Corona-Verordnung
02.05.2022
Die (1.) Änderung der (12.) Corona-Verordnung tritt am 02.05.2022 in Kraft.
Die Corona-Verordnung wird bis einschließlich 30.05.2022 verlängert.
Die Maskenpflicht in Zahnarztpraxen wird zum 02.05.2022 aufgehoben. Das Land begründet diese Änderung mit einer Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums zur Reichweite der Ermächtigungsgrundlage. In sonstigen Arztpraxen bleibt die Maskenpflicht unverändert bestehen.
Landesregierung - Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Landesregierung - Corona-Verordnungen für Baden-Württemberg im Überblick