Landtagswahl 2026
Wahltermin: Sonntag, 8. März 2026
Landtagswahl 2026
Wahlergebnis in Müllheim i. M. - ab 08.03.2026, 18:00 Uhr
Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Müllheim im Markgräflerland wird in der Zeit vom 03. bis 07.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus (Raum 014, rollstuhlgerecht, Bismarkstraße 3, 79379 Müllheim i. M.) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Nähere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025.
| Bekanntmachung Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025 (veröffentlicht am 23.01.2025) | PDF 176 kB |
Wahlbenachrichtigung
Versand Wahlbenachrichtigungen
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 15.02.2026 eine Wahlbenachrichtigung. Wir gehen davon aus, dass die Müllheimer Wahlberechtigten stetig, aber zeitlich verzögert, ihre Wahlbenachrichtigungen ab Anfang Februar erhalten werden (= im Briefkasten). Die Zustellung liegt in der Verantwortung der Deutschen Post AG. Die Stadt Müllheim im Markgräflerland hat darauf keinen Einfluss.
Fehlerhafte Daten auf der Wahlbenachrichtigung
Meine persönlichen Daten auf der Wahlbenachrichtigung sind fehlerhaft. An wen kann ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an den Fachbereich 12 – Einwohnermelde- und Passwesen
Rathaus Raum 014 (rollstuhlgerecht), Bismarckstraße 3, 79379 Müllheim i. M
Tel. 07631-801-135
einwohnermeldeamt@muellheim.de
Das Wahlamt kann diese Korrekturen nicht vornehmen.
Ab wann kann ich Briefwahl beantragen?
Wir empfehlen:
Sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie mit dieser online (schnellster Weg) die Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Briefwahl kann mündlich oder schriftlich beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht möglich.
Ab Mittwoch, 04.03.2026 empfehlen wir Ihnen, die Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen (Rathaus, Bismarckstraße 3, 79379 Müllheim i. M.), da eine rechtzeitige postalische Zustellung nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Stimmabgabe per Briefwahl kann auch gleich vor Ort während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo.-Fr. 8:00-12:00 Uhr; Mo.-Mi. 14:00-16:00 Uhr; Do. 14:00-18:00 Uhr) erfolgen.
Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?
Bis Freitag vor der Wahl, 06.03.2026, 15:00 Uhr, kann Briefwahl beantragt werden.
Wichtige Hinweise zur Briefwahl
Ab Mittwoch, 04.03.2026 empfehlen wir Ihnen, die Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen (Rathaus, Bismarckstraße 3, 79379 Müllheim i. M.), da eine rechtzeitige postalische Zustellung nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Stimmabgabe per Briefwahl kann auch gleich vor Ort während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo.-Fr. 8:00-12:00 Uhr; Mo.-Mi. 14:00-16:00 Uhr; Do. 14:00-18:00 Uhr) erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Briefwahlunterlagen für Dritte nur gegen Vollmacht ausgestellt und abgeholt werden können. Das Formular für die Vollmacht finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Der rote Wahlbrief mit Ihrer Stimmabgabe muss am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit (spätestens 18:00 Uhr) beim Wahlamt der Stadt Müllheim im Markgräflerland eingegangen sein (Anschrift auf dem roten Umschlag angegeben). Für die rechtzeitige Rücksendung müssen Sie selbst sorgen, beachten Sie bitte die Postlaufzeiten. Sie können den Wahlbrief auch bei uns im Müllheimer Rathaus abgeben. Dies ist vor allem dann zu empfehlen, wenn der rechtzeitige Eingang bei Versand durch das Postunternehmen nicht mehr sicher ist.
Bei verspätetem Eingang kann Ihre Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden.
Erklärvideos zur Landtagswahl
Alle Erklärfilme stehen auf dem YouTube-Kanal der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) zur Verfügung.
Landeszentrale für politische Bildung – So wählst du bei der Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg