Bundestagswahl 2025
Wahltermin: Sonntag, 23. Februar 2025
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die
- am 23. Februar 2007 oder früher geboren sind;
- ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ohne festen Wohnsitz mindestens seit 23. November 2024 in Deutschland haben
- und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Gewählt werden kann entweder in einem der 14 Wahllokale in Müllheim i. M. oder durch Briefwahl.
Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht | PDF 284 kB |
Bundestagswahl 2025 - Muster des Stimmzettels, Wahlkreis 282 Lörrach-Müllheim | PDF 2 MB |
Bekanntgabe 21. Bundestagswahl am 23.02.2025 (veröffentlicht am 06.02.2025) | PDF 140 kB |
Infos für Ex-Müllheimerinnen und Ex-Müllheimer im Ausland
Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin sind alle Informationen zur Wahlteilnahme zu finden. Der Antrag zur Aufnahme in das Müllheimer Wählerverzeichnis muss bis zum 2. Februar 2025 bei uns eingehen.
Bitte beachten! Der Versand der Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich erst ab dem 6. Februar 2025 erfolgen, da die Stimmzettel erst dann vorliegen.
Der rote Wahlbrief mit Ihrer Stimmabgabe muss am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit (spätestens 18:00 Uhr) beim Wahlamt der Stadt Müllheim im Markgräflerland eingegangen sein (Anschrift auf dem roten Umschlag angegeben). Für die rechtzeitige Rücksendung müssen Sie selbst sorgen, beachten Sie bitte die Postlaufzeiten. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief möglichst bald bei einem Postamt per Luftpostbeförderung aufgegeben werden. Sie können den Wahlbrief auch bei der angegebenen Stelle abgeben. Dies ist vor allem dann zu empfehlen, wenn der rechtzeitige Eingang bei Versand durch das Postunternehmen nicht mehr sicher ist.
Bei verspätetem Eingang kann Ihre Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden.
Briefwahl
Der Online-Antrag (meist genutzter Antragsweg) steht ab sofort zur Verfügung.
Bitte beachten! Der Versand der Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich erst ab dem 6. Februar 2025 erfolgen, da die Stimmzettel erst dann vorliegen.
Der rote Wahlbrief mit Ihrer Stimmabgabe muss am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit (spätestens 18:00 Uhr) beim Wahlamt der Stadt Müllheim im Markgräflerland eingegangen sein (Anschrift auf dem roten Umschlag angegeben). Für die rechtzeitige Rücksendung müssen Sie selbst sorgen, beachten Sie bitte die Postlaufzeiten. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief möglichst bald bei einem Postamt per Luftpostbeförderung aufgegeben werden. Sie können den Wahlbrief auch bei der angegebenen Stelle abgeben. Dies ist vor allem dann zu empfehlen, wenn der rechtzeitige Eingang bei Versand durch das Postunternehmen nicht mehr sicher ist.
Bei verspätetem Eingang kann Ihre Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden.
Infos zum Wahlverfahren
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das »Kreuzchen« sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hin-gewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an: Tel. 0761-36122