Stadt Müllheim im Markgräflerland

Wahlen

Landtagswahl 2026

Wahltermin: Sonntag, 8. März 2026

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die

  • am 8. März 2010 oder früher geboren sind;
  • ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ohne festen Wohnsitz mindestens seit 8. Dezember 2025 in Baden-Württemberg haben
  • und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Automatisch ins Müllheimer Wählerverzeichnis eingetragen werden alle am 25. Januar 2026 in Müllheim i. M. mit Hauptwohnsitz gemeldeten Wahlberechtigten. Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich im Februar 2026 zugestellt. Gewählt werden kann entweder in einem der 15 Wahllokale in Müllheim i. M. oder durch Briefwahl.

Öffentliche Bekanntmachungen zur Wahl

Wahlbekanntmachung: am 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg (veröffentlicht am 12.02.2026)PDF
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Bekanntgabe Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026 (veröffentlicht am 29.01.2026)PDF
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Musterstimmzettel

Musterstimmzettel Landtagswahl 2026PDF
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Infos zum Wahlverfahren


Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das »Kreuzchen« sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761-36122.