Stadt Müllheim im Markgräflerland

Landesfamilienpass - neue Gutscheinkarten für das Jahr 2023

09.01.2023

Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg besuchen. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Der Gutschein ist beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Er gilt nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.

Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Wer zu diesem Personenkreis gehört und einen Landesfamilienpass beantragen möchte oder schon Inhaber eines solchen ist und nur die Gutscheine benötigt, kann gerne online oder telefonisch einen Termin mit dem Fachbereich Soziales (Tel. 07631-801-380) vereinbaren.