Stadt Müllheim im Markgräflerland

Bürger- Neubürger

Willkommen in Müllheim

Sie sind Neubürger in unserer Stadt und haben Fragen? Gerne stehen wir Ihnen persönlich, telefonisch oder per E-Mail für Ihre Fragen zur Verfügung. Nachfolgend finden Sie allgemeine Hinweise zum Thema An- bzw. Ummeldung bei der Meldebehörde.

Allgemeine Hinweise für Neubürger

Allgemeine Hinweise zur An- bzw. Ummeldung bei der Meldebehörde

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines neuen Wohnortes anzumelden.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis und Reisepass oder Kinderreisepass als Identitätsnachweis
  • bzw. Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
  • schriftliche Einzugsbestätigung Ihres Vermieters (Wohnungsgeberbestätigung)
  • Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus
  • Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, benötigt die Meldebehörde gegebenenfalls Ihre Heiratsurkunde bzw. bei Kindern die Geburtsurkunde.
  • Bei ausländischen Urkunden ist zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.