Wahlbenachrichtigung
Versand Wahlbenachrichtigungen
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Wir gehen davon aus, dass die Müllheimer Wahlberechtigten stetig, aber zeitlich verzögert, ihre Wahlbenachrichtigungen ab Mitte Januar bis Ende Januar erhalten werden (= im Briefkasten). Die Zustellung liegt in der Verantwortung der Deutschen Post AG. Die Stadt Müllheim im Markgräflerland hat darauf keinen Einfluss.
Fehlerhafte Daten auf der Wahlbenachrichtigung
Meine persönlichen Daten auf der Wahlbenachrichtigung sind fehlerhaft. An wen kann ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an den Fachbereich 12 – Einwohnermelde- und Passwesen
Rathaus Raum 014 (rollstuhlgerecht), Bismarckstraße 3, 79379 Müllheim i. M
Tel. 07631-801-135
einwohnermeldeamt@muellheim.de
Das Wahlamt kann diese Korrekturen nicht vornehmen.
Ab wann kann ich Briefwahl beantragen?
Wir empfehlen:
Sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie mit dieser online (schnellster Weg) die Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Briefwahl kann mündlich, schriftlich oder elektronisch bereits jetzt beantragt werden. Der Online-Antrag (meist genutzter Antragsweg, am schnellsten) steht ab Mitte Januar 2025 zur Verfügung. Telefonische Anträge sind nicht möglich.
Bitte beachten:
Der Versand der Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich erst ab dem 06.02.2025 erfolgen, da die Stimmzettel erst dann vorliegen.
Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?
Bis Freitag vor der Wahl, 21.02.2025, 15:00 Uhr, kann Briefwahl beantragt werden.
Wichtige Hinweise zur Briefwahl
Ab Dienstag, 18.02.2025 empfehlen wir Ihnen, die Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen (Rathaus, Bismarckstraße 3, 79379 Müllheim i. M.), da eine rechtzeitige postalische Zustellung nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Stimmabgabe per Briefwahl kann auch gleich vor Ort während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo.-Fr. 8:00-12:00 Uhr; Mo.-Mi. 14:00-16:00 Uhr; Do. 14:00-18:00 Uhr) erfolgen, sobald die Stimmzettel vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass Briefwahlunterlagen für Dritte nur gegen Vollmacht ausgestellt und abgeholt werden können. Das Formular für die Vollmacht finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Der rote Wahlbrief mit Ihrer Stimmabgabe muss am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit (spätestens 18:00 Uhr) beim Wahlamt der Stadt Müllheim im Markgräflerland eingegangen sein (Anschrift auf dem roten Umschlag angegeben). Für die rechtzeitige Rücksendung müssen Sie selbst sorgen, beachten Sie bitte die Postlaufzeiten. Sie können den Wahlbrief auch bei uns im Müllheimer Rathaus abgeben. Dies ist vor allem dann zu empfehlen, wenn der rechtzeitige Eingang bei Versand durch das Postunternehmen nicht mehr sicher ist.
Bei verspätetem Eingang kann Ihre Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden.
Ich ziehe demnächst um. In welches Wählerverzeichnis werde ich zur Bundestagswahl 2025 eingetragen?
Umzug in eine andere Gemeinde und Ummeldung erfolgen bis zum 42. Tag vor der Wahl (= bis 12.01.2025):
Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eingetragen und wählen am neuen Wohnort. Das gilt auch, wenn Sie zuvor im Ausland gewohnt haben und nach Deutschland ziehen.
Umzug und Ummeldung erfolgen in der Zeit vom 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl (= vom 13.01.-02.02.2025)
Sie müssen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes beantragen. Wird kein Antrag gestellt, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
Umzug und Ummeldung erfolgen nach dem 21. Tag vor der Wahl (= ab 03.02.2025)
Sie verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.