Notbetreuung in Kitas und Schulen 2021
07.01.2021
Die Landeregierung Baden-Württemberg hat entschieden, dass Kitas und Schulen weiter bis zunächst zim 18.01.2021 bzw. je nach Infektionszahlen bis zum 31.01.2021 grundsätzlich geschlossen bleiben.
Die Notbetreuung soll ausschließlich dann in Anspruch genommen werden, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann.
In folgenden Fallkonstellationen kann die Notbetreuung in Anspruch genommen werden:
1. Beide Erziehungsberechtigte (bei Alleinerziehenden dieser) sind durch ihre berufliche Tätigkeit tatsächlich an der Betreuung gehindert und es steht keine andere Betreuungsperson zur Verfügung. Die Eltern sind beide bei ihrer beruflichen Tätigkeit
unabkömmlich und haben eine Präsenzpflicht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder im Homeoffice verrichtet wird.
2. Wenn das Kindeswohl dies erfordert.
3. Aus anderen schwerwiegenden Gründen.
Sollten die Gruppengröße in der Notbetreuung minimiert werden, kann dies zur Folge haben, dass die Kapazitäten der Notbetreuung gegebenenfalls nicht für alle antragstellenden Familien ausreichen. Dann müssen wir Kriterien für die Plätze ansetzen.
Notbetreuung Städtische Kindergärten
Die Familien senden die Anmeldung und die Bestätigung des Arbeitgebers an die Stadtverwaltung Müllheim.
- Bettina Sommerfeld
- bsommerfeld@muellheim.de
Tel. 07631-801-364 - Annelore Müller
- amueller@muellheim.de
Tel. 07631-801-363 - Margot Weiß
- mweiss@muellheim.de
Tel. 07631-801-362
Aufgrund der Kurzfristigkeit ist es möglich, die Arbeitgeberbescheinigung bis Donnerstag 14.01.2021 nachzureichen (auch direkt im Kindergarten oder Schule).
Familien, die schon in der Notbetreuung sind, müssen nur eine neue Anmeldung ausfüllen. Es muss keine neue Arbeitgeberbescheinigung abgegeben werden.
Notbetreuung Konfessionelle und freie Kindergärten
Die Anmeldungen werden direkt über die Einrichtungen getätigt.
Notbetreuung in den Schulen
Anträge für die Notbetreuung in Schulen und Nachmittagsbetreuung sind in den jeweiligen Schulsekretariaten zu stellen.
Die jeweiligen Einrichtungen bzw. die Stadtverwaltung prüfen die eingegangenen Anträge und informieren direkt die Eltern und gegebenenfalls die jeweiligen Einrichtungen.
Bitte beachten Sie, dass bereits erkrankte Kinder bzw. Kinder, die unter Quarantäne stehen, nicht in die Notgruppen aufgenommen werden können.
Notbetreuung in Kitas und Schulen - Infoblatt, 07.01.2021 | PDF 263 kB |
Notbetreuung in Kitas und Schulen - Anmeldung Kita, 07.01.2021 | PDF 218 kB |
Notbetreuung in Kitas und Schulen - Anmeldung Schule und Hort, 07.01.2021 | PDF 232 kB |
Notbetreuung in Kitas und Schulen - Bestätigung vom Arbeitgeber | PDF 101 kB |