Stadt Müllheim im Markgräflerland

Ministerium gibt grünes Licht für vorläufigen Zeitplan der weiteren Interkommunalen Zusammenarbeit

Pressemitteilung des GVV vom 26.06.2023

In enger Absprache mit der Verbandsverwaltung des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim- Badenweiler hat die Abteilung II des Innenministeriums Baden-Württemberg einen möglichen und realistischen Zeitplan für die Neuordnung der Interkommunalen Zusammenarbeit der Gemeinden Auggen, Badenweiler, Buggingen, Neuenburg am Rhein, Müllheim im Markgräflerland und Sulzburg genannt. Demnach könnte, bei Erreichen der erforderlichen Einwohnerzahlen, die Neuordnung ab Jahresbeginn 2025 umgesetzt werden.

Die Veränderungswünsche der Gemeinden und vor allem die in wenigen Jahren bevorstehende Erhebung der Stadt Müllheim im Markgräflerland zur Großen Kreisstadt, machen eine Umwandlung des Gemeindeverwaltungsverbandes, der eine eigenständige Rechtskörperschaft ist, zu einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft notwendig. In einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft sind die Gemeinden über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag miteinander verbunden. Dies hatte das Ministerium gegenüber der Stadt Müllheim bereits vor Jahren so festgestellt. Gleichzeitig hat die Stadt Neuenburg am Rhein Interesse an einer engeren Interkommunalen Zusammenarbeit mit Müllheim i.M. bekundet und auch die Stadt Müllheim i.M. kann sich gut vorstellen, künftig als Doppelmittelzentrum mit Neuenburg aufzutreten. Die Gemeinde Buggingen plant derzeit, künftig in eine Verwaltungsgemeinschaft mit Heitersheim zu wechseln und die Dienstleistungen der Unteren Verwaltungsbehörden über das Landratsamt in Freiburg zu beziehen.

Die Abteilung II des Innenministeriums hat signalisiert, dass die Neuordnung zum 1.1.2025 umgesetzt werden könnte, wenn sich die Annahmen zur weiteren Bevölkerungsentwicklung der Stadt Müllheim im Markgräflerland zum Jahresende bestätigen. Voraussetzung ist allerdings, dass Müllheim im Markgräflerland bis dahin die offizielle Zahl des statistischen Landesamtes von 20.000 Einwohnern überschritten hat.

Das Ministerium hat auch seine Auffassung bekräftigt, dass die Änderungswünsche der Gemeinden allein nicht ausreichen, um einen Grund das öffentliche Wohl im Sinne des § 62 Abs. 1 Gemeindeordnung zu liefern. Dazu bedarf es in jedem Fall der weiteren Absicht der Stadt Müllheim im Markgräflerland große Kreisstadt zu werden.

Das Ministerium verdeutlicht auch, dass die künftige interkommunale Zusammenarbeit für alle Beteiligten bis dahin abschließend und zufriedenstellend geklärt sein muss. Sofern eine der am GVV Beteiligten Gemeinden einer neu zu gründenden VVG nicht beitreten möchte, sieht das Ministerium dies grundsätzlich kritisch und wird im Einzelfall prüfen.

Das Ministerium teilt außerdem mit, dass die Zusammenarbeit sich mindestens auf die Bereiche Gemeindeverbindungsstraßen und Flächennutzungsplanung beziehen muss (so genannte Erfüllungsaufgaben). Die weitergehende Zusammenarbeit, insbesondere bei den Unteren Verwaltungsbehörden wie Baurechts-, Verkehrs-, oder Gaststättenbehörde, ist dagegen optional und kann individuell geregelt werden.

Mit Rücksicht auf die Kommunalwahl 2024 und die Vorgaben des Ministeriums sieht der weitere Zeitplan vor, dass bis Ende des Jahres 2023 die wesentlichen Beschlüsse in den Gremien der beteiligten Gemeinden gefasst werden.