Stadt Müllheim im Markgräflerland

 

Fragen und Antworten zum Gutachterausschuss

Was sind die Aufgaben der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses?

Die Stadt Müllheim erfüllt anstelle der abgebenden Städte/Gemeinden die nach Bundes- und Landesrecht, insbesondere jedoch nach der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) sowie nach dem Baugesetzbuch (BauGB) übertragenen Aufgaben des Gutachterausschusses, in eigener Zuständigkeit.

Sie übernimmt die übertragenen Aufgaben uneingeschränkt und in eigener Verantwortung. Sämtliche mit den übertragenen Aufgaben verbundenen Rechte und Pflichten gehen mit Wirksamwerden der Vereinbarung auf die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) über. Sie erfüllt die Aufgabe in ihren Amtsräumen. Die wesentlichen Aufgaben sind:

  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
  • Erstellung von Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB)
  • Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten sowie Auskunft über die Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB)
  • Ermittlung von sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten, dazu gehören Kapitalisierungszinssätze (Liegenschaftszinssätze); Sachwertfaktoren; Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren (Gebäudefaktor bzw. Ertragsfaktor)
  • Gutachten über die Höhe von Entschädigungen im Zusammenhang mit Rechtsverlusten (Enteignung oder sonstige Vermögensnachteile)

Wie ist die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung entstanden?

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung basiert auf dem Muster des Gemeindetages und Muster bereits bestehender, genehmigter Vereinbarungen. Inhaltlich sind darüber hinaus Ergebnisse aus fachlichen und politischen Abstimmungsprozessen eingeflossen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung bedarf nach § 25 Abs. 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) der Genehmigung der in § 28 Abs. 2 bestimmten Rechtsaufsichtsbehörden. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat die öffentlich-rechtliche Vereinbarung am 20.10.2020 genehmigt, die planmäßige Erweiterung zum 01.07.2021 am 21.05.2021 und zum 20.12.2021 am 29.11.2022.


Warum hat der Landkreis nicht diese Aufgabe übernommen?

Das ist rechtlich nicht möglich. Im Gesetz ist explizit geregelt, dass die Aufgaben des Gutachterausschusses – auch im Falle von interkommunalen Zusammenschlüssen – bei den Kommunen verbleiben. Gemeindetag und Städtetag haben dies explizit gefordert.


Gab es im Landkreis oder in den Nachbarlandkreisen weitere Zusammenschlüsse zu gemeinsamen Gutachterausschüssen?

Ja, die Gemeinde Kirchzarten hat mit den Kommunen des Hochschwarzwaldes einen gemeinsamen Gutachterausschuss Breisgau Nord – Hochschwarzwald für den östlichen Teil des Landkreises gebildet.

Im nördlichen Nachbarlandkreis Emmendingen startete der gemeinsame Gutachterausschuss im Landkreis Emmendingen zum 01.01.2020 mit allen 24 Kommunen des Landkreises unter Federführung der Großen Kreisstadt Emmendingen. Die Stadtverwaltung Müllheim steht im Erfahrungsaustausch und der Netzwerkarbeit mit den handelnden Personen.


Wie komme ich zu den benötigten Informationen, ohne in der Geschäftsstelle vorbeifahren zu müssen?

Der Gutachterausschuss ist grundsätzlich postalisch, per E-Mail und per Telefon zu erreichen. Wesentliche Informationen sind transparent und einfach via Homepage der Stadt Müllheim abgerufen werden (Digitalisierung). Die Bürgerinnen und Bürger können Ihre Anliegen gerne auf diesem Wege an die Geschäftsstelle richten und sind daher nicht gezwungen, nach Müllheim zu fahren.