Allgemeine Infos
Auftrittsmöglichkeiten im Hebelpark
Das Format »KulturLeben im Hebelpark« wird in Kooperation der Stadtverwaltung Müllheim im Markgräflerland und dem Generationen Netz e.V., Müllheim, betrieben. Das Format ist hervorgegangen aus dem Bürgerprojekt Hebelpark, welches vom Generationen Netz Müllheim fortgeführt wird.
Die Idee des Formates ist, allen interessierten Vereinen oder auch freien Gruppen eine niederschwellige Möglichkeit zu bieten, sich und ihr Können im Hebelpark zu präsentieren: Unkompliziert, einfach, günstig auf der Bühne Hebelpark.
Interessenten melden sich beim Fachbereich Ehrenamt der Stadtverwaltung, Marion Kampmann. Passen dann Thema und Termin, kann es schon losgehen und aus den Interessenten werden Veranstalter.
Veranstaltungen der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
Die Veranstaltungen der DSEE bieten jede Woche auf die Bedürfnisse der Ehrenamtlichen zugeschnittene Informationen rund um Vereinsarbeit, Engagement und Ehrenamt.
Ab September 2025 geht die DSEEerklärt-Reihe in die nächste Runde – mit praxisnahen Online-Seminaren zu Themen wie Mitgliederbindung, Wissensbildung, Vereinsfinanzen, Hate Speech, Rechtlichem, Onlinefundraising, Storytelling, Haftung, Finanzen, oder digitaler Zivilcourage.
Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport
Bund, Länder und organisierter Sport haben sich am 25. Mai 2022 einstimmig auf die Gründung eines eingetragenen Vereins als Trägerschaftsmodell der Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt geeinigt. Der Trägerverein wurde auf der Sportministerkonferenz am 03.11.2022 gegründet. Die Ansprechstelle hat zum 01.01.2023 ihre Arbeit aufgenommen.
Kultusministerium BW - Stellungnahme zur Gründung des Trägervereins für eine Anlaufstelle Safe Sport
Vereinsregister
Seit September 2014 ist das Vereinsregister vom Amtsgericht Müllheim in das Amtsgericht Freiburg eingegliedert. Damit ist ausschließlich das Amtsgericht Freiburg für die Führung des Vereinsregisters zuständig. Mit dem Umzug wurde das Vereinsregister auf elektronische Registerführung umgestellt.
Amtsgericht Freiburg
Registergericht
Bismarckallee 2
79098 Freiburg
Tel. 0761 205-1916
Fax 0761 205-1950
register@agfreiburg.justiz.bwl.de
Änderungen melden
Wenn es bei den Vereinen Änderungen gibt, können diese u.a. in Neuenburg (Stadtverwaltung) vorgenommen werden. Dort ist Frau Angelika Jehl Ratsschreiberin und kann in dieser Funktion Beglaubigungen z.B. bei Wechsel von Vereinsvorständen vornehmen.
Datenschutz für Vereine
Im Juni 2018 fand eine Informationsveranstaltung der Stadt Müllheim in Kooperation mit der VHS Müllheim zum Thema “Datenschutz im Verein” statt.
Mit Wirkung vom 25. Mai 2018 wurde die Datenschutz-Grundverordnung in Deutschland und allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltendes Recht. Diese Vorschriften sind grundsätzlich für sämtliche Vereine gültig.
Steffen Zimmer, TÜV-zertifizierter Datenschutz-Auditor, stellte die wesentlichen Neuerungen zum Thema Datenschutz in der Vereinsarbeit vor, welche sich mit den Rahmenbedingungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten ergeben.
| DSGVO-Vortrag 2018 | PDF 567 kB |
Leitfaden zur barrierefreien Kommunikation bei Veranstaltungen von Vereinen und Kommunen
Allein in Baden-Württemberg leben 929.877 schwerbehinderte Menschen, das sind fast 10 Prozent. Sie alle haben ein Recht auf eine barrierefreie Umwelt. So steht es in der UN-Behindertenrechtskonvention. Trotzdem können sie viele öffentliche Veranstaltungen wie Kulturevents oder (Vereins-)Versammlungen nicht besuchen. Es fehlt an Barrierefreiheit, auch im Bereich der Information und Kommunikation. Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Städtetag haben im Dezember 2016 in Heilbronn einen „Leitfaden für barrierefreie Kommunikation bei Veranstaltungen“ vorgestellt, den IT-Masterstudierende zusammen mit Betroffenenverbänden entwickelt haben.
Der Leitfaden „Barrierefreie Kommunikation bei Veranstaltungen“ ist auch in Leichter Sprache erschienen. Beide Broschüren sind als barrierefreie PDF, Audioversion und in der ursprünglichen Langfassung online verfügbar.
Leitfaden - Barrierefreie Kommunikation bei Veranstaltungen
Veranstaltungen barrierefrei machen - Infoheft in leichter Sprache
Förderungen für Vereine
Vereinsförderung durch die Stadt Müllheim
Stand: März 2025
Seit vielen Jahren beschäftigt sich die Verwaltung gemeinsam mit dem AK Vereinsförderung mit einer (Neu) Regelung der Förderung. Verschiedene artähnliche Vereine sollen gleichgestellt werden.
- Musik und Gesang
- Hallennutzer
- Rasensport
- Vereine mit Sonderstatus
Musik & Gesangvereine: Im Herbst 2022 haben sich die Verwaltung und die Müllheimer Musik- und Gesangsvereine auf eine Neuregelung der Vereinsförderung im Bereich Musik und Gesang ab 2023 verständigt. Als Grundlagen dienen die Mitgliederzahlen, welche jährlich der Stadtverwaltung mitzuteilen sind. (Stand jeweils zum Jahresende).
Hallennutzer: Die Sporthallen und weitere städtische Räumlichkeiten sollen den Müllheimer Vereinen zunächst weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Rasensport: Die Gespräche mit den Rasensportvereinen werden weitergeführt werden, um auch hier eine faire Lösung zu finden.
| Mitgliederstruktur Müllheimer Verein | XLSX 15 kB |
| Richtlinien Vereinsförderung Jubiläumszuschuss 2024 | PDF 546 kB |
Sportförderung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Im Rahmen der Sportförderung legt der Landkreis den Schwerpunkt auf den Jugendbreitensport. Dafür verteilt der 1975 gegründete Sportkreis Breisgau-Hochschwarzwald nach festgelegten Regularien jährlich die Fördermittel des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald an die Kinder und Jugendlichen aus den Sportvereinen des Landkreises. Der Sportkreis Breisgau-Hochschwarzwald setzt sich im Wesentlichen aus Vertretern der Sportfachverbände zusammen und wird ehrenamtlich geführt.
Unterstützung durch den Badischen Sportbund und die Badische Sportjugend
Zuschüsse durch den Badischen Sportbund
Der organisierte Sport erfüllt wesentliche gesellschaftliche Aufgaben, unter anderem bei Wertevermittlung, Entwicklung der Persönlichkeit unserer Jugendlichen, Gesundheit oder Integration. Das Land Baden-Württemberg fördert daher den Sport mit Geldmitteln in zweistelliger Millionenhöhe pro Jahr. Der BSB Nord übernimmt die Verteilung der Mittel an seine Mitgliedsvereine in Nordbaden – rund sechs Millionen Euro jährlich zur Förderung des Breitensports. Diese erstreckt sich von Zuschüssen für Sportstätten bis zu Zuschüssen für Jugendfreizeiten. Es gelten die Sportförderrichtlinien des Kultusministeriums (KM). Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Wir unterstützen auch unsere Mitgliedsfachverbände. Für deren Lehrgänge und sonstige Aufgaben stehen jährlich ca. 2,8 Millionen Euro zur Verfügung.
Unterstützung in der Jugendarbeit durch die Badische Sportjugend
Vereine mit einer gültigen Jugendordnung können Unterstützungen erhalten. Seit 2018 sind auch dreitägige Jugendfreizeiten förderfähig.
Unterstützung durch den Kreisjugendring
Zuschüsse
Auf unsere finanziellen Fördermöglichkeiten können alle KJR Mitgliedsverbände und deren Mitgliedsvereine im Landkreis zugreifen. Förderfähige Maßnahmen sind Zeltlager, Freizeiten, Kurse, Ausflüge und Jahresfeste für Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre. Die Maßnahmen können anteilig fachgebundene Inhalte haben (Sport, Musik, Lebensrettung, Andacht, usw.) aber nicht ausschließlich. Dafür sind die jeweiligen Fachverbände zuständig. Grundvoraussetzung für einen Zuschuss über den Kreisjugendring ist, dass in den Maßnahmen auch fachungebundene Inhalte gelebt und angeboten werden, z.B. kooperative oder kompetitive Spiele, verbindende Gruppenübungen, Persönlichkeitsentwicklung, Natur- und Erlebnispädagogik, Ausflüge oder sonstige Freizeitangebote.
Förderprogramm »Müllheim macht STARK« der Stadt Müllheim i. M.
2025 können wieder Förderanträge im Rahmen des Präventionsprogramms „Müllheim macht STARK“ gestellt werden, um besonders schutzwürdige Zielgruppen präventiv zu stärken (insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch Senioren).
Anträge müssen fristgerecht bis zum 28.02.2025 per E-Mail eingehen. Nachträglich eingegangene Projekte können nur berücksichtigt werden, wenn noch Fördergelder zur Verfügung stehen. Über die eingegangenen Anträge wird nach Ablauf der Frist entschieden.
Bitte beachten Sie, dass der Präventionscharakter der geplanten Projekte erkennbar sein muss sowie ein Eigenanteil von mindestens 20% zu erbringen ist. Ferner müssen die Aktionen im Kalenderjahr 2025 durchgeführt und abgerechnet werden.
Hieber Stiftungspreis
Der Stiftungspreis der Hieber Stiftung wird für besonderes Engagement und auch Leistungen im Bereich der Jugendarbeit sowie des Jugendsports vergeben. Die Preise werden einmal jährlich vergeben.
Für folgende Kategorien können Sie sich bewerben:
- Stiftungspreis für ganzjährige Jugendarbeit (kein zeitlich definiertes Projekt, sondern ganzjährig aktiv, z. B. Einrichtung für Kinder aus sozial schwachen Familien, Sportvereine die das ganze Jahr mit Kindern arbeiten, etc.) oder für ein einmaliges, außergewöhnliches Projekt in der Jugendarbeit
- Stiftungspreis für ein soziales Projekt, ausschließlich im Jugendportbereich und der Jugendarbeit (Integration im Jugendportbereich und der Jugendarbeit).
WirWunder ist Unterstützung für soziale Projekte der Sparkasse Markgräflerland
Nur gemeinsam schaffen wir Wunder. WirWunder ist die Plattform der Sparkassen-Finanzgruppe für das Gemeinwohl in Deutschland in Kooperation mit betterplace.
WirWunder bringt engagierte Menschen und Unterstützer zusammen: schnell, einfach, online. Vereine und gemeinnützige Organisationen gewinnen neue Sichtbarkeit, Reichweite und Unterstützung für ihre Arbeit. Menschen in Ihrer Region erfahren so, wo sie wirksam helfen können – online und absolut sicher.
In Deutschland engagieren sich viele Menschen mit viel Herzblut in Vereinen und für gemeinnützige Projekte. Über WirWunder werden Vereine und soziale Organisationen mit Spendern zusammengebracht: schnell, einfach, online.
Förderpreis »Ehrenamtliches Engagement«
Das Ministerium für Soziales und Integration unterstützt die WLSB-Sportstiftung mit dem Förderpreis „Ehrenamtliches Engagement“. Die WLSB-Sportstiftung vergibt Förderpreise in insgesamt vier Kategorien.
Dr. Gerhard-Weiser-Stiftung
Die Dr. Gerhard-Weiser-Stiftung dient der Förderung der Musik und der Förderung der Arbeit von Musikvereinen und Musikverbänden im Blasmusikverband Baden-Württemberg e.V.. Sie fördert insbesondere Projekte, die der Weiterentwicklung und Bestandssicherung der musikalischen Vereinsarbeit dienen. Die Gewinnung und Bindung von Jugendlichen für die ehrenamtliche Mitarbeit soll dabei eine besondere Bedeutung erhalten.
Finanzielle Unterstützung durch Stiftungen
Es gibt jede Menge Stiftungen, die bereit sind, Vereine aktiv finanziell zu unterstützen. Sie bieten den Vereinen sowohl finanzielle, als auch beratende Unterstützung.
Die Antragstellung gestaltet sich von Stiftung zu Stiftung unterschiedlich. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen beispielsweise unterhält eine Datenbank mit Daten von unzähligen Stiftungen.
Über alle rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben, führt das jeweilige Regierungspräsidium als Stiftungsbehörde ein Stiftungsverzeichnis.
Gesetze und Rechtliches
Wegweiser zum Vereinsrecht
Mit wesentlichen Vorschriften des privaten Vereinsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch, sowie Hinweisen auf die Regelungen des Steuerrechts, insbesondere in der Abgabenordnung.
Versicherungsschutz
Das Land Baden-Württemberg hat Rahmenverträge zum Schutz der Freiwilligen abgeschlossen. Diese subsidiären Verträge im Unfall- und Haftpflichtschutz treten in Kraft, wenn die Freiwilligen nicht durch andere vorgeschriebene Versicherungen geschützt sind.
Informationsblatt: Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert bei ehrenamtlicher Tätigkeit
Der Flyer, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), zeigt konkrete Beispiele auf und informiert auf diese Weise über die Möglichkeiten des Unfallschutzes bei ehrenamtlichem Engagement. Er gibt einen kurzen Überblick und verweist auf weiterführende Informationen. In einer dazugehörigen Broschüre hat das BMAS in ausführlicher Form Informationen zum gesetzlichen Unfallschutz und zur Haftpflichtversicherung im freiwilligen Engagement veröffentlicht.
BMAS - Infoblatt »Unfallversichert bei ehrenamtlicher Tätigkeit«
BMAS - Broschüre »Unfallversichert bei ehrenamtlicher Tätigkeit«
Führungszeugnis
Vereine und Verbände können von den Personen ein erweitertes Führungszeugnis einfordern, die eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit ausüben, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden. Das Online-Portal soll die klassische Antragstellung nicht gänzlich ersetzen: Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort im Rathaus gestellt werden.
Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen keine Kosten, sofern eine Bestätigung über die ehrenamtliche Tätigkeit vorliegt. Bei einer hauptamtlichen Tätigkeit kostet das erweiterte Führungszeugnis. Diese Kosten werden generell vom Arbeitgeber übernommen.
Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages in der Jugendhilfe zwischen LRA und Stadt Müllheim
| Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrags | PDF 75 kB |
Steuertipps für gemeinnützige Vereine
Lebensmittelhygiene bei Vereins- und Straßenfesten
Die Akademie Ländlicher Raum Baden-Württemberg hat auf ihrer Homepage zahlreiche Informationen zusammengestellt.
Informationen des Landesgesundheitsamt zu Hygiene und Lebensmittelinfektionen
Vereins- und Straßenfeste sind nicht mehr wegzudenkende Veranstaltungen des öffentlichen Lebens. Das Landesgesundheitsamt hat hierzu einige Hinweise veröffentlicht, die unbedingt beachtet werden sollten:
Akademie Ländlicher Raum - Schulung Feste feiern
Broschüre »Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten«
Kooperationen mit Schulen
Vereine und Ganztagesschule
In Baden-Württemberg hat der Ausbau der Ganztagsschulen in den letzten Jahren an Dynamik gewonnen. Grundsätzlich sind hierbei die Aspekte der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zusätzliche Bildungsangebote und die Bewältigung allgemeiner Erziehungsprobleme sowie soziale Integrationsaufgaben im Blick.
Die Gestaltung und Koordination des Ganztagsangebotes, ob von außerhalb oder innerhalb der Schule, stellt eine komplexe Aufgabe dar. Einzelne Personen, Vereine und Institutionen müssen eingebunden, begleitet und beraten werden. Auch in Müllheim gibt es bereits Ganztagesangebote an den Schulen.
Die Broschüre »Herausforderung Ganztag« ist eine gute Praxishilfe für die Zusammenarbeit von Sportvereinen und Ganztagesschulen. Die “Hinweise zu Betreuung und Mittagessen” bieten einen guten Überblick über allgemeine Rahmenbedingungen.
Förderprogramm »Kooperation Schule-Verein«
Das Förderprogramm “Kooperation Schule-Verein” geht mit dem Schuljahr 2024/2025 in sein 38. Jahr. Seit dem Jahr 1987 sind seitdem einige intensive Partnerschaften zwischen Schulverwaltung und den Sportorganisationen entstanden. Aktuell werden ungefähr 1.100 Anträge beim Badischen Sportbund Freiburg gestellt, an denen fast alle Schularten und Sportarten beteiligt sind. Ziel dieser Förderung ist es, Kinder und Jugendliche für den Sport zu begeistern und sie zu lebenslangem Sporttreiben zu motivieren.
Musikalische Dauerkooperation zwischen Schule und Verein oder Kirche
Seit 2002 fördert das Land Baden-Württemberg dauerhafte Kooperationen zwischen Schulen aller Schularten und Musikvereinen bzw. kirchlichen Musikensembles als Ergänzung zum schulischen Musikunterricht. Die Schulen gewinnen durch eine solche Kooperation Personen, die leidenschaftlich musizieren und den Kindern und Jugendlichen Musik und Kultur näher bringen, und die Vereine können sich präsentieren und neue Mitglieder gewinnen – insofern profitieren beide Seiten von der Zusammenarbeit. Im Schuljahr 2024/2025 starteten 61 neue Dauerkooperationen, so dass insgesamt 245 mit einem durchschnittlichen Förderbetrag in Höhe von 650 Euro durch das Land gefördert werden können. Diese Förderung wird in den ersten fünf Jahren der Kooperation als Anschubfinanzierung gewährt. Die Möglichkeiten einer Dauerkooperation sind äußerst vielfältig und die Voraussetzung für die Förderung ist nicht hoch: ein gemeinsam erstelltes Konzept, das auch klein beginnen darf und die dauerhafte, musikalische Partnerschaft zum Ziel hat.
Kooperation Schule-Verein des Blasmusikverbands Baden-Württemberg e.V.
Inklusion im Verein
Der Begriff Inklusion kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „Einbeziehen“. Es ist immer dann von Inklusion die Rede, wenn es darum geht, alle Menschen an etwas teilhaben zu lassen. Inklusiv ist eine Gesellschaft, wenn alle Menschen als gleichberechtigte Mitglieder der Gemeinschaft anerkannt werden und dieselben Angebote und Chancen nutzen können. Und das nicht nur auf dem Arbeits- oder Wohnungsmarkt, sondern auch in der Freizeit und in Bezug auf kulturelle Angebote.
Die rechtliche Grundlage für die Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben bildet die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die in Deutschland im März 2009 in Kraft trat. Insgesamt bekennen sich darin mehr als 170 Staaten zur Inklusion. Die Konvention schreibt vor, dass jeder Mensch ein Recht auf gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hat
Inklusion – Fördermöglichkeiten für Sportvereine
Der Deutscher Olympischer Sportbund bietet einen ausführlichen Überblick über die zahlreichen Förderprogramme im Sport.
Deutscher Olympischer Sportbund - Inklusion Fördermöglichkeiten
Lebenshilfe BW und Deutscher Fußball-Bund
Eine Broschüre über die Erfahrungen aus einer gemeinsamen Trainingswoche von Kindern mit und ohne Behinderungen beim Karlsruher SPORT CLUB (KSC).
Deutscher Fußball-Bund - Broschüre »11 Tipps und Infos, Inklusion und Sport«
Pfunder Stiftung – Sport für alle – Inklusion im Sportverein
Die Pfunder Stiftung setzt sich für Inklusion und damit den Zugang zum Sport für Menschen mit Behinderung ein. Finde hier dein Sportangebot in der Nähe oder schaffe selbst die Grundlage für Inklusion als Sportverein, Förderer oder Partner
Integration und Flüchtlinge
Leitfaden: Wie interkulturelle Öffnung gelingt
Damit Zivilgesellschaft gesellschaftlichen Zusammenhalt in seiner ganzen Breite fördern kann und Vielfalt als selbstverständlicher Teil einer modernen Gesellschaft gelebt wird, sind gleiche Zugangschancen zu Vereinen, Verbänden, Stiftungen und anderen gemeinnützigen Organisationen zentrale Voraussetzung. Dieses Ziel nimmt der neue Leitfaden der ZiviZ gGmbH auf, der Vereinen und Verbänden im großen wie im kleinen Möglichkeiten und Wege aufzeigen soll, das Thema der Interkulturellen Öffnung anzugehen.
Der Leitfaden – entstanden im Rahmen des durch das Bundesministerium des Innern geförderten Projektes Menschen.Leben.Integration – richtet sich an alle Personen, die in ihrer Organisation einen Veränderungsprozess in Gang bringen möchten. Die Schritte einer Interkulturellen Öffnung werden in vier Phasen erläutert und verschiedene Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Best-Practice-Beispiele, praktische Hinweise sowie ein umfangreicher Serviceteil mit Anlaufstellen und Übungen sollen dabei helfen, interkulturelle Öffnungsprozesse in Ihren Organisationen anzustoßen und voranzubringen.
ZIVIZ - Wie interkulturelle Öffnung gelingt
Der Paritätische Gesamtverband - Patenschaften mit geflüchteten Menschen
Bundesprogramm »Integration durch Sport«
Das Bundesprogramm “Integration durch Sport” setzt sich zum Ziel, die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund, sozial benachteiligten Menschen, Frauen und Älteren im Sport zu verbessern. Sportvereine, die sich integrativ engagieren möchten, finden im “FAQ Integration durch Sport” eine hilfreiche Übersicht über die häufig gestellten Fragen rund um das Förderprogramm.
Obwohl viele Geflüchtete bereits ein Aufenthaltsrecht in Deutschland und ihren Platz im Vereinsleben gefunden haben, stehen Vereine oftmals vor zentralen Fragen in der Integrationsarbeit.
Handbuch für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Baden-Württemberg
Wie integriere ich Flüchtlinge in örtliche Vereine? Das Handbuch ist ein praktischer Ratgeber für alle, die sich zivil-gesellschaftlich oder im Ehrenamt um die Aufnahme von Flüchtlingen in Baden-Württemberg kümmern.
Landesregierung - Ein Handbuch für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Baden-Württemberg
Sportbegriffe in verschiedenen Sprachen
Die DJK Sportjugend ist ein non-profit-Sportverband mit besonderem Augenmerk auf die Wertevermittlung und die Teilhabe aller Menschen durch und im Sport. Der Verband hat ein Sportwörterbuch veröffentlicht, in welchem Spiele vorgestellt und Sportbegriffe in verschiedenen Sprachen erklärt werden, u.a. auch in Arabisch und Ukrainis