Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
[Schleswig-Holstein?]
Seit 01.08.2013 gilt bundesweit der Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Wer hat in welchem Umfang einen Anspruch? Wann ist er geltend zu machen? Wo ggfs. einzufordern?
In Schleswig-Holstein haben die Kommunalen Landesverbände, finanziert aus dem Aktionsprogramm des Landes Schleswig-Holstein, eine Beratungsstelle zum U3 Rechtsanspruch eingerichtet.
Diese Beratungsstelle hat einen Fragen/Antwort-Katalog erstellt, den wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
Antworten zum Rechtsanspruch U3 und Ü3
FAQs zum Rechtsanspruch U3 | PDF 276 kB |