Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Wer wird gefördert?
Mit diesem Förderprogramm verfolgt das Land Baden-Württemberg die Zielsetzung in Gemeinden und Dörfern des ländlichen Raumes die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.
Zuwendungsempfänger können Personengemeinschaften- natürliche Personengemeinschaften
- juristische Personen, Personengemeinschaften und Personengesellschaften und
- Gemeinden
Förderschwerpunkt Wohnen
Gefördert werden nachfolgende Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von familiengerechtem Wohnraum (mind. 3 Zimmer und 70 qm) innerhalb historischer Ortslage:
Maßnahme | Zuwendungshöhe |
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Umnutzung leerstehender Gebäude (z.B. Scheunen) zu Wohnzwecken |
30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 40.000 EUR pro Wohneinheit |
Ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken zur Eigennutzung | 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 20.000 EUR pro Wohneinheit |
Umfassende Modernisierung von Wohneinheiten zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (Baujahr i.d.R. vor 1945) |
30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 20.000 EUR pro Wohneinheit |
Förderschwerpunkt Grundversorgung und Arbeiten
Maßnahme | Zuwendungshöhe |
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Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen. | Private Projekte im Förderschwerpunkt »Grundversorgung« erhalten bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 200.000 EUR |
Gefördert werden Maßnahmen zur Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen und der Errichtung von Gewerbehöfen, einschließlich Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken | Strukturell besonders bedeutsame Projekte können bis zu 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten Im Übrigen (z.B. Betriebserweiterung oder Neuansiedlung) sind bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig max. 200.000 EUR pro Maßnahme |
Fördersätze, Richtlinien, Formulare
Bitte entnehmen Sie die aktuellen Fördersätze, Verwaltungsrichtlinien sowie Formularvorlagen der der Seite des Regierungspräsidiums.
Die Frist der einmal jährlich stattfindenden Programmausschreibung endet im September des Vorjahres.
Bitte kontaktieren Sie uns daher frühzeitig über Ihr Interesse an einer eventuellen Bewerbung, spätestens jedoch bis Anfang Juli.
Regierungspräsidien Baden-Württemberg - Informationen, Antragsformulare