Zutrittsbeschränkungen Standortübungsplatz Müllheim i.M.
Pressemitteilung der Deutsch-Französischen Brigade
Die Deutsch-Französische Brigade informiert
Zutrittsregelung Standortübungsplatz Müllheim i. M.
Die zunehmend dynamischen sicherheitspolitischen Entwicklungen erfordern heute und morgen mehr denn je eine handlungs- und reaktionsfähige Bundeswehr. Der brutale und völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, die stetigen Drohgebärden aus Moskau gegen NATO, EU, unsere Bündnispartner, vor allem im Baltikum, bis hin zu den hybriden Angriffen Russlands auch gegen uns und unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt führen uns täglich vor Augen, dass zeitgemäße Landes- und Bündnisverteidigung für die Bundeswehr wieder im Zentrum der Anstrengungen stehen muss.
In diesem Zusammenhang kommt es auch am Standort Müllheim i.M. zu einer Erhöhung der Ausbildungsaktivitäten. Dabei stellt der Standortübungsplatz Müllheim i.M. das zentrale militärische Übungsgebiet der Deutsch-Französische Brigade am Standort dar, auf dem stets ein ungestörter Ausbildungs- und Übungsbetrieb für die Truppe sichergestellt sein muss.
Die Deutsch-Französische Brigade ist darum bemüht, die Einschränkungen für die Bevölkerung auf das notwendige Minimum zu beschränken. Deshalb besteht die Möglichkeit, eine begrenzte Zutrittsberechtigung für den Standortübungsplatz zu erhalten. Dazu senden Sie bitte eine formlose email an ustgpersstoaemuellheim@bundeswehr.org oder vereinbaren Sie einen Termin in der Robert-Schuman-Kaserne unter 07631 90 1004. Die Erteilung dieser Berechtigung obliegt dem Standortältesten Müllheim i.M.; ein Anspruch auf Erteilung besteht nicht. Mit der Erteilung der begrenzten Zutrittsberechtigung stimmen die Antragsstellenden den Zutrittsbeschränkungen zu und dokumentieren dies mit Unterzeichnung der Haftungsverzichtserklärung.
Folgende Punkte in Bezug auf den Standortübungsplatz gilt es zu beachten:
- Die Begrenzung ist durch Hinweisschilder „Militärischer Bereich“ markiert. Das Betreten des Standortübungsplatzes ist grundsätzlich nicht gestattet.
- Achtung Lebensgefahr: Das Berühren und Aneignen von Munition, Munitionsteilen und Ausbildungsmaterial ist strengstens untersagt. Für Unfälle jeglicher Art, auch in Verbindung mit Munition und Geschossteilen, wird keine Haftung übernommen. Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen auf diese Gefahren hingewiesen werden. Der Standortübungsplatz ist kein Abenteuerspielplatz!
- Das Betreten ist nur für volljährige Personen mit einem gültigen Berechtigungsausweis und außerhalb der Übungszeiten gestattet.
- Minderjährigen ist das Betreten des Geländes ausschließlich in Begleitung eines zutrittsberechtigten Erwachsenen gestattet.
- Übungszeiten werden durch rote Flaggen signalisiert. Zu diesen Zeiten gilt das Betretungsverbot auch für Personen mit Berechtigungsschein. Während der Übungszeiten (Tag und Nacht) kann es auch zum Einsatz von Manövermunition und Pyrotechnik kommen. Die Lärmbeeinträchtigung der Bevölkerung wird dabei durch die Bundeswehr auf das Notwendige beschränkt.
- Die erteilte begrenzte Zutrittsberechtigung ist auf die befestigten Wege (Asphalt, Beton, Schotter) beschränkt.
- Das Befahren des Standortübungsplatzes mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art sowie das Betreten mit Pferden ist verboten.
- Trotz sorgfältiger Überwachung kann es immer wieder vorkommen, dass Munition und Munitionsteile sowie Stacheldraht auf dem Platz zurückbleiben. Dies kann sowohl bei Personen als auch bei freilaufenden Haustieren zu Unfällen mit erheblichen Verletzungen führen. Hunde dürfen im Rahmen der aufgeführten Nutzungsbedingungen deshalb nur angeleint auf dem Übungsplatz mitgeführt werden.
- Übungen mit unbeleuchteten und getarnten Gefechtsfahrzeugen stellen eine ständige Gefahr für Unbeteiligte dar. Vermeintliche Ruhe ist kein Indiz dafür, dass der Übungsplatz gerade nicht für militärische Ausbildungen genutzt wird.
- Jegliche Art von Müllentsorgung auf dem Standortübungsplatz ist verboten. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit oder in schweren Fällen eine Straftat dar und werden zur Anzeige gebracht.
Den Anweisungen von Soldatinnen und Soldaten ist Folge zu leisten. Diese sind berechtigt, die Zutrittsberechtigung zu kontrollieren; diese ist auf deren Verlangen vorzuzeigen: Unbefugte müssen den Standortübungsplatz unverzüglich verlassen. Das unbefugte Betreten kann zur Anzeige gebracht werden.
Der Standortälteste