Deutsch-Französische Brigade informiert
Pressemitteilung der Brigade vom 07.07.2022
Änderung der Regelung für den Zutritt auf den Standortübungsplatz Müllheim
Nach fast zwei Jahren Unterstützung zum Bekämpfen und Eindämmen der Pandemie im Rahmen der Amtshilfe und auch im Hinblick auf die momentane Sicherheitslage kann es auch am Standort Müllheim zu einer Erhöhung der Ausbildung auf dem Standortübungsplatz kommen.
Um Übungen auf dem Standortübungsplatz für die Bevölkerung klar kenntlich zu machen, wurden an verschiedenen Orten Flaggenmasten gesetzt. Um einen reibungslosen und ungestörten Ablauf der Übungen, besonders mit Einsatz von Manövermunition oder Pyrotechnik zu gewährleisten, werden ab sofort rote Flaggen als Warnzeichen gehisst.
Bei gehissten roten Flaggen gilt für Zivilisten ein Betretungsverbot für den gesamten Standortübungsplatz. Dieses Betretungsverbot schließt alle Inhaber eines Berechtigungsausweises mit ein.
Wenn keine Flaggen gehisst sind gilt weiterhin die Berechtigung zum Betreten des Stand-ortübungsplatzes in Verbindung mit einem gültigen Berechtigungsausweis.
Die Soldaten sind angehalten Verstöße gegen die Regelung festzuhalten und zu melden. Der Standortälteste behält sich vor, ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten.
Alle weiteren bisherigen Regelungen bleiben unverändert, um das Verständnis und die Beachtung seitens der Bevölkerung wird gebeten.
Allgemein zu beachtende Hinweise für die Bevölkerung
Auch wenn die Grenzen des Standortübungsplatzes Müllheim nicht überall mit einem Zaun versehen sind, weisen dennoch Schilder rund um das Areal deutlich darauf hin, dass das Betreten des Geländes grundsätzlich nicht gestattet ist.
Aus diesem Grund informiert die Deutsch-Französische Brigade (DEU/FRA Brig) erneut die örtliche Bevölkerung, dass das Betreten des Geländes nur außerhalb der Übungszeit und nur für volljährige Personen mit einem gültigen Berechtigungsausweis gestattet ist.
Minderjährige, erhalten grundsätzlich nur in Begleitung eines Zutrittsberechtigten Zugang (keine Zufahrt mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art) zum Gelände.
Zur Sicherheit Aller, ist nur ein kontrolliertes und begrenztes Betreten des Geländes, auf befestigten (Asphalt, Beton, Schotter) Wegen außerhalb der Nutzungszeiten der Truppe zuzulassen. Dies wird im Rahmen des Ausstellungsverfahrens für die Berechtigungsausweise bestmöglich gewährt, da hier der Antragsteller über Verhaltensregeln und Auflagen belehrt wird. Hierbei muss der Antragsteller den Zutrittsbeschränkungen zustimmen, was auch mit Unterzeichnung der Haftverzichtserklärung dokumentiert wird.
Leider mussten in letzter Zeit vermehrt Verstöße gegen die Auflagen festgestellt werden. Unangeleinte Hunde, nichtberechtigte Personen, das Betreten während des Übungsbetriebs, das Verlassen der befestigten Wege, begleitet von Uneinsichtigkeit häufen sich. Dieses Verhalten kann teilweise zur Einschränkung der Ausbildung führen, was nicht hingenommen werden kann.
Der Standortübungsplatz Müllheim ist das militärische Übungsgebiet der DEU/FRA Brig am Standort und muss als solches den ungestörten Ausbildungs- und Übungsbetriebs für die Truppe zulassen. Trotz sorgfältiger Überwachung kann es immer wieder vorkommen, dass Munition und Munitionsteile sowie Stacheldraht von übenden Truppen auf dem Platz zurückbleiben. Dabei kann es zu Unfällen mit erheblichen Verletzungen, sowohl bei Personen als auch bei freilaufenden Haustieren kommen, Hunde dürfen deshalb nur angeleint auf dem Übungsplatz mitgeführt werden. Die Anleinpflicht für Hunde gilt auch zum Schutze anderer Tiere, hier besonders dem Wild. Darüber hinaus, stellen Übungen gerade mit unbeleuchteten und getarnten Gefechtsfahrzeugen eine ständige Gefahr für Unbeteiligte dar. Vermeintliche Ruhe ist kein Indiz dafür, dass der Übungsplatz gerade nicht für militärische Ausbildungen genutzt wird.
Das Berühren und Aneignen von Munition, Munitionsteilen und Ausbildungsmaterial ist strengstens untersagt. Es besteht Lebensgefahr! Für Unfälle jeglicher Art, auch in Verbindung mit Munition und Geschossteilen, wird keine Haftung übernommen. Eltern, Angehörige und Lehrer werden gebeten, Kinder und Jugendliche auf die besonderen Gefahren hinzuweisen. Soldaten sind angewiesen, Zivilpersonen auf ihre Zutrittsberechtigung hin zu prüfen und Unbefugte aufzufordern, den Übungsplatz unverzüglich zu verlassen. Ein wiederholter Verstoß gegen die bei der Belehrung angezeigten Auflagen führen zum Entzug der Zutrittsberechtigung.
Der Standortübungsplatz ist keine Müllkippe, jegliche Art von Müllentsorgung auf dem Platz ist verboten. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit oder in schweren Fällen als Straftat geahndet und werden zur Anzeige gebracht.
Um weiterhin die Berechtigung zur Mitnutzung des Standortübungsplatzes für die zivile Bevölkerung zu gewährleisten, wird an die Einhaltung der Verhaltensregeln, sowie an die Eigenverantwortung appelliert.
Lenecke
Oberstabsfeldwebel
Deutsch-Französische Brigade