Ausschreibung des Fischereirechts mit Übertragung der fischereigesetzlichen Hegepflicht für den Klemmbach
27.11.2023
Die Klemmbach-Fischereigenossenschaft Müllheim i. M. verpachtet die Fischereirechte im Klemmbach, vom Ursprung bis an das Ende der Gemarkung von Müllheim i. M. und Hügelheim, einschließlich Nebenbäche, Gewerbs- und Mühlekanal und des Rammisbachs, soweit er auf Gemarkung Müllheim i. M. und Niederweiler verläuft.
Fließgewässer: Länge ca. 15.000 m, durchschnittliche Breite ca. 2 m.
Die Verpachtung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt für eine Dauer von 12 Jahren, der bisherige Fischereipachtvertrag ist ausgelaufen und wird vom bisherigen Fischereipächter nicht verlängert. Die fischereigesetzliche Verpflichtung zur Hege nach § 14 des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (FischG) wird ganz auf den Pächter übertragen.
Pachtbewerber müssen nach § 17 FischG zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein.
Bewerbungen können ab sofort bis zum 15.01.2024 bei der Stadtverwaltung Müllheim i. M., Bismarckstraße 3, 79379 Müllheim oder per E-Mail unter liegenschaften@muellheim.de eingereicht werden.
Die Bewerbung muss zwingend folgende Angaben beinhalten:
- Name, Anschrift, Kontaktdaten
- Angaben zu bisherigen Erfahren im Bereich des Fischereiwesens
- Kopie des gültigen Fischereischeins
- Kopie eines gültigen Ausweisedokuments
- Pachtgebot
Stadt Müllheim i. M.
Grundstücksmanagement