Stadt Müllheim im Markgräflerland

Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels

Pressemitteilung vom 28.06.2023

Die Stadt Müllheim erstellt aktuell einen qualifizierten Mietspiegel

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie wird aus den üblichen Ent- gelten (geregelt in § 558 Abs. 2 BGB) gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Ge- meinde in den letzten sechs Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffen- heit und Lage einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung vereinbart oder geän- dert worden sind.

Der Mietspiegel dient somit als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter, um Mietpreise rechtssi- cher festlegen zu können. Für die Erstellung müssen entsprechende Informationen und Daten bei mietspiegelrelevanten Haushalten erhoben werden.

Bei dieser aufwändigen Erhebungsaktion werden im Zeitraum Juli 2023 per Zufall ausgewählte, miet- spiegelrelevante Haushalte angeschrieben. Die Beantwortung ist für die Befragten verpflichtend (ge- mäß Mietspiegelreformgesetzt (MsRG) § 2).

Bürgermeister Martin Löffler ist zuversichtlich: „Ich bin mir sicher, dass uns alle Befragten bei der Er- stellung des neuen Mietspiegels unterstützten werden. Unser Mietspiegel hat sich in der Praxis viel- fach als nützlich erwiesen, nicht nur für Mieterinnen und Mieter, sondern auch als Anhaltspunkt für viele Vermietende.“

Die Befragten können ihre Antworten kostenlos auf Papier (mit einem beigefügten Freiumschlag) oder online (über einen verschlüsselten Link) einreichen. Die Antworten müssen fristgerecht an das EMA- Institut für empirische Marktanalysen zurückgeschickt werden.

Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Erhebung pseudonymisiert und nach Ab- schluss des Projekts gelöscht.