Stadt Müllheim im Markgräflerland

Landesfamilienpass - neue Gutscheinkarten für das Jahr 2025

Mit dem Landesfamilienpass und der jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt Schlösser, Gärten und Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.

Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, und
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Sofern Sie zu diesem Personenkreis gehören und einen Landesfamilienpass beantragen möchten, oder schon Inhaber eines solchen sind und nur die Gutscheine benötigen, können Sie gerne online oder telefonisch (07631-801-380) einen Termin mit dem Fachbereich Soziales vereinbaren.