Stichtage
Die Vergabe der Plätze erfolgt nach zwei Stichtagen und entsprechend der für alle Einrichtungen verbindlichen Aufnahmekriterien.
Stichtag: 30.09.2024
für einen Platz im März bis August 2025
Vormerkungen können auch unterjährig vorgenommen werden.
Um den Rechtsanspruch geltend zu machen, muss die Kita-Vormerkung mindestens sechs Monate vor einer gewünschten Aufnahme erfolgen.
Familien, die nach dem Stichtag zuziehen, müssen ihren Bedarf sofort mittels des Zentralen Vormerksystems melden.