Stadt Müllheim im Markgräflerland

Zutrittsbeschränkungen Standortübungsplatz Müllheim i.M.

Pressemitteilung der Deutsch-Französischen Brigade

Die Deutsch-Französische Brigade informiert
Regelung für den Zutritt auf den Standortübungsplatz Müllheim i. M.

Der Standortübungsplatz Müllheim i. M. ist das militärische Übungsgebiet der DEU/FRA Brig am Standort und muss als solches den ungestörten Ausbildungs- und Übungsbetriebs für die Truppe ermöglichen.

Im Hinblick auf die momentane Sicherheitslage, der Vertiefung der Fähigkeiten zur Landes- und Bündnisverteidigung sowie der Durchführung einer allgemeinen Grundausbildung ist es auch am Standort Müllheim i. M. zu einer Erhöhung der Ausbildungsaktivitäten gekommen.

Auch wenn die Grenzen des Standortübungsplatzes Müllheim nicht überall mit einem Zaun versehen sind, weisen dennoch Schilder rund um das Areal deutlich darauf hin, dass das Betreten des Geländes grundsätzlich nicht gestattet ist.

Aus diesem Grund informiert die Deutsch-Französische Brigade (DEU/FRA Brig) erneut die örtliche Bevölkerung, dass das Betreten des Geländes nur außerhalb der Übungszeit und nur für volljährige Personen mit einem gültigen Berechtigungsausweis gestattet ist.

Minderjährige dürfen ausschließlich in Begleitung eines zutrittsberechtigten Erwachsenen auf das Gelände. Das Befahren des Standortübungsplatzes mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art sowie das Betreten mit Pferden ist verboten!

Um Übungen und militärische Ausbildungen auf dem Standortübungsplatz für die Bevölkerung klar kenntlich zu machen, wurden an verschiedenen Orten Flaggenmasten gesetzt. Besonders bei Ausbildungen mit Einsatz von Manövermunition oder Pyrotechnik, werden grundsätzlich rote Flaggen als Warnzeichen gehisst.

Bei gehissten roten Flaggen gilt für Zivilisten ein Betretungsverbot für den gesamten Standortübungsplatz. Dieses Betretungsverbot schließt alle Inhaber eines Berechtigungsausweises mit ein. Wenn keine Flaggen gehisst sind, gilt weiterhin die Berechtigung zum Betreten des Standortübungsplatzes in Verbindung mit einem gültigen Berechtigungsausweis.

Aufgrund der zunehmend festgestellten unbefugten Personen, die sich auf dem Standortübungsplatz aufgehalten haben, muss erneut an die Zutrittsbeschränkung erinnert werden. Eine Berechtigung zum Betreten kann beim Unterstützungspersonal Standortältester in der Robert-Schuman-Kaserne beantragt werden (E-Mail: ustgpersstoaemuellheim@bundeswehr.org, Tel. 07631-90-1004), ein Anspruch darauf besteht nicht.

Zur Sicherheit Aller, ist nur ein kontrolliertes und begrenztes Betreten des Geländes, auf befestigten (Asphalt, Beton, Schotter) Wegen außerhalb der Nutzungszeiten der Truppe zugelassen. Dies wird im Rahmen des Ausstellungsverfahrens für die Berechtigungsausweise bestmöglich gewährt, da hier die Antragstellenden über Verhaltensregeln und Auflagen belehrt werden. Hierbei muss der/die Antragstellende den Zutrittsbeschränkungen zustimmen, was auch mit Unterzeichnung der Haftverzichtserklärung dokumentiert wird.

Trotz sorgfältiger Überwachung kann es immer wieder vorkommen, dass Munition und Munitionsteile sowie Stacheldraht von übenden Truppen auf dem Platz zurückbleiben. Dabei kann es zu Unfällen mit erheblichen Verletzungen, sowohl bei Personen als auch bei freilaufenden Haustieren kommen. Hunde dürfen im Rahmen der oben aufgeführten Nutzungsbedingungen deshalb nur angeleint auf dem Übungsplatz mitgeführt werden. Darüber hinaus stellen Übungen gerade mit unbeleuchteten und getarnten Gefechtsfahrzeugen eine ständige Gefahr für Unbeteiligte dar. Vermeintliche Ruhe ist kein Indiz dafür, dass der Übungsplatz gerade nicht für militärische Ausbildungen genutzt wird.

Das Berühren und Aneignen von Munition, Munitionsteilen und Ausbildungsmaterial ist strengstens untersagt. Es besteht Lebensgefahr! Für Unfälle jeglicher Art, auch in Verbindung mit Munition und Geschossteilen, wird keine Haftung übernommen. Eltern, Angehörige und Lehrer werden gebeten, Kinder und Jugendliche auf die besonderen Gefahren hinzuweisen. Der Standortübungsplatz ist kein Abenteuerspielplatz! Soldaten sind angewiesen, Zivilpersonen auf ihre Zutrittsberechtigung hin zu prüfen und Unbefugte aufzufordern, den Übungsplatz unverzüglich zu verlassen. Darüber hinaus ist der Standortübungsplatz selbstverständlich keine Müllkippe, jegliche Art von Müllentsorgung auf dem Platz ist verboten. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit oder in schweren Fällen als Straftat geahndet und werden zur Anzeige gebracht.

Die Soldaten sind angehalten, Verstöße gegen die Regelung festzuhalten und zu melden, den Anweisungen von Soldaten ist Folge zu leisten.

Der Standortälteste behält sich vor, ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten und bittet um Verständnis für diese Regelungen.