Stadt Müllheim im Markgräflerland

Schlusspunkt im Equal-Pay Verfahren

Pressemitteilung vom 19.04.2023

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts im Equal-Pay-Verfahren der früheren Bürgermeisterin Siemes-Knoblich gegen die Stadt Müllheim hatte der Müllheimer Gemeinderat am 08.03.2023 einer möglichen weiteren Einigung die Tür geöffnet. Diese Einigung ist nun zustande gekommen.

Der Wortlaut des Vergleichs lautet:

1. Die Stadt Müllheim verzichtet auf die Einlegung einer Berufung gegen das Urteil des VG Freiburg vom 03.03.2023, Az.5K664/21.

2. Frau Siemes-Knoblich verzichtet auf die Geltendmachung weitergehender materieller oder immaterieller Schadenersatzansprüche gegenüber der Stadt Müllheim, soweit diese nicht bereits mit dem Urteil des VG Freiburg vom 03.03.2023, Az.5K664/21 tituliert sind.

3. Hinsichtlich aller Kosten des Rechtsstreits bleibt es bei dem Urteil des VG Freiburg vom 03.03.2023, Az.5K664/21. Weitergehende Kosten (wie etwa eine Vergleichsgebühr) behalten beide Beteiligten auf sich.

Bürgermeister Martin Löffler:

„Der nun gefundene Vergleich ist der Schlusspunkt unter ein Verfahren das viel Staub aufgewirbelt hat. Die nachvollziehbare Auffassung des Verwaltungsgerichts ist, dass die Besoldungsentscheidung aus dem Jahr 2011 damals aus sachfremden Erwägungen so getroffen wurde. Insofern ist nun nachträglich Gerechtigkeit hergestellt und das ist gut so.

Dass das Verwaltungsgericht dies als Indiz für eine Diskriminierung gewertet hat, halten wir allerdings nach wie vor für zu weitgehend. Der heute amtierende Gemeinderat, in dem noch viele an der Entscheidung aus dem Jahr 2011 beteiligte Damen und Herren Stadträte vertreten sind, und die Stadtverwaltung legen deshalb großen Wert auf die Feststellung, dass im Zuge der Entscheidung aus dem Jahr 2011 keine Diskriminierung wegen des Geschlechts von Frau Siemes-Knoblich stattgefunden hat.“