Stadt Müllheim im Markgräflerland

Stellungnahme der Stadt Müllheim zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stadt Müllheim ./. Siemes-Knoblich

Pressemitteilung vom 06.03.2023

Die Stadt Müllheim kündigt in einer ersten Einschätzung an, nach Eingang des schriftlichen Urteils des Verwaltungsgerichts Freiburg zu prüfen, ob die Entscheidung angefochten wird.

„Während der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht wurde, nach allseitiger Auffassung, die Entscheidung des Gemeinderats aus dem Jahr 2011 als nicht sachgerecht angesehen.

Der Gemeinderat hat damals, entgegen der Beschlussempfehlung der Verwaltung, die Stelle der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der niedrigeren von zwei möglichen Besoldungsgruppen eingestuft und dabei die besondere Schwierigkeit des Amtes in Müllheim unberücksichtigt gelassen. So kam es, dass die Bürgermeisterinnenstelle 2011 – anders als 2003 und 2019 – aus sachlichen Gründen nicht nachvollziehbar zu niedrig eingestuft wurde.

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat diese Tatsache nun – in einer sehr weitgehenden Auslegung – als Indiz für eine Diskriminierung wegen des Geschlechtes bewertet. Die Stadt Müllheim ist demnach in der Pflicht zu beweisen, dass diese unrichtige Entscheidung nicht aufgrund des Geschlechts von Bürgermeisterin Siemes-Knoblich so getroffen wurde.

Die Stadtverwaltung ist nach wie vor der Überzeugung, dass die Entscheidung des Gemeinderats 2011 nicht aus Motiven der Geschlechterdiskriminierung so getroffen wurde.

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen. Ein Rechtsmittel würde dazu führen, dass der VGH Baden-Württemberg die Sach- und Rechtslage vollständig noch einmal prüft.

Nach Eingang des schriftlichen Urteils mit Begründung wird der Gemeinderat daher in öffentlicher Sitzung über das weitere Vorgehen beraten“, so Bürgermeister Martin Löffler in einer ersten Stellungnahme.