Drittes Normenkontrollverfahren beendet: Antragsteller ziehen Klage gegen Gebührensatzung 2025 zurück
Pressemitteilung vom 16.03.2026
Nach den beiden erfolgreichen Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim zur Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung haben die Antragsteller nun auch das dritte und letzte anhängige Normenkontrollverfahren gegen die Gebührensatzung 2025 der Stadt Müllheim im Markgräflerland zurückgenommen. Damit wird keine der Gebührensatzungen der Stadt Müllheim im Markgräflerland mehr angefochten.
Vollständiger Abschluss aller Verfahren
Wie die Stadt Müllheim i. M. mitteilt, haben die beiden Antragsteller den noch beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim anhängigen Normenkontrollantrag gegen die Gebührensatzung zur Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung für das Jahr 2025 zurückgenommen. Das Verfahren ist damit beendet.
Die Rücknahme erfolgt nur wenige Wochen nach den Urteilen des VGH Mannheim, der die Normenkontrollanträge gegen die Gebührensatzungen der Jahre 2023 und 2024 abgewiesen hatte.
Rechtssicherheit für die Stadt Müllheim im Markgräflerland
Mit der Rücknahme des dritten Antrags sind nun alle gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Gebührensatzungen zur Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung abgeschlossen. Die Stadt Müllheim i. M. sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.
„Die Rücknahme des letzten Normenkontrollantrags ist ein wichtiges Signal. Es zeigt, dass unsere Gebührensatzungen auf einer soliden rechtlichen Grundlage stehen. Wir können dieses Kapitel nun endgültig abschließen und uns wieder vollständig auf unsere eigentlichen Aufgaben konzentrieren”, erklärt Bürgermeister Martin Löffler.