Staatsanwaltschaft Freiburg sieht nach Strafanzeige gegen die Stadtverwaltung keinen Anlass für Ermittlungen
Pressemitteilung vom 05.06.2024
Bereits Mitte November 2023 hatten eine Einwohnerin und drei Einwohner bei der Staatsanwaltschaft Freiburg Strafanzeige gegen die Stadtverwaltung der Stadt Müllheim i. M. eingereicht. Zugleich übersandten die Anzeigenden die Strafanzeige an die Presse und erhoben dabei den öffentlichen Vorwurf:
„die Stadtverwaltung Müllheim kalkuliert die Nutzungsgebühren für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte vorsätzlich zu hoch und bereichert sich damit systematisch auf Kosten der von ihr untergebrachten Obdachlosen und Flüchtlinge. Der Schaden für letztere beträgt gut 1,2 Mio. Euro in 2 Jahren.“
Die Stadt Müllheim i. M. hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und die Strafanzeige als „abwegig“ bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat nun nach mehreren Monaten der Prüfung entschieden, von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Die Staatsanwaltschaft Freiburg erklärte hierzu, dass keine konkreten, tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt werden konnten. Hierüber wurden die Verantwortlichen der Stadt, insbesondere Bürgermeister Martin Löffler, gegen den sich die Strafanzeige hauptsächlich richtete, von der Staatsanwaltschaft am 29. Mai 2024 schriftlich informiert.
Alle Gebührensatzungen, so auch die Gebührensatzung zur Nutzung von Obdachlosenunterkünften, unterliegen der ständigen Kontrolle und Überprüfung.
Die Stadt Müllheim i. M. prüft nun ihrerseits rechtliche Schritte gegen die vier Anzeigeerstatter.