Stichtage
Die Vergabe der Plätze erfolgt nach zwei Stichtagen und entsprechend der für alle Einrichtungen verbindlichen Aufnahmekriterien.
Stichtag: 28.02.
für einen Platz im September (des selben Jahres) bis Februar (des Folgejahres)
Stichtag: 30.09.
für einen Platz im März bis August (des Folgejahres)
Vormerkungen können auch unterjährig vorgenommen werden.
Um den Rechtsanspruch geltend zu machen, muss die Kita-Vormerkung mindestens sechs Monate vor einer gewünschten Aufnahme erfolgen.
Familien, die nach dem Stichtag zuziehen, müssen ihren Bedarf sofort mittels des Zentralen Vormerksystems melden.