Stadt Müllheim im Markgräflerland

Haushalt, Finanzen - Beteiligungsbericht

Beteiligungsbericht

Ist eine Gemeinde an einem oder mehreren Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts (z.B. GmbH, OHG usw.) beteiligt, so muss sie nach § 105 GemO jährlich einen Beteiligungsbericht erstellen. In diesem werden u.a. der Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die Beteiligungen des Unternehmens und der Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks dargestellt.

Der Bericht muss ortsüblich bekannt gegeben werden und der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.

Die Beteiligungsberichte der letzten Jahre stehen unter dem Punkt »Downloads« zur Verfügung.