch notwendige Absperrungen in diesem Bereich eingeschränkt.
- Innenstadtbereich: Zwischen Markgräfler Platz und Kaserne werden temporäre Straßensperrungen durch die Polizei ab ca. 10:30 Uhr erfolgen. Die öffentlichen Straßen werden so lange wie nötig und so kurz wie möglich für den Verkehr gesperrt. Mit einer vollständigen Freigabe der Straßen ist ab ca. 12:30 Uhr zu rechnen. Es wird zudem, insbesondere für den Geschäftsverkehr in der Werderstraße zwischen dem Kreisverkehr Werderstraße/Östliche Allee/Nußbaumallee und der Ecke Werderstraße/Hügelheimer Straße, am Samstagvormittag Einschränkungen beim Parken geben, da großflächig Park – und Halteverbote ausgesprochen werden. Mit einer vollständigen Aufhebung der Park – und Halteverbote ist ab ca. 13:30 Uhr zu rechnen.
- Für den Tag der offenen Tür gibt es ein Parkraumkonzept und einen eingerichteten Shuttleservice, der regelmäßig zwischen den ausgewiesenen Parkflächen und der Kaserne und zurück pendelt. Auf den Folgeseiten finden Sie den Übersichtsplan mit den ausgewiesenen Parkplätzen. Zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird aufgefordert.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Informationen zur Jubiläumsfeier »30 Jahre Deutsch-Französische Brigade in Müllheim« | PDF 873 kB |

Stadt Müllheim ergreift umfangreiche Maßnahmen in der Energiekrise
Pressemitteilung vom 27.07.2022
Die Stadt Müllheim nimmt die aktuelle krisenhafte Lage zum Anlass und setzt umfassende Energieeinsparmaßnahmen um. Unter anderem wird die Straßenbeleuchtung nachts abgeschaltet, die Warmwasserversorgung in Hallen und Schulen weitgehend eingestellt und die Raumtemperaturen in öffentlichen Gebäuden gesenkt.
„Die Lage, insbesondere der drohende Gasnotstand, ist dramatisch und wir kommen nicht umhin Maßnahmen zu ergreifen, die den Komfort, in vertretbarem Umfang, einschränken werden“, so Bürgermeister Löffler. „Die Verkehrssicherungspflichten der Stadt sind dabei allerdings schon aus rechtlichen Gründen tabu.“
In der Kernstadt und in allen Ortsteilen werden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Die Stadt wird, trotz relativ hoher Umprogrammierungskosten, die Straßenbeleuchtung unter der Woche von 23:00 bis 5:00 Uhr komplett ausschalten. Freitags und samstags wird die Straßenbeleuchtung nur für jeweils 3 Stunden, nämlich von 2:00 bis 5:00 Uhr, abgeschaltet. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird aus technischen Gründen erst in ca. 4 Wochen erfolgen können.
- Die Außenbeleuchtung öffentlicher Gebäude wird, zu denselben Zeiten wie die Straßenbeleuchtung, regelmäßig abgeschaltet.
- Fußgängerüberwege werden durchgehend beleuchtet.
- Auch eine Nachtampelabschaltung der Ampel an der Rosenburgschule, die ohnehin in Kürze
auf LED umgerüstet werden soll, wird geprüft. - In Sporthallen, Sportplatzhäusern, Rathaus, etc., wird die Warmwasserbereitung abgeschaltet,
unabhängig davon, ob diese mit Gas-, Öl- oder Holzfernwärme-Heizung betrieben werden. Die Umsetzung erfolgt in den Sommerferien 2022. Die Stadt führt bei den außer Betrieb genommenen Leitungen zur Vermeidung von Legionellen Bildung regelmäßige Spülungen durch. - Die Raumtemperaturen in den Sport- und Turnhallen wird tagsüber auf 20° und nachmittags bis morgens auf 17° abgesenkt. Dies gilt generell für alle Hallen, wird im Einzelfall jedoch auf Gebäudetyp und technische Möglichkeiten abgestimmt. Die Umsetzung erfolgt mit Beginn der Heizperiode im Oktober 2022.
- Alle nicht notwendigen Warmwasserspeicher in öffentlichen Gebäuden, auch im Rathaus, werden abgeschaltet. Auch hier muss ein Spülplan eingehalten werden.
- An Arbeitsstätten muss laut Arbeitsstättenverordnung eine Temperatur von mindestens 20°C Raumtemperatur eingehalten werden. Ausgenommen hiervon sind nur Vereinsheime, Festhallen, Aulen, etc. wo eine Absenkung auf 17°C erfolgen wird.
- Darüber hinaus werden alle Betriebszeiten von Heizungen und Lüftungen überprüft und Umwälzpumpen, die älter als 10 Jahre sind, ausgetauscht.
- Allen Gebäudenutzern (städtische Mitarbeiter, Schulen, Kindergärten, Vereine, etc.) werden Möglichkeiten zum Energiesparen aufgezeigt, mit verbindlicher Umsetzung.
- Das Kippen von Fenstern zum Lüften wird allen Gebäudenutzern untersagt. Die Hausmeister werden angewiesen dies zu kontrollieren, es ist nur eine Stoßlüftung sinnvoll und akzeptabel.
- Falls gewünscht werden Raumthermometer zur Kontrolle ausgegeben.
- Der Betrieb von mobilen Elektroheizgeräten und Klimageräten in städtischen Gebäuden wird untersagt.
Alle Maßnahmen zum Stromsparen werden umgehend an alle Gebäudenutzer kommuniziert und entsprechend umgesetzt.
Festverbaute Lüftungsanlagen bleiben in Betrieb, da sie mit Wärmetauschern betrieben sind und so Wärmeverluste durch Fenster Stoßlüftungen vermieden werden können. Ebenso bleiben die Duschen und das Badewasser des Freibades bei gewohnter Wärme, weil dort mit regenerativer Energie direkt beheizt werden kann.
Als weitere mittelfristige Maßnahmen werden, wie bisher und schon angelaufen, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken MüllheimStaufen GmbH, alle verfügbaren Dachflächen auf mögliche PV-Nutzung überprüft und so rasch wie möglich die Nutzung umgesetzt. Ebenso wird die energetische Gebäudesanierung weiterhin ganzheitlich betrachtet (Fassade / Dach / Heizung) und möglichst rasch umgesetzt.
„Es ist klar, dass manche dieser Maßnahmen als Zumutungen empfunden werden. Wir sind gleichwohl davon überzeugt, dass in dieser Situation wir alle Verantwortung für die Energieversorgung des Landes übernehmen müssen. Nur so werden wir unser Ziel erreichen und ohne noch größere Verwerfungen durch den Winter kommen können“, so Bürgermeister Löffler.
Aktion »Durchflussmengenreglern«
Pressemitteilung vom 25.08.2022
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Müllheim, der Wasserzweckverbände Weilertal und Hohlebach-Kandertal sowie der Neoperl GmbH
Hitzewelle und Trockenperiode führt zu Wasserknappheit, auch in unserer Region. So berichten die Verbandsvorsitzenden Dr. Christian Renkert und Martin Löffler für die Zweckverbände „Gruppenwasserversorgung Hohlebach-Kandertal“ und „Zweckverband Wasserversorgung Weilertal“ übereinstimmend von Vollauslastung der Kapazitäten. Hinzu kommt die Energiekrise mit explodierenden Kosten für Wärme. Auf Initiative der Neoperl GmbH und der Stadt Müllheim sollen deshalb Durchflussmengenregler kostenlos an alle Haushalte verteilt werden. Die Verwendung der Durchflussmengenregler (DFM) führt zu Einsparungen bei Energie und Wasserkosten im dreistelligen Bereich pro Haushalt und Jahr.
„Die Hitze und die damit verbundene lange Trockenheit hinterlässt auch bei unseren Wasserverbänden Spuren. Quellwasser aus den Höhenlagen steht uns derzeit nur noch sehr begrenzt zur Verfügung – die Versorgung muss größtenteils über die Tiefbrunnen sichergestellt werden.“ So die Verbandsvorsitzenden Dr. Christian Renkert und Martin Löffler, deren von ihnen geführten Wasserverbände das Wasser für insgesamt mehr als 42.000 Einwohner, davon 26.851 im Zweckverband Wasserversorgung Weilertal, bereitstellen.
Die aktuellen Hochrechnungen zum Jahresende würden dabei aufzeigen, dass die Wasserförderung weiter an die Grenze der Kapazität kommt. Für die kommenden Jahre ist zu erwarten, dass es derartige Situationen noch häufiger geben wird, möglicherweise in noch schärferer Form.
Aus diesem Anlass wird die Bevölkerung um bewussten und sparsamen Umgang mit unserem kostenbaren Gut Trinkwasser gebeten. Die Gemeinden möchten die Bürgerinnen und Bürger darüber mit der kostenlosen Ausgabe von Durchflussmengenreglern für Duschen unterstützen.
Kostenlose Ausgabe von Durchflussmengenreglern (DFM)
Besonders beim Duschen lassen sich enorme Mengen an Wärmeenergie und Wasser einsparen. Dies nehmen die Neoperl GmbH und die Stadt Müllheim zum Anlass und werden in einer gemeinsamen Initiative nun für alle Haushalte der Region (Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler mit Auggen, Sulzburg und Buggingen, sowie die Gemeinden Neuenburg, Schliengen, Kandern und Bad-Bellingen) kostenlose Durchflussmengenregler für Duschen bereitstellen. Potentiell könnten somit rund 65.000 Bürgerinnen und Bürger von den möglichen Einsparungen durch den Einsatz der DFM profitieren.
Wie Fabian Wildfang, Chief Technologie Officer von Neoperl, erklärt, sei der durchschnittliche Durchfluss in Duschen in Deutschland bei 12 l/min. In anderen Ländern gebe es bereits gesetzliche Regelungen zur Begrenzung der Wassermenge in Duschen, so auch in den USA, wo die Durchflussmenge per Gesetz bereits seit 1994 auf unter 9,5 l/min begrenzt ist.
Der nun bei der Aktion verwendete Durchflussmengenregler PCW01 sorgt dafür, dass die Wassermenge im Mittel auf 8 l/min abgeregelt wird. Unter dieser Voraussetzung lassen sich durchschnittlich 4 l/min an Wasser einsparen. Dies führt in einem Durchschnittshaushalt zur Einsparung eines dreistelligen Eurobetrags sowie rund 20.000 Litern Wasser im Jahr.
Auf eine Gemeinde wie Müllheim mit 9000 Haushalten hochgerechnet lassen sich so mehr als hundert Millionen Liter Wasser sparen. Gleichzeitig können mehrere Millionen kWh an Energie gespart werden.
Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis 31.01.2023 verlängert
24.10.2022
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde durch die Finanzminister der Länder um drei Monate verlängert. Diese müssen nun erst zum 31.01.2023 abgegeben werden.
Alle nötigen Informationen zur Abgabe der Grundsteuererklärung finden Sie über die nachstehenden Internetseiten. Dort finden Sie eine Ausfüllanleitung, Erklärvideos und Beispielfälle.
Finanzämter Baden-Württemberg - Wichtiges zur Grundsteuer
ELSTER Online-Finanzamt - Grundsteuerreform
Bodenrichtwerte
Die für Ihre Steuererklärung erforderlichen Bodenrichtwerte können Sie primär auf der Internetplattform BORIS-BW abrufen. Bitte berücksichtigen Sie, dass dafür der Button Bodenrichtwerte Grundsteuer B Verwendung findet.

BORIS-BW - Bodenrichtwerte Grundsteuer B ermitteln
Kein Internetzugang vorhanden?
Sollte Ihnen kein Internetzugang zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Markgräflerland-Breisgau (Tel. 07631-801-650). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der hohen Anzahl von Anrufen die Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet ist.
TV-Kanalinspektionen im städtischen Kanalnetz
Pressemitteilung vom 15.12.2022
Die Stadt Müllheim führt im Rahmen der Eigenkontrollverordnung (EKVO) Untersuchungen im Kanalnetz des Stadtgebiets Müllheim durch.
Daher werden Ihnen in nächster Zeit öfters auf den Straßen und Wegen die Kanalinspektionswagen der von der Stadt Müllheim beauftragten Firma begegnen. Während dieses Zeitraumes, die je nach Wetterlage voraussichtlich bis in den März hinein dauern wird, können Sie uns damit behilflich sein, indem Sie nicht direkt auf Schachtabdeckungen parken, sofern Ihnen dies möglich ist. Dies hilft dabei, Kosten für erneute Befahrungen der Kanäle zu einem späteren Zeitpunkt zu vermeiden.
Auch wenn Arbeiter vor Ort am Schacht sind oder Schächte mit einem Abdeckgitter überdeckt sind, möchten wir Sie bitten, gebührenden Abstand von geöffneten Schachtabdeckungen zu halten, da bei Abrutschen Lebensgefahr besteht.
Wir möchten Sie um Ihr Verständnis bitten und Ihnen für Ihre Mitarbeit danken.
Ältere Meldungen 2021
Stellungnahme der Stadt Müllheim zum Nahverkehrsplan 2021
Im Zuge der Entwicklung des Nahverkehrsplans 2021 wurden alle Gemeinden im Bereich des Regio-Verbundes Freiburg um eine Stellungnahme zum Entwurf zur Linienkonzeption gebeten. Die Stadtverwaltung Müllheim hat sich dabei in Zusammenarbeit mit den politischen Gremien und Interessenvertretungen wie der Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Markgräflerland (AGUS) intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und entsprechende Änderungswünsche formuliert.
Damit soll ein flächendeckender und damit zukunftsweisender Ausbau des ÖPNV in der Raumschaft vorangebracht werden. Auch die Umlandgemeinden haben ihre Stellungnahmen abgegeben. Gemeinsam wird man sich nun über das weitere Vorgehen im Zuge der Weiterentwicklung austauschen.
Stellungnahme der Stadt Müllheim zum Nahverkehrsplan 2021 | PDF 7 MB |
Förderbescheid für Breitbandausbau für Müllheim eingetroffen
Pressemitteilung vom 24.06.2021
Förderbescheid für Breitbandausbau für Müllheim eingetroffen
Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat Mittel zur Unterstützung des Breitbandausbaus für den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald bewilligt: 2,2 Millionen Euro gehen in den Breitbandausbau der Stadt Müllheim. Das BMVI hat den Förderbescheid auf digitalem Weg übergeben.
Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat finanzielle Mittel zur Unterstützung des Breitbandausbaus für den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald bewilligt. Bei dem Projekt investiert der Zweckverband in die Erschließung von unterversorgten Adressen in Müllheim. Die Bundesförderung beträgt 2,2 Millionen Euro. Bundesminister Andreas Scheuer (CSU) übergab den Förderbescheid auf digitalem Weg.
Bürgermeister Martin Löffler freut sich über den Bescheid: „Die Förderzusage ist ein starkes und gutes Signal, denn die Erschließung von unterversorgten Adressen, insbesondere unserer noch unterversorgten Weiler, ist von erheblicher Bedeutung. Die flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken Breitbandanschlüssen ist Grundvoraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und gehört zur Daseinsvorsorge unserer Einwohnerinnen und Einwohner.“
Eckwerte des Bescheids über die Höhe der Zuwendung:
- Gesamtkosten: 4.425.884,00 EUR
- Bundesförderung prozentual (Förderquote): 50 Prozent
- Bundesförderung Betrag: 2.212.942,00 EUR
Rheinbrücken zwischen Neuenburg und Chalampé (B 378) bis Ende März 2022 gesperrt
Pressemitteilung des Regierungspräsidiums vom 02.06.2021
Brücken werden saniert und für den Geh- und Radverkehr ausgebaut – Kfz-Verkehr wird weiträumig umgeleitet – Rad- und Fußgängerverkehr bleibt möglich
Am Montag, 07.06.2021, werden die insgesamt drei Brücken über den Rhein bzw. über die D 39 auf französischer Seite zwischen Chalampé (Frankreich) und Neuenburg (Breisgau-Hochschwarzwald) wegen Sanierungsarbeiten bis März 2022 für den Kfz-Verkehr gesperrt. Der Verkehr wird über das Autobahndreieck Neuenburg (A 5/A 36) umgeleitet. Der Fuß- und Radverkehr bleibt auf der Brücke in beiden Richtungen während der gesamten Zeit möglich.
Im Rahmen eines deutsch- französisches Kooperationsmodells werden die Brücken an der B 378 und der RD 39 auf französischer Seite über den Altrhein und den Grand Canal d‘Alsace von der französischen Straßenbauverwaltung saniert und für den Radverkehr ausgebaut. Die Sanierung der beiden Brücken wird von der Colléctivité européenne d’Alsace durchgeführt und soll in rund zehn Monaten (Ende März 2022) rechtzeitig bis zur Landesgartenschau abgeschlossen sein. Die Sanierung der Brücken kostet rund 2,5 Millionen Euro. Die Kosten teilen sich die Colléctivité européenne d’Alsace und das Land Baden-Württemberg. Die Kosten für den Ausbau des gemeinsamen Geh- und Radweges, die bei rund 2,3 Millionen Euro liegen, übernimmt das europäische Programm Interreg.
Regierungspräsidium Freiburg
Matthias Henrich
Stv. Pressesprecher
0761-208-1039
Matthias.Henrich@rpf.bwl.de
www.rp-freiburg.de
Ältere Meldungen 2020
Gemeinsame Presseerklärung der Stadt Müllheim und der BI „Rettet den Eichwald“
09.12.2020
Gemeinsame Presseerklärung der Stadt Müllheim und der BI „Rettet den Eichwald“ | PDF 578 kB |
Bedarfserhebung des Drei-Freunde-Kindergartens Britzingen
10.11.2020
Die Stadtverwaltung veröffentlichte im August 2020 die Auswertung der Bedarfserhebung des Drei-Freunde-Kindergarten Britzingen mit dem Ergebnis, dass nur ein geringer Bedarf an einer Ganztagesbetreuung in Britzingen besteht. Diese Auswertung umfasste die Erhebungsbögen, welche direkt bei der Ortsverwaltung Britzingen abgegeben wurden.
Mittlerweile wurden diese Erhebungsbögen mit den Bögen zusammengeführt, welche im evangelischen Kindergarten abgegeben und von dort an den Träger versandt worden sind. Die zusammengeführten Erhebungsbögen bestätigen das im August 2020 veröffentlichte Ergebnis.
Angesichts des geringen Bedarfs an einer Ganztagesbetreuung ist ein Um-/Ausbau der bestehenden Betreuungsgruppen bzw. Betreuungszeiten im Kindergarten Britzingen nicht vertretbar.
Bedarfserhebung des Drei-Freunde-Kindergartens Britzingen - ausführliche Ergebnisse, 10.11.2020 | PDF 494 kB |
DB-Dialogveranstaltung Müllheim: Ergebnisse der Planungswerkstatt
20.11.2020
Visualisierungen und Gestaltungsideen auf der Website des Großprojekts abrufbar
Im September 2020 hatte die Bahn zu einer Dialogveranstaltung in Müllheim eingeladen. Dabei informierte sie die Anwohnerinnen und Anwohner über die Bauarbeiten im Planfeststellungsabschnitt 9.0 (Müllheim-Auggen). Teil der Veranstaltung war eine Planungswerkstatt: Interessierte brachten hier ihre Gestaltungsideen zum Bahnhof Müllheim, zum Schallschutz und zum Bahnhofsumfeld ein. Unterstützt haben sie dabei zwei erfahrene Architekten.
Die Ergebnisse stellte die Bahn in der letzten Sitzung des Gemeinderats in Müllheim vor.
Ob die Gestaltungsideen aus der Planungswerkstatt umsetzbar sind, wird nun geprüft. In Abstimmung mit der Stadt Müllheim folgt der Variantenentscheid. Anschließend beginnen die Ausführungsplanung und der Bau.
Kontrolle der in der Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen ausgewiesenen Bäume in den GVV-Gemeinden
19.11.2020
In den kommenden Tagen erfolgt namens des Gemeind-Verwaltungsverbands Müllheim-Badenweiler in den GVV-angehörigen Gemeinden Müllheim, Badenweiler, Buggingen, Auggen, Sulzburg eine Kontrolle der in der Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen ausgewiesenen Bäume.
Die Kontrolle wird durch den Baumsachverständigen Hannes Wagner vorgenommen. Herr Wagner ist mit einem Legitimationsschreiben des Gemeindeverwaltungsverbands ausgestattet, er wird sich insbesondere auch mit den betroffenen privaten Grundstückseigentümern in Verbindung setzen. Herr Wagner wird lediglich um Zugang zum Baumstandort bitten, ein Einlass in den Haus- bzw. Wohnbereich ist nicht erforderlich. Die Corona bedingten Hygienevorgaben werden selbstverständlich eingehalten.
Die Kontrolle dient einerseits um eine Neubewertung und Fortschreibung der Dokumentation der besonders geschützten Bäume. Nach Auswertung der Kontrollergebnisse erhalten die Eigentümer einen aktualisierten Steckbrief des Baumes, sowie gegebenenfalls eine Handlungsempfehlung. Die Baumkontrolle selbst ist für Privateigentümer kostenlos.
Die Grundstückseigentümer werden gebeten, den Zugang zum Grundstück zu gewähren.
Kontakt
Patrick Weichert
Fachbereichsleiter Untere Naturschutzbehörde (GVV)
Tel. 07631-801-281
pweichert@muellheim.de