Stadt Müllheim im Markgräflerland

Lärmschutz: Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Bundesstraße B3 in Hügelheim auf 30 km/h

Pressemitteilung vom 16.02.2023

Aufgrund der Ergebnisse bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans hat die Stadt Müllheim für die Ortsdurchfahrt Hügelheim die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h beantragt. Diese wurde nun von der zuständigen Unteren Verkehrsbehörde des GVV Müllheim-Badenweiler erlassen. Die Beschilderung soll bald erfolgen. Mit dieser Maßnahme setzt die Stadtverwaltung einen weiteren Baustein des Lärmaktionsplans um.

Historie

Fortschreibung Lärmaktionsplan, Anhörung des Ortschaftsrats Hügelheim und Gemeinderatsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Müllheim hat am 15.12.2021 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans beschlossen. Eine wichtige, dort vorgesehene Maßnahme, um für viele Menschen die aktuelle, hohe Lärm- und Verkehrsbelastung zu verringern, stellt die verkehrsrechtliche Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für die Bundesstraße B3 in der Ortsdurchfahrt von Hügelheim dar.

In der Anhörungssitzung am 06.07.2021 bestand im Ortschaftsrats Gremium schnell Einigkeit, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 zum jetzigen Zeitpunkt die einzig sinnvolle Maßnahme ist. In den Anhörungen der ersten Phase des Lärmaktionsplans 2014 und 2015 hatte sich der Ortschaftsrat dafür ausgesprochen, die Geschwindigkeit durch bauliche Maßnahme zu reduzieren und dadurch auch die Verkehrssicherheit für die Fußgänger und Radfahrer entlang der Bundesstraße und bei deren Querung zu erhöhen. Die baulichen Maßnahmen sollten nach Ansicht des Ortschaftsrats auch weiterhin angestrebt werden.

Zur Umsetzung dieser Maßnahme beantragte die Stadt Müllheim bei der zuständigen Unteren Verkehrsbehörde den Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung. Das komplexe Genehmigungsverfahren, die Abstimmung mit dem Regierungspräsidium und auch eine weitere gutachterliche Bewertung haben einige Monate in Anspruch genommen.

Verkehrsrechtliche Anordnung

Aus Gründen des Schutzes der Bevölkerung von Lärm erlässt der Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler – Untere Verkehrsbehörde – am 10.02.2023 die verkehrsrechtliche Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für die Bundesstraße B3 in der Ortsdurchfahrt von Hügelheim Anbringen der Beschilderung Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt Hügelheim

Die Straßenmeisterei des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald wird die Verkehrszeichen in der Ortsdurchfahrt Hügelheim voraussichtlich in den kommenden acht Wochen anbringen. Mit der Anbringung der Verkehrszeichen ist die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 als Allgemeinverfügung angeordnet.

Die Untere Verkehrsbehörde hat bereits angekündigt die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch Kontrollen regelmäßig zu überwachen.