Einlasskontrollen im Freizeitbad Müllheim i. M.
Pressemitteilung vom 06.07.2026
Die Stadtverwaltung informiert über Sicherheitsmaßnahmen, Regeln und Kapazität Müllheim i. M. – Die Stadtverwaltung informiert über die aktuell verschärften Einlasskontrollen im Freibad Müllheim, die geltende Badeordnung, die Größe und Kapazität der Anlage sowie die Gründe für die Maßnahmen. Ziel ist transparente Information der Öffentlichkeit und Unterstützung eines sicheren, respektvollen Badebetriebs.
Das Müllheimer Freizeitbad bietet drei Becken (zusammen knapp 2.000 m² Wasserfläche) und rund 25.000 m² Liegefläche; die Kapazität liegt bei bis zu 4.000 Badegästen. Viele Besucherinnen und Besucher kommen auch aus der weiteren Region und dem nahen Ausland.
Die Einlasskontrollen (Ausweis- und Taschenkontrollen) an der Tageskasse werden zurzeit in Zusammenarbeit von Freibadpersonal und dem externen Sicherheitsdienst WT‑Security durchgeführt. Jahreskarten-Inhaberinnen und Inhaber sowie Mehrfachkarten und Hansefit-Nutzer passieren die Drehkreuze direkt.
Die Maßnahme wurde als vorläufige Reaktion auf eine Häufung von Regelverstößen und Konflikten eingeführt; eine Fortführung oder Lockerung richtet sich nach der Entwicklung der Lage. Die Badeordnung regelt u. a. Fotografie anderer Personen nur mit deren Einwilligung, Verbot von Musikinstrumenten, Mitnahme von Speisen, Getränken und Kaugummis in den Badebereich sowie Alkoholverbot (hochprozentige Getränke), Drogenverbot und Verbot sexueller Handlungen.
Details zu Einlasskontrollen und Anlass
Besucherinnen und Besucher, die eine Tageskarte erwerben, werden einer Ausweis- und Taschenkontrolle unterzogen, um Hausverbote zu prüfen und gegebenenfalls Platzverweise durchzusetzen. Die Kontrollen erfolgen durch das Badpersonal in Kooperation mit WT‑Security; bei Bedarf wird das Polizeirevier Müllheim hinzugezogen.
Anlass für die zeitweilige Verschärfung waren vermehrte Vorfälle (Diebstähle, Belästigungen, Ignorieren von Anweisungen des Personals) vor allem während heißer Tage, die das subjektive Sicherheitsempfinden einiger Gäste beeinträchtigten.
Befristung: Die Maßnahme ist vorläufig; die Verwaltung beobachtet die Lage und prüft Lockerungen, sobald sich die Situation dauerhaft entspannt.
Wichtige Regelungen der Badeordnung (Auszug)
- Fotografieren: Das Fotografieren oder Filmen anderer Personen ist ohne deren ausdrückliche Einwilligung nicht gestattet.
- Mitgebrachte Gegenstände: Musikinstrumente sind nicht zugelassen; das Mitbringen von Speisen, Getränken und Kaugummis in den unmittelbaren Badebereich ist untersagt.
- Suchtmittel und Gesundheitsschutz: Hochprozentige alkoholische Getränke und Betäubungsmittel sind verboten.
- Verhalten: Sexuelle Handlungen sowie belästigendes Verhalten sind strikt untersagt.
- Durchsetzung: Hausregeln und Platzverweise werden konsequent durch das Badpersonal und den Sicherheitsdienst umgesetzt; bei Straftaten wird die Polizei hinzugezogen.
Die Stadtverwaltung bittet alle Gäste um Beachtung der Badeordnung, Rücksichtnahme und Mitwirkung bei der Einhaltung der Regeln. Nur so kann ein sicheres, angenehmes und familienfreundliches Freibaderlebnis gewährleistet werden.