Verwaltungsgebühren
Für Archivauskünfte, Beglaubigungen, Ausstellungen von Fischereischeinen, Melderegisterauskünfte u.a. werden Gebühren erhoben.
Auszug aus der Verwaltungsgebührensatzung:
- Allgemeine Verwaltungsgebühr: 18,50 EUR je Zeiteinheit (15 Minuten)
- Unterschriftsbeglaubigung: 6,50 EUR je Fall
- Melderegisterauskunft: 12,50 EUR je Fall
- Fischereischein auf Lebenszeit: 51,00 EUR je Fall