Ministerrat beschließt: Müllheim im Markgräflerland wird zum 1. Januar 2027 Große Kreisstadt
Pressemitteilung vom 29.09.2026
Nun ist es amtlich: Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung heutigen beschlossen, die Stadt Müllheim im Markgräflerland zum 1. Januar 2027 zur Großen Kreisstadt zu ernennen. Die offizielle Erhebung erfolgt im Rahmen einer Feierstunde, bei der Ministerpräsident Cem Özdemir die Ernennung persönlich vornimmt.
Entscheidung des Ministerrats: neuer Status ab 1. Januar 2027
Es ist ein bedeutendes Ereignis in der Stadtgeschichte. Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat heute beschlossen, dass die Stadt Müllheim im Markgräflerland zum 1. Januar 2027 den Status einer Großen Kreisstadt erhalten wird. Diese Entscheidung des Ministerrates war notwendig, weil die Erhebung zur Großen Kreisstadt an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft ist, nachdem der Gemeinderat der Stadt bereits im September des letzten Jahres beschlossen hatte einen entsprechenden Antrag auf Erhebung zu stellen.
Unter anderem musste die Einwohnerzahl beständig und dauerhaft über 20.000 gelegen haben. Diese und weitere Voraussetzungen wurden im Vorfeld durch die zuständigen Stellen bestätigt: Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hatte bereits im März 2026 die Leistungsfähigkeit und Haushaltskraft sowie das Erfüllen der Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung festgestellt und den Antrag der Stadt befürwortet. Im Mai 2026 schloss sich das Regierungspräsidium Freiburg dieser Bewertung an und leitete den Antrag mit befürwortender Stellungnahme an das Innenministerium weiter.
Erhebungsfeier mit Ministerpräsident Cem Özdemir
Die Erhebung zur Großen Kreisstadt wird im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung begangen. Zu der Erhebungsfeier werden geladene Gäste erwartet. Ministerpräsident Cem Özdemir wird die Ernennung persönlich vornehmen und die entsprechende Urkunde in einem Festakt überreichen.
Was sich jetzt ändert?
Mit der Erhebung zur Großen Kreisstadt wird Müllheim im Markgräflerland in seiner Rolle als Verwaltungs- und Dienstleistungszentrum in der Region weiter gestärkt. Der neue Status ist zugleich Ausdruck der Entwicklung und Leistungsfähigkeit der Stadt und ihrer Verwaltung.
Zugleich erhält die Stadt ein Rechnungsprüfungsamt, dass die internen Prozesse der Großen Kreisstadt und deren Rechtmäßigkeit laufend überprüft. Das Rechnungsprüfungsamt ist als Stabsstelle direkt dem künftigen Oberbürgermeister unterstellt. Die Rechtsaufsicht über die Stadt Müllheim i. M. und aller Verbände, denen die Stadt angehört, wechselt am 1. Januar vom Landratsamt zum Regierungspräsidium, also direkt zum Land Baden-Württemberg.
Weiterhin erhält die Stadt eine Wohngeldstelle, so dass die Einwohnerinnen und Einwohner künftig in Müllheim i. M., und nicht mehr in Freiburg, Wohngeldanträge stellen können und beraten werden.
Eine Besonderheit ist, dass die meisten Unteren Verwaltungsbehörden, wie die Baurechtsbehörde, die Verkehrsbehörde und der gesamte Bereich der Sicherheit und Ordnung, bereits seit mehr als 50 Jahren im Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Müllheim-Badenweiler, zuständig für die Gemeinden Auggen, Badenweiler, Buggingen, sowie die Städte Müllheim i. M. und Sulzburg, wahrgenommen werden. Diese Einrichtungen müssen daher nicht mehr neu bei der Stadt Müllheim i. M. geschaffen werden. Die neu hinzukommende Ausländerbehörde wird nach aktueller Rechtslage nun ebenfalls im GVV Müllheim-Badenweiler angesiedelt und dann für die Gemeinden Auggen, Badenweiler, Buggingen, Müllheim i. M. und Sulzburg zuständig sein. Auch die ca. 6.000 ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger der GVV Gemeinden dürfen sich insoweit über kürzere Wege zu ihrer Ausländerbehörde freuen.