Stadt Müllheim im Markgräflerland

Ausschreibung des Fischereirechts mit Übertragung der fischereigesetzlichen Hegepflicht für den Klemmbach

27.11.2023

Die Klemmbach-Fischereigenossenschaft Müllheim i. M. verpachtet die Fischereirechte im Klemmbach, vom Ursprung bis an das Ende der Gemarkung von Müllheim i. M. und Hügelheim, einschließlich Nebenbäche, Gewerbs- und Mühlekanal und des Rammisbachs, soweit er auf Gemarkung Müllheim i. M. und Niederweiler verläuft.

Fließgewässer: Länge ca. 15.000 m, durchschnittliche Breite ca. 2 m.

Die Verpachtung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt für eine Dauer von 12 Jahren, der bisherige Fischereipachtvertrag ist ausgelaufen und wird vom bisherigen Fischereipächter nicht verlängert. Die fischereigesetzliche Verpflichtung zur Hege nach § 14 des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (FischG) wird ganz auf den Pächter übertragen.

Pachtbewerber müssen nach § 17 FischG zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein.

Bewerbungen können ab sofort bis zum 15.01.2024 bei der Stadtverwaltung Müllheim i. M., Bismarckstraße 3, 79379 Müllheim oder per E-Mail unter liegenschaften@muellheim.de eingereicht werden.

Die Bewerbung muss zwingend folgende Angaben beinhalten:

  • Name, Anschrift, Kontaktdaten
  • Angaben zu bisherigen Erfahren im Bereich des Fischereiwesens
  • Kopie des gültigen Fischereischeins
  • Kopie eines gültigen Ausweisedokuments
  • Pachtgebot

Stadt Müllheim i. M.
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