Stadt Müllheim im Markgräflerland

Informationen vor einer Vormerkung

Informationen vor einer Vormerkung

Aufnahmekriterien

Die Zentrale Vormerkung ist keine zentrale Platzvergabe. Die Platzvergabe erfolgt durch die Einrichtungen selbst. Für die Platzvergabe wurden mit allen Trägern der Kindertageseinrichtungen in Müllheim folgende Kriterien festgelegt und vom Gemeinderat verabschiedet:

  • Vorrangige Aufnahme von Kindern aus Müllheim und Ortsteilen
  • Geschwisterkinder
  • Wechsel innerhalb einer Kita von U3 zu Ü3
  • Berufstätigkeit für Ganztagesplätze (Arbeitgeberbescheinigung muss eingereicht werden)
  • Alter der Kinder
  • Weitere Vergabekriterien der einzelnen Träger können diese Aufzählung ergänzen.

Für eine Vormerkung informieren Sie sich bitte zunächst vorab über die verschiedenen Angebote und nutzen die Informationstage der Einrichtungen.


Ab wann können Eltern ihr Kind vormerken?

U3-Kinder
für eine Aufnahme ab einem Jahr: ab Geburt

Ü3-Kinder
für eine Aufnahme ab drei Jahren: frühestens 1,5 Jahre vor Aufnahmedatum

Bitte beachten Sie: Eine frühe Vormerkung ist nicht ausschlaggebend für eine garantierte Platzzusage.
Alle Vormerkungen, die bis zu den entsprechenden Stichtagen bei uns eingegangen sind, werden von den Einrichtungen nach den Aufnahmekriterien bearbeitet.

Ausnahme
Kinder, die schon vor einem Jahr (U1; z.B. mit 6 Monaten) eine Krippe besuchen sollen, können auch schon vor Geburt direkt in der jeweiligen Krippe angemeldet werden. Dies betrifft folgende Kinderkrippen und nur bei einer Aufnahme, wenn das Kind jünger als 12 Monate ist:

  • Kinderkrippe Klemmbachfröschle
  • Kinderkrippe Spatzennest

Arbeitsgeberbescheinigung

Sofern Sie sich für einen Ganztagesbetreuungsplatz vormerken möchten, benötigen Sie eine Arbeitgeberbescheinigung. Ohne Nachweis kann die Berufstätigkeit bei der Platzvergabe für eine GT- Platz nicht berücksichtigt werden.

Arbeitgeberbescheinigung zur Vormerkung für einen GT-Krippenplatz, GT-KindergartenplatzPDF
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