Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024-2028
08.02.2023
2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen, sowie die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht
Schöffen wirken als Ehrenamtliche in Strafsachen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche (Jugendschöffen) bei den Amts- und Landgerichten mit. Sie nehmen an den Hauptverhandlungen mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichter teil, tragen also auch die gleiche Verantwortung. Deshalb sollten sich Interessierte vor der Bewerbung mit den Anforderungen an das Schöffenamt auseinandersetzen.
Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind.

Besonders folgende Fähigkeiten und Eigenschaften sind gefragt
- Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen
- Soziales Verständnis
- Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
- Berufliche Erfahrung
- Logisches Denkvermögen und Intuition
- Gerechtigkeitssinn
- Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen
- Kommunikations- und Dialogfähigkeit
- Durchsetzungsvermögen
- Erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung bei Jugendschöffen
Darüber hinaus müssen Schöffen gesundheitlich in der Lage sein, auch mehrstündigen Verhandlungen aufmerksam zu folgen. Für die Amtstätigkeit hat sie der Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freizustellen. Beruflich sollte jedoch sichergestellt sein, dass sie keine Nachteile erleiden, wenn sie an bis zu zwölf Sitzungstagen im Jahr ihrem Arbeitsplatz fernbleiben. Dabei ist zu beachten, dass sich beim Landgericht bei den großen Strafkammern die Sitzungen mit Unterbrechungen über mehrere Tage oder Wochen erstrecken können. Dann sind die Schöffen in Einzelfällen deutlich mehr als 12 Tage im Jahr gefordert.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Es wird eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz bezahlt. So können Ersatz für Fahrkosten, Verdienstausfall bis zu 29 Euro pro Stunde (brutto), Zeitversäumnis in Höhe von 7 Euro pro Stunde oder Nachteile in der Haushaltsführung in Höhe von 17 Euro pro Stunde geltend gemacht werden.
Ausschlussgründe
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden;
- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind
- Personen, die bereits einen Justizberuf ausüben, z. B. Beamte der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte, Notare, gerichtliche Vollstreckungs- und Polizeivollzugsbeamte sowie Religionsdiener (z.B. Pfarrer, Diakone) und Ordensleute
- Personen, die hauptamtlich oder inoffiziell Mitarbeitende des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren
- Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben (vgl. § 44a Deutsches Richtergesetz)
Verfahren
Die Verwaltung stellt jeweils eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter (Schöffinnen und Schöffen) zusammen.
Der Gemeinderat beschließt über die Vorschlagsliste der Schöffen und der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt über die Vorschlagsliste der Jugendschöffen.
Die Vorschlagslisten werden nach der Aufstellung eine Woche öffentlich ausgelegt.
Bis spätestens 29.09.2023 wird beim Amtsgericht die erforderliche Anzahl der Schöffen und Jugendschöffen aus den Listen gewählt. Einbezogen sind dabei auch die Ersatzschöffen, die allerdings nur herangezogen werden, wenn eine Hauptschöffe ausfällt.
Die gewählten Personen werden von den Gerichten in das Ehrenamt einer Schöffin oder eines Schöffen berufen. Die Sitzungstage, an denen verhandelt wird, werden immer für das ganze Jahr im Voraus festgelegt.
Interesse?
Dann können Sie sich für eine der beiden Vorschlagslisten bewerben. Bitte nutzen Sie hierfür einen der unten aufgeführten Links zum elektronischen Bewerbungsformular.
Bewerbungsschluss ist der 07.05.2023
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter hauptamt@muellheim.de oder Tel. 07631-801-110 gerne zur Verfügung.
Ihre schriftliche Bewerbung ist an folgende Adresse einzureichen:
Stadt Müllheim
Hauptverwaltung
Frau Cavlovic
Bismarckstraße 3
79379 Müllheim
Downloads und Links
Landesregierung - Leitfaden für Schöffen (PDF, 990 kB)
Badische Zeitung - Frühere Jugendschöffin: Tragweite des Amtes bewusst geworden (17.03.2023)