Infoblatt kommunaler Glasfaser-Breibandausbau - Ausbau der weißen Flecken
Pressmitteilung des Zweckverbandes Breitband Breisgau-Hochschwarzwald vom 13.12.2024
Auf Basis leistungs- und zukunftsfähiger Glasfasertechnologie wird der Breitbandausbau durch den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald seit dem ersten Baubeginn 2022 kontinuierlich im Verbandsgebiet vorangetrieben. Der Ausbau ist eine freiwillige kommunale Aufgabe, die der Zweckverband für seine Mitglieder leistet und die bei Unterversorgung durch Förderung bzw. Zuschüsse von Bund und Ländern möglich wird. Ziel ist es, im Rahmen der Fördermöglichkeiten möglichst vielen Bürgern den Weg ins zukunftsfähige Internet zu öffnen.
In der Gemeinde Müllheim im Markgräflerland als Mitglied im Zweckverband starten die Bautätigkeiten der durch den Bund bedingten Förderkulisse zum Ausbau der weißen Flecken im Jahr 2025. Für die damit verbundenen Planungsarbeiten in Müllheim hat der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald das Unternehmen RBS wave GmbH beauftragt.
RBS wave GmbH kontaktiert im Rahmen seines Auftrags die potenziellen Anschlüsse im weißen Fleck, um im Namen des Zweckverbands Grundstücksnutzungsverträge (GNV) von den Grundstücksinhabern einzuholen. Weiße Flecken wurden zuvor in dem vom Bund vorgeschriebenen Markterkundungsverfahren identifiziert. Ein GNV wird benötigt, damit der Verband die Leitungsverlegung zu Ihrem Gebäude weiter planen kann. Die Verlegung selbst wird vor dem Bau mit Ihnen zusammen abgestimmt.
Informationen zum Hintergrund des Grundstücksnutzungsvertrags, zum Anschluss im weißen Fleck, zur Förderung und zum Ausbau in Ihrer Gemeinde finden Sie weiter unten und auf unserer Internetseite zvbbh.de. Bitte beachten Sie hier besonders die Menüpunkte „Ausbau in den Gemeinden – Müllheim“ und „FAQ Breitbandausbau – Häufige Fragen“.
Geförderter Glasfaser-Hausanschluss im weißen Fleck
Der Zweckverband Breitband baut in den unterversorgten Bereichen der Mitgliedsgemeinden ein Glasfasernetz für schnelles Internet bis zum Gebäude. Den Abschluss bildet dabei der Hausübergabepunkt an der Innenseite der Außenmauer. Der Ausbau wird mit Mitteln des Bundes und des Landes gefördert.
Der Glasfaser-Hausanschluss führt von der Straße/Gehweg/öffentlichem Grund bis an die erste Hausinnenwand. Er beinhaltet eine Rohrleitung, eine Mauerdurchführung und eine passive Abschlussbox, in der das Glasfaserkabel abgelegt wird (Hausübergabepunkt). Bei einem geförderten Anschluss entstehen dem Anschlussnehmer dafür keine Kosten.
Für den Glasfaser-Hausanschluss ist eine Grundstücksnutzungsvereinbarung (GNV) für Ihr Grundstück erforderlich. Die GNV wird zwischen Ihnen und dem Zweckverband Breitband geschlossen. Ein Gebäude darf nur mit Vorliegen einer GNV angebunden werden. Der Anschluss verpflichtet nicht zur Nutzung.
Die Leitungsführung auf Ihrem Grundstück wird vor dem Bau mit Ihnen abgestimmt.
Informationen über den jeweiligen Stand in Ihrer Gemeinde werden auf der Projektseite der Mitgliedsgemeinde unter www.zvbbh.de (Menüpunkt „Ausbau in den Gemeinden“) aufgeführt.
Netzbetrieb
Nach der Fertigstellung wird das Netz an den Betreiber für den Betrieb überlassen, es ist und bleibt über den Zweckverband Breitband im Eigentum der Gemeinde
In EU-weiter Ausschreibung hat Vodafone GmbH den Zuschlag als Netzbetreiber und Pächter des Verbandsnetzes erhalten. Nach Fertigstellung übernimmt Vodafone die aufgebaute Infrastruktur für die sukzessive Inbetriebnahme und Netzaktivierung und stellt darüber als Anbieter Kundenprodukte bereit. Vodafone benötigt nach erfolgter Netzübernahme noch einige Monate Zeit, bis Daten über das Netz fließen.
Es besteht keine Pflicht zum Abschluss eines Vodafone-Vertrages oder mit anderen Anbietern. Ein Vertrag mit einem Anbieter ist erst zur Anschlussverwendung nötig.
Das Netz des Zweckverbands Breitband steht auch anderen Anbietern über die sogenannte Open Access-Verpflichtung für die Nutzung offen. Andere Anbieter können frei wählen, ob sie Angebote auf dem Verbandsnetz schalten wollen. Hierfür sind Vereinbarungen zwischen der Vodafone GmbH als Betreiber und dem potenziellen Dritt-Anbieter sowie unter Umständen noch eigene Bauleistungen des Dritt-Anbieters erforderlich. Vor Abschluss eines Vertrages mit dem gewünschten Anbieter sollte daher Kontakt zu diesem aufgenommen werden, um die Möglichkeiten zu besprechen. Informationen, welche Anbieter auf dem Netz des Verbands verfügbar sind, stehen auf zvbbh.de.
So wird gebaut und angeschlossen
Bau der Leerrohrinfrastruktur: Im Tiefbau werden zunächst Leerrohre verlegt. Baubedingt erfolgt die Durchführung in Teilabschnitten. Während des Bauablaufs werden die verlegten Rohre zu einem durchgängigen Rohrnetz verbunden.
Einblasen der Glasfaserkabel: Nach Rohrnetzfertigstellung folgen der Einzug von Glasfaserkabeln und die damit einhergehenden Arbeiten zur Verbindung der Fasern. Alle Leitungen werden beim zentralen Verteiler, dem Point of Presence (PoP) zusammengeführt.
Inbetriebnahme des Glasfasernetzes: Nachdem die Glasfaserkabel in die Leerrohre eingeblasen und alle notwendigen Verbindungen hergestellt, geprüft und dokumentiert worden sind, wird das Netz an den Betreiber überlassen. Er nimmt im Anschluss den Netzbetrieb auf. Bei der initialen Inbetriebnahme dauert das mehrere Monate. In der Regel informiert Ihr Anbieter, bei dem Sie ein Produkt auf dem Verbandsnetz nutzen wollen, nach wenigen Wochen über den voraussichtlichen Termin für die Anschaltung. Ihr Highspeed-Internetanschluss kann dann nach Schaltung genutzt werden.