Gewerbesteuer
Von jedem im Stadtgebiet Müllheims gemeldeten Gewerbe wird die Gewerbesteuer erhoben. Diese liegt derzeit bei einem Hebesatz von 380 v.H. und ist als Vorauszahlung jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig.
Von jedem im Stadtgebiet Müllheims gemeldeten Gewerbe wird die Gewerbesteuer erhoben. Diese liegt derzeit bei einem Hebesatz von 380 v.H. und ist als Vorauszahlung jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig.