Stadt Müllheim im Markgräflerland

Landtagswahl 2026

Wahltermin: Sonntag, 8. März 2026

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die

  • am 8. März 2010 oder früher geboren sind;
  • ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ohne festen Wohnsitz mindestens seit 8. Dezember 2025 in Baden-Württemberg haben
  • und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Automatisch ins Müllheimer Wählerverzeichnis eingetragen werden alle am 25. Januar 2026 in Müllheim i. M. mit Hauptwohnsitz gemeldeten Wahlberechtigten. Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich im Februar 2026 zugestellt. Gewählt werden kann entweder in einem der 15 Wahllokale in Müllheim i. M. oder durch Briefwahl.

Öffentliche Bekanntmachungen zur Wahl

Wahlbekanntmachung: am 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg (veröffentlicht am 12.02.2026)PDF
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Bekanntgabe Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026 (veröffentlicht am 29.01.2026)PDF
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Musterstimmzettel

Musterstimmzettel Landtagswahl 2026PDF
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Infos zum Wahlverfahren


Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das »Kreuzchen« sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761-36122.


 

Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Müllheim im Markgräflerland wird in der Zeit vom 03. bis 07.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus (Raum 014, rollstuhlgerecht, Bismarkstraße 3, 79379 Müllheim i. M.) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Nähere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025.

Bekanntmachung Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025 (veröffentlicht am 23.01.2025)PDF
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Wahlbenachrichtigung

Versand Wahlbenachrichtigungen

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 15.02.2026 eine Wahlbenachrichtigung. Wir gehen davon aus, dass die Müllheimer Wahlberechtigten stetig, aber zeitlich verzögert, ihre Wahlbenachrichtigungen ab Anfang Februar erhalten werden (= im Briefkasten). Die Zustellung liegt in der Verantwortung der Deutschen Post AG. Die Stadt Müllheim im Markgräflerland hat darauf keinen Einfluss.


Fehlerhafte Daten auf der Wahlbenachrichtigung

Meine persönlichen Daten auf der Wahlbenachrichtigung sind fehlerhaft. An wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den Fachbereich 12 – Einwohnermelde- und Passwesen
Rathaus Raum 014 (rollstuhlgerecht), Bismarckstraße 3, 79379 Müllheim i. M
Tel. 07631-801-135
einwohnermeldeamt@muellheim.de

Das Wahlamt kann diese Korrekturen nicht vornehmen.


Ab wann kann ich Briefwahl beantragen?

Wir empfehlen:
Sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie mit dieser online (schnellster Weg) die Briefwahlunterlagen beantragen.

Die Briefwahl kann mündlich, schriftlich oder elektronisch bereits jetzt beantragt werden. Der Online-Antrag (meist genutzter Antragsweg, am schnellsten) steht ab sofort zur Verfügung. Telefonische Anträge sind nicht möglich.


Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?

Bis Freitag vor der Wahl, 06.03.2026, 15:00 Uhr, kann Briefwahl beantragt werden.


Wichtige Hinweise zur Briefwahl

Ab Mittwoch, 04.03.2026 empfehlen wir Ihnen, die Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen (Rathaus, Bismarckstraße 3, 79379 Müllheim i. M.), da eine rechtzeitige postalische Zustellung nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Stimmabgabe per Briefwahl kann auch gleich vor Ort während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo.-Fr. 8:00-12:00 Uhr; Mo.-Mi. 14:00-16:00 Uhr; Do. 14:00-18:00 Uhr) erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass Briefwahlunterlagen für Dritte nur gegen Vollmacht ausgestellt und abgeholt werden können. Das Formular für die Vollmacht finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Der rote Wahlbrief mit Ihrer Stimmabgabe muss am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit (spätestens 18:00 Uhr) beim Wahlamt der Stadt Müllheim im Markgräflerland eingegangen sein (Anschrift auf dem roten Umschlag angegeben). Für die rechtzeitige Rücksendung müssen Sie selbst sorgen, beachten Sie bitte die Postlaufzeiten. Sie können den Wahlbrief auch bei uns im Müllheimer Rathaus abgeben. Dies ist vor allem dann zu empfehlen, wenn der rechtzeitige Eingang bei Versand durch das Postunternehmen nicht mehr sicher ist.
Bei verspätetem Eingang kann Ihre Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden.


 

Erklärvideos zur Landtagswahl

Alle Erklärfilme stehen auf dem YouTube-Kanal der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) zur Verfügung.