Virtuelles Bauamt – ViBa-BW
Seit 15.10.2024 sind Bauvorlagen, die über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) eingereicht werden nur noch im Dateiformat PDF-A zulässig. Das Einreichen von Dokumenten im PDF/A-1a-Format ist daher eine zwingende Voraussetzung zur Einreichung von Bauanträgen über das ViBa BW. Dateien in einem anderen Format können über das virtuelle Bauamt nicht mehr eingereicht werden.
Das Format PDF/A-1 ist ein spezielles Format des PDF, das für die langfristige Archivierung von Dokumenten entwickelt wurde. Es stellt sicher, dass die Datei vollständig eigenständig ist, indem Schriften eingebettet werden und keine externen Inhalte (wie Multimedia) zulässig sind. Das Format ist für Archivierungszwecke unerlässlich, es erlaubt keine dynamischen Inhalte oder externen Verweise, die veraltet oder unzugänglich werden könnten.
Erläuterung
Gem. § 3 Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) sind Bauvorlagen elektronisch in Textform in archivfähigem Portable Document Format (pdf/A) zu übermitteln.
Auszug Gesetzestext
§ 3 Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)
Allgemeine Anforderungen an die Bauvorlagen
(1) Hat die oberste Baurechtsbehörde Vordrucke öffentlich bekanntgemacht, so sind der Bauantrag und die betreffenden Bauvorlagen unter Verwendung dieser Vordrucke einzureichen.
(2) Bauanträge und Bauvorlagen sind elektronisch in Textform in archivfähigem Portable Document Format (pdf/A) zu übermitteln. Die Baurechtsbehörde kann andere dauerhaft archivierbare Dateiformate, die Inhalte zuverlässig wiedergeben und keine externen Inhalte einbeziehen, zulassen sowie Übermittlungswege vorgeben; sie kann verlangen, dass Bauanträge und Bauvorlagen über einen von ihr benannten Onlinedienst einzureichen sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit Anträge und Bauvorlagen nach Maßgabe des § 77 Absatz 5 LBO in nicht elektronischer Textform eingereicht werden.
Hinweis zum § 3, Abs. 1 der LBOVVO
Soweit im Rahmen des ViBa Onlinedienste zur Verfügung stehen, ersetzen diese Onlinedienste die entsprechenden Vordrucke der LBOVVO/LBO vollständig. Namentlich erwähnt seien die Vordrucke Anlage 3 und Anlage 4.
Schulungsunterlagen
ViBa - Erläuterungen zum Einreichen - Vollmacht für den Planer oder Entwurfsverfasser | PDF 165 kB |
ViBa - Erläuterungen zum Einreichen | PDF 88 kB |
ViBa - Schulung - digitale Baugenehmigung Antragsteller, Bürger | MP4 261 MB |
ViBa - Schulung - Anwendungsfall Zusammenarbeit Bauherrenschaft | PDF 1 MB |
ViBa - Schulung - Anwendungsfall Antragstellung Bauherrenschaft | PDF 1 MB |
ViBa - Schulung - Anwendungsfall Antragstellung Architekt | PDF 2 MB |