Stadt Müllheim im Markgräflerland

Steuern, Gebühren - Grundsteuer

Informationen zur Grundsteuer 2025

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine kommunale Abgabe, welche Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundstücken an die jeweilige Stadt oder Gemeinde entrichten. Hierbei wird unterschieden zwischen der Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen, sowie der Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht unter die Grundsteuer A fallen.

Die Grundsteuer stellt eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden dar und unterstützt die Finanzierung lokaler Aufgaben, wie beispielsweise den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur.


Ab wann gilt die neue Grundsteuer?

Die neue Grundsteuer gilt ab dem 01.01.2025.


Wer ist von der Grundsteuer betroffen?

Betroffen sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken.


Warum war eine Grundsteuerreform notwendig?

Die Grundsteuer wird auf Grundbesitz erhoben. Grundlage der Berechnung waren bisher Einheitswerte aus den Jahren 1964 (alte Bundesländer) und 1935 (neue Bundesländer). Diese veralteten Werte führten zu Ungleichheiten, die mit der Reform behoben werden. Ziel der Reform ist es, Grundstücke in vergleichbarer Lage und Größe gerechter zu besteuern und das Bewertungsverfahren zu vereinfachen.


Was verändert sich mit der neuen Grundsteuer?

Die neue Bewertung der Grundstücke führt zu Veränderungen, die für einige Eigentümer und Eigentümerinnen mit erhöhten Belastungen einhergehen können. So entfällt zum Beispiel die Unterscheidung zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken, was zu einer tendenziellen Entlastung für den Geschosswohnungsbau und einer höheren Belastung für größere Einfamilienhausgrundstücke, sowie unbebaute Grundstücke führt.


Wie wird die Grundsteuer ermittelt?

Der im Grundsteuerbescheid festgesetzte Grundsteuerbetrag ergibt sich – wie bisher – aus einem dreistufigen Verfahren:

  • I. Das örtliche Finanzamt bewertet den steuerlichen Grundbesitz und stellt den Grundsteuerwert durch den Grundsteuerwertbescheid fest.
  • II. Das örtliche Finanzamt berechnet daraufhin die Grundsteuermessbeträge durch den Grundsteuermessbescheid.
  • III. Die Stadt legt den Hebesatz für die Grundsteuer A und B fest und erlässt den Grundsteuerbescheid und erhebt die Grundsteuer.

Die Neuregelung der Grundsteuer sieht vor, dass bei der Grundsteuer A das Bundesmodell umgesetzt wird, während für die Grundsteuer B eine abweichende Regelung eingeführt wird. (siehe Punkt: Wie wird die Grundsteuer B berechnet?)


Wie wird die Grundsteuer A berechnet?

Die Bewertung erfolgt entsprechend der ab 2025 geltenden Bundesregelung in einem Ertragswertverfahren. Dabei werden die Land- und Forstwirtschaftlichen Flächen mit dem vom Gesetzgeber vorgegebenen typisierten Reinertragswerten bewertet. Der Grundsteuerwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft wird mit der Steuermesszahl 0,55 Promille vervielfacht und ergibt den Grundsteuermessbetrag.

Bei der Grundsteuer B hat das Land Baden-Württemberg die Länderöffnungsklausel genutzt und ist vom Bundesmodell abgewichen. Als Berechnungsgrundlage dient das modifizierte Bodenwertmodell.


Wie wird die Grundsteuer B berechnet?

Bei der Grundsteuer B hat das Land Baden-Württemberg die Länderöffnungsklausel genutzt und ist vom Bundesmodell abgewichen. Als Berechnungsgrundlage dient das modifizierte Bodenwertmodell.

  • I. Bewertungsverfahren Finanzamt
    Grundstücksfläche x Bodenrichtwert = Grundsteuerwert
  • II. Messbetragsverfahren Finanzamt
    Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
  • III. Festsetzung und Erhebung Stadt Müllheim i. M.
    Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuerbetrag

Wer hat die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer B festgelegt?

Die Bodenrichtwerte wurden vom örtlichen Gutachterausschuss als unabhängigem Gremium zum Hauptfeststellungszeitpunkt (Stichtag 01.01.2022) festgestellt. Der Gutachterausschuss ist ein selbständiges und unabhängiges Gremium dessen Mitglieder Erfahrungen im örtlichen Grundstücksmarkt haben.


Was kann ich tun, damit für mein Grundstück ein anderer Bodenwert zugrunde gelegt wird?

Ein anderer Wert des Grundstücks kann auf Antrag angesetzt werden, wenn der durch ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesene tatsächliche Wert des Grund und Bodens (der gesamten wirtschaftlichen Einheit) zum Zeitpunkt 01.01.2022 mehr als 30 Prozent von dem in § 38 Abs. 1 oder 3 LGrStG genannten Wert, der Ihnen vom Finanzamt im Grundsteuerwertbescheid mitgeteilt wurde, abweicht. Nähere Informationen finden sich unter der Rubrik „Gutachterausschuss“ auf unserer Homepage.


Was ist der Hebesatz und wie hoch ist er in Müllheim i. M.?

Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, den jede Stadt oder Gemeinde selbst festlegt. Dieser wird mit dem sogenannten Grundsteuermessbetrag multipliziert, welcher wiederum vom Finanzamt festgelegt wird. Daraus ergibt sich die endgültig zu zahlende Grundsteuer für Eigentümer und Eigentümerinnen.

Den Hebesatz für Müllheim i. M. hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.12.2024 mit 350 Punkten für die Grundsteuer A und mit 250 Punkten für die Grundsteuer B beschlossen. Ziel der Stadt Müllheim i. M. war und ist eine möglichst aufkommensneutrale Anpassung der Hebesätze, um die Gesamteinnahmen der Stadt auf gleichem Niveau zu halten.


Wie kann ich meine Grundsteuer berechnen, wenn der Hebesatz bekannt ist?

Zur Berechnung der Grundsteuer muss der Grundsteuermessbetrag mit dem städtischen Hebesatz multipliziert und durch 100 geteilt werden.

Beispiel für die jährliche Grundsteuer B:
75,50 × 250 / 100 = 188,75 Euro / Jahr


Wann sind die Zahlungen fällig?

Wie bisher wird die Grundsteuer in Vierteljahresraten, je zu einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Sind Sie bereits Jahreszahler so bleibt dies auch im Jahr 2025 der Fall. Kleinbeträge unter 15 Euro werden nur einmal jährlich, und Beträge unter 30 Euro zweimal jährlich fällig.


Ich habe gegen meinen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt Einspruch eingelegt. Warum bekomme ich trotzdem noch einen Grundsteuerbescheid mit Zahlungsaufforderung von der Stadt? Muss ich diesen bezahlen?

Ja, alle Eigentümer und Eigentümerinnen sind zur Zahlung verpflichtet. Die Stadt ist an den Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt gebunden – auch dann, wenn bereits Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid beziehungsweise Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt eingelegt wurde. Das Grundsteuererhebungsverfahren läuft weiter. Bei erfolgreichem Einspruch wird in der Folge der Grundsteuerbescheid von Amts wegen geändert und gegebenenfalls zu viel gezahlte Beträge erstattet.


Muss ich gegen den kommunalen Grundsteuerbescheid auch Widerspruch einlegen, obwohl ich dies bereits gegen den Grundsteuermessbescheid und/oder Grundsteuerwertbescheid beim Finanzamt getan habe?

Dies ist nur notwendig, wenn im Widerspruchsverfahren bei der Stadt neue Aspekte vorgebracht werden sollen.

Die Stadt kann nur das nachvollziehen, was ihr vom Finanzamt vorgegeben wird. Ist der Einspruch beim Finanzamt gegen den Grundsteuermessbescheid erfolgreich, wird ebenso der Grundsteuerbescheid geändert oder aufgehoben.


Warum zahle ich jetzt mehr/weniger?

Durch die Reform wird es zu Belastungsverschiebungen kommen, was bedeutet, dass es Grundstücke gibt, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu zahlen ist, und Grundstücke, für die weniger als bisher zu zahlen ist.

Belastungsverschiebungen treten als Konsequenz aus der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils in allen Grundsteuer-Modellen auf. Änderungen in der Höhe der Grundsteuer kann es daher auch dann geben, wenn die (Gesamt-)Aufkommensneutralität vor Ort gegeben ist.


Was bedeutet (Gesamt-)Aufkommensneutralität?

Insgesamt soll es durch die Grundsteuerreform nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommen (sog. Aufkommensneutralität). Die Aufkommensneutralität wird voraussichtlich aber nicht überall umgesetzt werden können, da die Städte und Gemeinden u.a. gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Haushalte auszugleichen. Daher kann es notwendig sein, dass das Gesamtgrundsteueraufkommen angehoben werden muss.


Gibt es in Müllheim i. M. die Grundsteuer C?

Der Ministerrat hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Grundsteuer C beschlossen. Damit können Kommunen aus städtebaulichen Gründen ab dem Jahr 2025 einen gesonderten Hebesatz für unbebaute, baureife Grundstücke festlegen, um einen Anreiz für mehr Wohnraum zu schaffen.

Die Stadt Müllheim i. M. hat die Grundsteuer C bisher nicht eingeführt.


Hebesätze 2011-2020

Die Stadt Müllheim erhebt Grundsteuer aufgrund des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz. Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke und die Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke.

Derzeit liegt die Grundsteuer A bei einem Hebesatz von 350 v.H und die Grundsteuer B bei 400 v.H. Die Grundsteuer ist viermal jährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder auf Antrag als einmalige Jahresveranlagung zum 01.07. eines Jahres fällig.