Entgelte, Gebühren und Beiträge
Entgelte, Gebühren und Beiträge werden im Unterschied zu Steuern für eine konkrete Gegenleistung fällig, etwa für die Benutzung eines Schwimmbades, die Ausstellung eines Reisepasses oder die Erschließung von Bauland. Sie dürfen höchstens kostendeckend erhoben werden, aber häufig verlangen die Gemeinden für diese Leistungen geringere Beträge. Nachfolgend finden Sie beispielhaft Beiträge und Gebühren der Stadt Müllheim.