Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
[Schleswig-Holstein?]
Seit 01.08.2013 gilt bundesweit der Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten Lebensjahr. Wer hat in welchem Umfang einen Anspruch? Wann ist er geltend zu machen? Wo ggfs. einzufordern?
In Schleswig-Holstein haben die Kommunalen Landesverbände, finanziert aus dem Aktionsprogramm des Landes Schleswig-Holstein, eine Beratungsstelle zum U3 Rechtsanspruch eingerichtet.
Diese Beratungsstelle hat einen Fragen/Antwort-Katalog erstellt, den wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
Antworten zum Rechtsanspruch U3 und Ü3
FAQs zum Rechtsanspruch U3 | PDF 276 kB |