Ende der Maskenpflicht im Nahverkehr und für Personal in Arztpraxen ab 31.01.2023
31.01.2023
Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen aufgehoben. Die Regelungen treten am 31.01.2023 in Kraft.
Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben wird weiterhin empfohlen, eine Maske zu tragen. Dies gilt insbesondere für vulnerable Personen sowie in geschlossenen Räumlichkeiten. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes hat im Gleichlauf mit der Bundesregelung eine befristete Laufzeit bis zum 07.04.2023, kann aber jederzeit an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.
Landesregierung - Corona-Regeln ab 31.01.2023 auf einen Blick