Stadt Müllheim im Markgräflerland

Betreuungseinrichtungen - Gebühren für Januar/Februar 2021

31.03.2021

Januargebühren 2021

In der Gemeinderatsitzung vom 10.02.2021 wurde folgendes zu den Gebühren entschieden:

  • Für Januar 2021 werden die Gebühren grundsätzlich erlassen (Kitas, Hort, Kernzeiten).
    • Die Eltern müssen keinen Antrag dafür stellen, da wir anhand unserer Anmeldungen sehen, wer in der Notbetreuung war und wer nicht.
    • Die Stadtkasse wird in den nächsten Tagen die Rückerstattung veranlassen.
  • Ausgenommen von dem Erlass sind die Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch nahmen.
    • Wer mindestens 50% der Betreuungszeiten in Anspruch nahm, ist voll gebührenpflichtig,
    • Wer weniger als 50% der Betreuungszeiten nutzte, hat 50% der Monatsgebühr zu entrichten.

Februargebühren 2021

In der Gemeinderatsitzung vom 24.03.2021 wurde folgendes zu den Gebühren entschieden:

  • Für Februar 2021 werden die Gebühren für die Zeit vom 01.-21.02.2021 erlassen (Kitas, Hort, Kernzeiten).
  • Auf eine Antragsstellung wird, wie schon im Januar, verzichtet.
  • Ausgenommen von dem Erlass sind die Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch nahmen.
    • Wer mindestens 50% der Betreuungszeiten in Anspruch nahm, ist voll gebührenpflichtig.
    • Wer weniger als 50% der Betreuungszeiten nutzte, hat 50% der Monatsgebühr zu entrichten.
  • Für die letzte Februarwoche werden 25% der üblichen Gebühren erhoben.

Zur Erläuterung in der Umsetzung

  • Eltern, die bereits für die Notbetreuung in der Zeit vom 01. bis 21.02.2021 voll gebührenpflichtig sind, müssen nicht additiv die letzte Februarwoche bezahlen.
  • Eltern, die weniger als 50% der Ferienbetreuung nutzten und damit die halbe Gebühr zu tragen haben, müssen zusätzlich 25% für die letzte Februarwoche bezahlen (= insgesamt 75%).
  • Für Eltern, die nur max. 50% der Ferienbetreuung nutzten und auf den Besuch der Einrichtung in der letzten Ferienwoche freiwillig verzichteten, bleibt es bei 50% der üblichen Gebühr.
  • Eltern, die nur die letzte Februarwoche die Betreuungsangebote nutzten, tragen 25%.

 
Stadt Müllheim, Dezernat V, Fachbereich 50