Corona-Verordnung wird ohne inhaltliche Änderungen bis einschließlich 31.01.2023 verlängert
06.12.2022
Iinhaltlich bleiben die bisherigen Schutzmaßnahmen weitgehend unverändert
- Neufassung der Verordnung und Anpassung an das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes
- Einige Regelungen wie FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr und in medizinischen Einrichtungen sind nun durch das IfSG geregelt.
- Laufzeit der Verordnung bis 31.01.2023
Landesregierung - Corona-Regeln ab 01.10.2022 auf einen Blick