Stadt Müllheim im Markgräflerland

Wahlbenachrichtigung

Versand Wahlbenachrichtigungen

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 15.02.2026 eine Wahlbenachrichtigung. Wir gehen davon aus, dass die Müllheimer Wahlberechtigten stetig, aber zeitlich verzögert, ihre Wahlbenachrichtigungen ab Anfang Februar erhalten werden (= im Briefkasten). Die Zustellung liegt in der Verantwortung der Deutschen Post AG. Die Stadt Müllheim im Markgräflerland hat darauf keinen Einfluss.


Fehlerhafte Daten auf der Wahlbenachrichtigung

Meine persönlichen Daten auf der Wahlbenachrichtigung sind fehlerhaft. An wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den Fachbereich 12 – Einwohnermelde- und Passwesen
Rathaus Raum 014 (rollstuhlgerecht), Bismarckstraße 3, 79379 Müllheim i. M
Tel. 07631-801-135
einwohnermeldeamt@muellheim.de

Das Wahlamt kann diese Korrekturen nicht vornehmen.


Ab wann kann ich Briefwahl beantragen?

Wir empfehlen:
Sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie mit dieser online (schnellster Weg) die Briefwahlunterlagen beantragen.

Die Briefwahl kann mündlich, schriftlich oder elektronisch bereits jetzt beantragt werden. Der Online-Antrag (meist genutzter Antragsweg, am schnellsten) steht ab sofort zur Verfügung. Telefonische Anträge sind nicht möglich.


Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?

Bis Freitag vor der Wahl, 06.03.2026, 15:00 Uhr, kann Briefwahl beantragt werden.


Wichtige Hinweise zur Briefwahl

Ab Mittwoch, 04.03.2026 empfehlen wir Ihnen, die Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen (Rathaus, Bismarckstraße 3, 79379 Müllheim i. M.), da eine rechtzeitige postalische Zustellung nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Stimmabgabe per Briefwahl kann auch gleich vor Ort während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo.-Fr. 8:00-12:00 Uhr; Mo.-Mi. 14:00-16:00 Uhr; Do. 14:00-18:00 Uhr) erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass Briefwahlunterlagen für Dritte nur gegen Vollmacht ausgestellt und abgeholt werden können. Das Formular für die Vollmacht finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Der rote Wahlbrief mit Ihrer Stimmabgabe muss am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit (spätestens 18:00 Uhr) beim Wahlamt der Stadt Müllheim im Markgräflerland eingegangen sein (Anschrift auf dem roten Umschlag angegeben). Für die rechtzeitige Rücksendung müssen Sie selbst sorgen, beachten Sie bitte die Postlaufzeiten. Sie können den Wahlbrief auch bei uns im Müllheimer Rathaus abgeben. Dies ist vor allem dann zu empfehlen, wenn der rechtzeitige Eingang bei Versand durch das Postunternehmen nicht mehr sicher ist.
Bei verspätetem Eingang kann Ihre Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden.