EWärmeG 2008 (Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW)
für Neubauten bis 31.12.2008 und Wohngebäudebestand bis zum 30.06.2015
FAQ zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg | Link |
Nachweisführung für Gebäude im Bestand / Ersatzweise Erfüllung für Sanierungsmaßnahmen, die ab dem 01.01.2010 beauftragt werden bzw. vor dem 01.01.2008 in Auftrag gegeben wurden | Link |
Nachweisführung für Gebäude im Bestand / Ersatzweise Erfüllung für Sanierungsmaßnahmen die zwischen dem 01.01.2008 und dem 31.12.2009 in Auftrag gegeben und bis zum 31.12.2010 realisiert werden | Link |
Nachweisführung nach § 6 EWärmeG für Wohngebäude im Bestand / Solarthermische Anlage | Link |
Nachweisführung nach § 6 EWärmeG für Wohngebäude im Bestand / Feste Biomasse | Link |
Nachweisführung nach § 6 EWärmeG für Wohngebäude im Bestand / Wärmepumpe | Link |
Nachweisführung nach § 6 EWärmeG für Wohngebäude im Bestand / Bioöl oder Biogas | Link |
Nachweisführung nach § 6 EWärmeG für Wohngebäude im Bestand / Sonstige Maßnahmen der Ersatzweisen Erfüllung | Link |
Nachweisführung nach § 6 EWärmeG für Wohngebäude im Bestand / Entfallen der Nutzungspflicht | Link |