Stadt Müllheim im Markgräflerland

Haushalt, Finanzen - Jahresabschluss

Jahresabschluss

Nach § 95 GemO muss jede Gemeinde einen Jahresabschluss erstellen. Dieser muss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erstellt und klar und übersichtlich sein.

Der Jahresabschluss besteht aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz, Anhängen und Rechenschaftsbericht. Ein Jahresabschluss kann erst erstellt werden, wenn sämtliche das Jahr betreffende Buchungen abgeschlossen worden sind.