Stadt Müllheim im Markgräflerland

Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau - Vergleichswerte

Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen

Für den Erhalt von Vergleichswertauskünften muss ein schriftlicher Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses gestellt werden (ggf. mit Nachweis des berechtigten Interesses).

Wichtig: Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat erst mit seiner Bildung im Jahr 2021 begonnen, eine umfangreiche Kaufpreissammlung für seine Mitgliedskommunen aufzubauen. Wir bitte daher um Verständnis, dass wir für spezielle Objekte (z. B. Erbbaurechtsgrundstücke) oder für sehr kleine Gemarkungen derzeit noch keine passenden Vergleichswerte bereitstellen können.

Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung (Vergleichswerte beantragen)PDF
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Informationen zur Vergleichswertauskunft

Kaufpreissammlung

Um für Transparenz im Immobilienmarktgeschehen zu sorgen, führt der Gemeinsame Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau für seine Mitgliedskommunen eine Kaufpreissammlung. Die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung ist eine der zentralen Aufgaben der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses. Grundlage der Kaufpreissammlung bilden insbesondere Grundstückskaufverträge, mitunter aber auch andere Vorgänge von Eigentumsübertragungen wie z. B. Grundstückstauschverträge (folgend nur „Kauffälle“). Die Kaufpreissammlung des Gemeinsamen Gutachterausschusses beinhaltet sämtliche Kauffälle, die der Geschäftsstelle seit seiner Bildung im Jahr 2021 von den beurkundenden Stellen (insbesondere Notariat) übermittelt wurden.


Voraussetzungen für die Erteilung einer Auskunft

Die Kaufpreissammlung ist i. d. R. nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber dennoch möglich, Auskünfte aus der Kaufpreissammlung zu erhalten. Hierfür muss ein schriftlicher Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses gestellt werden (ggf. mit Nachweis des berechtigten Interesses).

Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung (Vergleichswerte beantragen)PDF
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Welche Informationen enthält die Auskunft über Vergleichswerte?

Generell werden Auskünfte aus der Kaufpreissammlung passend für ein bestimmtes Bewertungsobjekt (z. B. Eigentumswohnung) erteilt. Eine Auskunft umfasst i. d. R. Informationen zu einer Auswahl an Kauffällen, die in ihren grundlegenden Merkmalen insgesamt vergleichbar zum Bewertungsobjekt sind. Neben dem tatsächlich vereinbarten (bereinigten) Kaufpreis besteht ein Vergleichswertdatensatz aus weiteren Angaben zu zentralen Eigenschaften des Vergleichsobjektes (z. B. Anzahl der Zimmer), die u. a. Anpassungen innerhalb sachverständiger Wertermittlungen ermöglichen.


Wie erfolgt die Auswahl von Vergleichswerten?

Die Geschäftsstelle bemüht sich bei der Auswahl der Vergleichsfälle bestmöglich darum, die antragsgemäß gewünschten Selektionskriterien zu berücksichtigen. Da die Kaufpreissammlung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Kauffälle erst seit seiner Bildung im Jahr 2021 enthält, ist die Datenmenge insofern insgesamt limitiert. Dies hat zur Folge, dass bei vielen zu berücksichtigenden Auswahlkriterien keine oder nur sehr wenige Vergleichsobjekte ausgemacht werden können. In solchen Fällen behält sich die Geschäftsstelle das Recht vor, die Selektionskriterien nach sachverständigem Ermessen auf der Basis eigener „Maßgeblichkeitsgrenzen“ so anzupassen, dass dem Umfang der beantragten Vergleichswerte möglichst entsprochen werden kann. Es empfiehlt sich daher, innerhalb des Antrags möglichst wenig restriktive Auswahlkriterien zu beantragen.


Eingeschränkte Verfügbarkeit von Vergleichswerten

Bei Objekten mit sehr speziellen Eigenschaften (z. B. Erbbaurechtsgrundstücke) können aufgrund der geringen Datenlage aktuell noch keine Vergleichswerte geliefert werden. Ebenso kann es bei kleineren Gemarkungen u. U. aufgrund der begrenzten Datenlage vorkommen, dass wir derzeit auch für gängige Objekttypen noch keine Vergleichswerte zur Verfügung stellen können.


Wie ist der Verfahrensablauf?

Sie reichen bei uns einen schriftlichen Antrag auf Auskunft von Vergleichswerten ein (postalisch oder per E-Mail). Das Antragsformular ist als PDF-Dokument auf dieser Webseite zum Download bereitgestellt. Dem ausgefüllten Antragsformular ist i. d. R. ein Nachweis des berechtigten Interesses auf Erteilung der gewünschten Auskunft beizufügen (z. B. Bewertungsauftrag des Eigentümers).

Im Rahmen einer allgemeinen Preisauskunft stellt Ihnen der Gemeinsame Gutachterausschuss anonymisierte Vergleichswerte zur Verfügung, d. h. ohne Namen und Anschrift der Eigentümer o. ä.). Die Auskunft enthält zudem eine Würdigung dahingehend, inwieweit bei der übermittelten Vergleichswertauskunft von den gewünschten Selektionskriterien abgewichen werden musste.

Die Bearbeitungszeit liegt i. d. R. bei 2-3 Wochen ab Eingang des Antrags auf Auskunft.


Wo ist das Vergleichswertmodell hinterlegt?

Das vom Gemeinsamen Gutachterausschuss zugrunde gelegte Vergleichswertmodell, das bei der Analyse der übermittelten Vergleichswerte zu beachten ist, wird der Auskunft aus der Kaufpreissammlung beigefügt.


Welche Kosten entstehen für eine Vergleichswertauskunft?

Die Gebührensatzung, die die aktuelle Höhe der Gebühren für die Auskunft von Vergleichswerten festlegt, finden Sie hier auf der Webseite. I. d. R. wird die Auskunft vorab erteilt. Der Gebührenbescheid wird Ihnen von der Stadt Müllheim i. d. R. innerhalb von 4 Wochen nach Auskunft postalisch zugestellt.

6/6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses Markgräflerland-Breisgau bei der Stadt Müllheim und seiner GeschäftsstellePDF
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