Landesfamilienpass 2026 ab sofort erhältlich
Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Den Landesfamilienpass können Sie bei der Stadt Müllheim i. M., Fachbereich 13, Soziales beantragen. Um Wartezeiten zu minimieren, bitten wir Sie, online einen Termin zu vereinbaren. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Terminvereinbarungen vorrangig behandeln und vor Ort gezogene Wartemarken entsprechend danach aufrufen.